Lars Harms: Unsere Erfolge können sich sehen lassen
Presseinformation Kiel, den 17. November 2017Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 & 9 Landesverwaltungsgesetz & Charta der Regional- und Minderheitensprachen Drs. 19/276, 19/275„Wir müssen die Erfolge in der Sprachenpolitik öffentlich europaweit zeigen, indem man das, was ohnehin schon geltendes Recht ist, auch zur Sprachencharta anmeldet!“Vor 25 Jahren, am 05. November 1992, wurde die Europäische Sprachencharta unter anderemauch von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben. Seit 1999 ist die Charta geltendesRecht und die Staaten sind aufgefordert, die dort angemeldeten Punkte in nationales Rechtumzuwandeln, wenn dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Und so ist man bei deranfänglichen Implementierung der Charta auch vorgegangen. Man konnte feststellen, dass dieCharta ein dynamisches Instrument ist. So sind zum Beispiel 2004 Chartabestimmungen, diesich auf die Friesen bezogen haben, durch das Friesisch-Gesetz in Landesrecht umgewandeltworden. 2Aber die Charta ist eben auch in eine andere Richtung dynamisch. Nämlich, wenn fürMinderheiten und Sprachgruppen Rechte geschaffen werden, die durch die Charta eben nochnicht vorgegeben wurden. Dann besteht die Möglichkeit, diese ohnehin erfüllten Rechte auchfür die Charta nachzumelden. Dies hat zwei Effekte: Erstens schafft es noch mehrRechtssicherheit für die Minderheiten und Sprachgruppen und andererseits könnten dieStaaten dokumentieren, dass sich ihre Politik in diesem Bereich positiv weiterentwickelt hat.Und genau diesen Ansatz wollen wir verfolgen.Wie gesagt, gab es vereinzelt Nachmeldungen von Bestimmungen. So ist es zum Beispiel nachden neuen Namensrecht erlaubt, dass Minderheitenangehörige ihre Namen in derSchreibweise der Minderheiten benutzen können. Der Sorbe kann also sorbische Schriftzeichenverwenden und der dänische Südschleswiger mit dem Namen Jörgensen darf nun auch dasdänische „ø“ in seinem Pass verwenden. Derzeit denkt man auf Bundesebene darüber nach,auch weibliche Namensschreibungen der Sorben zuzulassen und auch dasGerichtsverfassungsgesetz zu ändern und so die offizielle Nutzung der Minderheiten- undRegionalsprachen hier zuzulassen. Das Ganze würde dann für die Charta nachgemeldetwerden können. Aber das sind alles Bundesregelungen.Was fehlt sind Landesregelungen, die nachgemeldet werden. Und hier muss man sagen, dassdie Erfolge der letzten 25 Jahre gerade hier bei uns enorm groß waren. Und das giltparteiübergreifend. Warum also nicht diese Erfolge auch öffentlich europaweit zeigen, indemman das, was ohnehin geltendes Recht ist, auch zur Sprachgencharta anmeldet?Genau hier setzen wir an. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes weist schon für 2005einige Möglichkeiten der Nachmeldung aus. Und seitdem ist unter verschiedenen Regierungenund mit verschiedenen Mehrheiten einiges geschehen. Wir haben das Friesisch-Gesetznovelliert und hier die Sprachnutzungsmöglichkeiten verbessert und auch erste Schritte zueiner mehrsprachigen Beschilderung gemacht. Wir haben das Landesverwaltungsgesetzgeändert und so Grundlagen für eine verbesserte Nutzung der Sprachen gegenüber 3Verwaltungen geschaffen. Hier wollen wir ja auch noch eine kleine Korrektur vornehmen. Aberauch und gerade die Änderungen in der Landesverfassung zugunsten der Minderheiten undSprachen sind hier zu nennen. Die dänischen Schulen sind jetzt quasi die öffentlichen Schulender dänischen Minderheit, die nun finanziell gleichgestellt sind und auch derFriesischunterricht und der Unterricht in Niederdeutsch sind sowohl in der Landesverfassungals auch im Schulgesetz besser abgesichert.Wir haben eine Vielzahl an Fortschritten ermittelt, die für die Charta nachgemeldet werdenkönnten. Unsere Auflistung gibt sicherlich die maximalen Möglichkeiten wieder. Aber jedeeinzelne Anmeldung von Chartabestimmungen würde einen Fortschritt dokumentieren.Deshalb sind wir natürlich auch einverstanden, wenn nicht alle von uns ermitteltenMöglichkeiten genutzt werden würden. Aber anmelden sollten wir schon etwas. Denn unsereErfolge können sich sehen lassen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html