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16.11.17
14:30 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Änderung des Gemeindekreiswahlgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 29B – Dringlichkeitsantrag Gemeindekreiswahlgesetz Pressesprecherin (leichte Sprache) Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Land- Düsternbrooker Weg 70 tagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 336.17 / 16.11.2017


Wählen dürfen und das Wahlrecht wahrnehmen können sind zwei Paar Schuhe
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Sie dür- fen auch wählen, natürlich. Erst in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die bis dahin bestehenden Einschränkungen bei Menschen, die dauerhaft unter voller Betreu- ung stehen, im Landeswahlrecht aufgehoben.
Aber: wählen dürfen und das Wahlrecht auch tatsächlich wahrnehmen können, das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Schon bei der Wahlbenachrichtigung fängt es an.
Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiven Einschränkungen sind häufig von unserer Sprache überfordert. Vor allem davon, wie Politiker*innen reden oder was Ver- waltung formuliert. „Behördensprech“ ist für sehr viele Menschen ein zu kompliziertes Kauderwelsch, nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Aus diesem Grund haben wir in der letzten Wahlperiode die UN- Behindertenrechtskonvention beim Wort genommen. Die Unterlagen zur Landtagswahl 2017 wurden in leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Für alle Wahlberechtigten gleichermaßen. Ein sehr inklusiver Ansatz, wie ich finde.
Aber: der Ansatz, alle gleichermaßen mitzunehmen, hat nicht gut funktioniert. Zu viele Menschen, sowohl in der Verwaltung, als auch bei den Wahlberechtigten, wurden durch die leichte Sprache in den Dokumenten irritiert, fühlten sich teilweise vor den Kopf ge- stoßen.
Der Fehler war: es gab keine ausreichende Erklärung, was leichte Sprache ist und wa-
Seite 1 von 2 rum sie wichtig ist.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen, haben wir die Regelungen zur leichten Sprache überdacht. Der erste Ansatz, sie einfach zu streichen, war zu radikal und hat wiederum die Betroffenen und ihre Interessenverbände sehr geärgert. Ich kann diese Verärgerung sehr gut nachvollziehen. Wir müssen und wir wollen nach wie vor einen praktikablen Weg finden, Inklusion im Wahlrecht umzusetzen.
Ich freue mich, dass wir heute für die anstehenden Kommunalwahlen eine Lösung ge- funden haben, welche die Kritik der angehörten Betroffenenverbände zumindest teilwei- se aufgenommen hat.
Es tut mir leid, dass wir in der Eile, rechtzeitig zu den Kommunalwahlen eine Lösung zu finden, viele Verbände vor den Kopf gestoßen haben, weil die Anhörung hoppla hopp kam und alles sehr schnell gehen musste. Die Kritik an dem Verfahren war berechtigt und es ist gut, dass es im Innen- und Rechtsausschuss gelungen ist, eine konstruktive, zunächst nur für die anstehenden Kommunalwahlen geltende Lösung zu finden.
Es ist auch gut, dass wir auf diese Weise bei dem Weg bleiben, über wichtige Änderun- gen im Wahlrecht auf Grundlage eines möglichst breiten Konsenses zwischen den Fraktionen zu entscheiden.
Wir machen heute den nächsten Schritt also nur für das Kommunalwahlrecht. Darin liegt durchaus ein Gewinn für mögliche Lösungen auch für die Landtagswahlen. Denn die Durchführung der Kommunalwahlen im Mai 2018 wird auf diese Weise zu einem großen Feldversuch für die jetzt vorliegende Regelung. Wir können auf dieser Erfah- rungsgrundlage dann besser und in Ruhe entscheiden, ob der jetzt gefundene Ansatz „Mehr und leichter zugängliche Information für die Betroffenen“ ausreichend ist oder ob noch weitere Lösungsansätze verfolgt werden sollten.
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