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15.11.17
16:10 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Der SSW wird alle Maßnahmen zur Stärkung des Hospizwesens unterstützen

Presseinformation Kiel, den 15.11.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 15 Wohnortnahe stationäre Hospizplätze weiter bedarfsgerecht anpassen Drs. 19/297

„Die Unterversorgung ist klar dokumentiert - weiterer Ausbau ist also dringend nötig“

Grundlage für den Ursprungsantrag ist bekanntlich die Analyse des Deutschen Hospiz- und
Palliativverbands. Der Verein beziffert den Bedarf an stationären Hospizplätzen auf 50 Betten
pro eine Million Einwohner. Fakt ist, dass wir hier in Schleswig-Holstein bis heute deutlich
darunter liegen. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Pauls sind es nach wie vor 66
Plätze. Trotz der Bemühungen der Küstenkoalition und unserem Beschluss, für diesen Zweck
500.000 Euro als investive Mittel bereitzustellen. Offenbar fehlt es hier an
„entscheidungsreifen Anträgen“. Aber wie dem auch sei: Grundsätzlich lässt sich zumindest
festhalten, dass es hier nach wie vor noch einiges zu tun gibt. Deshalb kann ich für den SSW
ganz klar sagen, dass wir alle Maßnahmen zur Stärkung des Hospizwesens unterstützen. 2
Zurückblickend kann man sagen, dass sich alle Landesregierungen der vergangenen 20 Jahre
für diese wichtige Arbeit eingesetzt haben. Diese Konstanz ist in meinen Augen wirklich ein
Grund zur Freude. Und sie stimmt mich und meine Partei auch hoffnungsvoll für die Zukunft.
Beim Blick auf die Antragslage gehe ich stark davon aus, dass wir uns alle zum Ziel einer
bedarfsgerechten Versorgung mit hospiz- und palliativmedizinischen Angeboten bekennen
können. Und ich hoffe natürlich auch, dass die Landesregierung Wort hält und den Ausbau der
stationären Versorgung wie angekündigt vorantreibt.



Zu einem menschenwürdigen Leben und einer menschlichen Pflege gehört für den SSW auch
ein würdevolles Sterben. Die allermeisten Betroffenen verstehen darunter ganz konkret, dass
sie in ihrer letzten Lebensphase da begleitet werden wollen, wo sie sich zuhause fühlen. Diesen
Wunsch können hoffentlich alle nachvollziehen. Gerade hier hat der Anspruch auf eine
möglichst wohnortnahe Versorgung also eine besonders große Bedeutung. Deshalb begrüßen
wir es ausdrücklich, dass beim weiteren Ausbau der Kapazitäten auf die ausgewogene
regionale Verteilung geachtet wird. Das ist nicht zuletzt auch für Angehörige und
nahestehende Menschen wichtig. Aber so wie ich die Landesregierung verstehe, ist dies auch
eine wichtige Maßgabe für die weiteren stationären Plätze.



Bei aller Einigkeit in diesen Fragen dürfen wir uns aber nichts vormachen: Unser Anspruch
muss die konsequente, umfassende Versorgung aller Palliativpatientinnen und Patienten sein.
Es geht also um weit mehr, als den zahlenmäßigen Ausbau von Hospizbetten. Wir müssen
auch die ambulante Versorgung und hier vor allem die Allgemeine Ambulante Palliativ
Versorgung stärker in den Blick nehmen und fördern. Von der Idee her wird ja gerade hier die
Grundversorgung geleistet. Eigentlich ist es Aufgabe der Allgemeinen Ambulanten Palliativ
Versorgung, sich um Betroffene und ihr soziales Umfeld zu kümmern, wenn eine nicht mehr
heilbare Erkrankung vorliegt. Diese sensible Betreuung soll eigentlich in Abstimmung mit dem 3
jeweiligen Hausarzt sichergestellt werden. Leider stößt dieses System aber noch viel zu oft an
Grenzen. Auch das Land sollte sich deshalb fragen, wie man zum Beispiel die interdisziplinäre
Zusammenarbeit verbessern und die Vorgaben des Hospiz- und Palliativgesetzes umsetzen
kann.
Eine Sache ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Ich möchte den vielen
ehrenamtlich engagierten Menschen danken, die im sensiblen Bereich der Sterbe- und
Trauerbegleitung so eine wichtige Rolle spielen. Ohne ihren Einsatz hätten wir hier wirklich ein
ganz anderes Problem. Deshalb will ich für den SSW eins hervorheben: Lob und Dank allein
reichen nicht. Neben dem regelmäßigen Austausch am runden Tisch ist auch die professionelle
Unterstützung unverzichtbar. Wem das nicht einleuchtet sollte sich eins klar machen: Die
Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen macht man nicht mal eben im
Vorbeigehen. Hierfür und für die Trauerarbeit mit den Hinterbliebenen braucht man neben
unserer Wertschätzung auch professionelle Begleitung und Weiterbildung. Der SSW wird sich
deshalb weiter dafür einsetzen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html