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15.11.17
17:41 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 8: Der Anspruch eines jeden einzelnen Kindes auf Schulbildung hat Vorrang!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 15. November 2017


TOP 8: Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen (Drs-Nr. 19/268)



Kai Vogel
Der Anspruch eines jeden einzelnen Kindes auf Schulbildung hat Vorrang! Geographische Randlagen wie unsere Inseln und besonders unsere Halligen sind eine Herausforderung an das Schulsystem in Schleswig-Holstein. Hier darf der alleinige Blick auf die Mindestgrößenverordnungen nicht im Vordergrund stehen, weil der Anspruch jedes einzelnen Kindes auf Schulbildung Vorrang vor jeder bildungsökonomischen Erwägung haben muss. Nicht alle weiterführenden Schulabschlüsse können auf Amrum, Pellworm und den Halligen wohnortnah sichergestellt werden. Ein regelmäßiges Pendeln von diesen Inseln zu einer weiterführenden Schule lässt sich nicht vermeiden, ist aber im Winterhalbjahr mitunter schwierig bis unmöglich, was jeder weiß, der mal versucht hat, im Winter nach Amrum zu gelangen. Der Hauptausschuss des nordfriesischen Kreistags hat sich im August pflichtgemäß mit dieser Frage auseinandergesetzt und setzt sich für eine Förderung der Schüler von den Halligen ab Klasse 10 und für eine Förderung der Schüler im dänischen Schulsystem ab Klasse 9 in einer Höhe von 300 bzw. 400 Euro monatlich ein. Diese Kosten sollen zwischen der Gemeinde bzw. dem Amt, dem Land und dem Kreis aufgeteilt werden.
Inwieweit die für Helgoland gefundene Lösung übertragbar ist, wird diskutiert. Der nordfriesische Landrat sieht in der Helgoland-Regelung keine Privilegierung, sondern die Beseitigung einer Benachteiligung, zumal die Hochseeinsel Helgoland noch wesentlich abgelegener ist als die nordfriesischen Inseln und Halligen. Als Abgeordneter aus dem Kreis Pinneberg weiß ich, wovon ich rede, denn bei einem meiner letzten Besuche auf Helgoland Anfang März gab es weder auf der Hin- und der Rückfahrt regelmäßige Abfahrten. 2



Die Position des SSW ist aus unserer Sicht nachvollziehbar. Es geht hier nach unserem Verständnis nicht nur um das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung. Denn wenn wir nicht sicherstellen, dass auch die Kinder und Jugendlichen in geographischen Randlagen ihre Bildungspotentiale voll ausschöpfen können, wird die Folge sein, dass viele Familien aus der Region abwandern.
Das aber würde die friesische Minderheit in Nordfriesland in ihrer Existenz bedrohen und wäre schon deshalb mit dem Auftrag der Landesverfassung, sie zu schützen, unvereinbar. Wir stimmen deshalb dem Antrag des SSW zu.