Andreas Tietze zum Straßen- und Wegegesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 7 – Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Landeshaus Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Andreas Tietze: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 327.17 / 15.11.2017Aus- und Neubau von Infrastruktur schnell und rechtssicher voranbringenMeine Damen und Herren,gute Infrastruktur ist die Voraussetzung für gute Leistungsfähigkeit. Gute Infrastruktur spart Betriebskosten. Das gilt auf allen Ebenen. Schulen, Krankenhäuser, Stromleitun- gen und Verkehr.Ihr Aus- und Neubau muss so schnell wie möglich, aber auch rechtssicher und somit so gründlich wie möglich vorangebracht werden. Unser Energiewendeminister, Robert Ha- beck hat genau das mit den Stromleitungen gezeigt. Baurecht in wenigen Jahren, Bau- beginn unmittelbar danach und noch innerhalb der Legislatur die erste Inbetriebnahme der Leitungen. Dadurch werden schon in diesem Jahr die Abschaltungen von Wind- kraftanlagen reduziert.Geholfen hat dabei die vorzeitige Beteiligung der Bürger*innen und vor allem das Amt für Planfeststellung Energie. Hier einmal einen allerherzlichsten Dank an die hervorragenden Mitarbeiter*innen, die nicht müde wurden, die Planungen voranzubringen. Im Bereich Verkehr müssen wir, was Planungen betrifft, an diese Erfolge anknüpfen. Aus diesem Grund macht es Sinn parallel vorzugehen und ein Amt für Planfeststellung Verkehr zu gründen. Wir haben schließlich viel vor. Neben den bekannten Straßenausbauplänen gibt es noch viel bei Radschnellverbindungen und Schienen zu tun.Sei es der Auf- und Ausbau des Güterverkehrszentrums in Neumünster oder die vielen interkommunalen Velorouten, die wir noch brauchen. Von daher unterstützen wir die Ini- tiative unseres Wirtschafts- und Verkehrsministers Buchholz und stimmen für die vorge- Seite 1 von 2 legte Gesetzesänderung. *** 2