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15.11.17
12:32 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Straßenbaukompetenz im Land halten

Presseinformation Kiel, den 15. 11. 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 7 Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Drs. 19/313

„Die SSW-Fraktion hat das in dieser Stelle auch schon mal gesagt, dass die Straßen im Land durch das Land weiter verwaltet werden müssen.“

Wir diskutieren das Thema Straßen und Wege derzeit an vielen Fronten. Das ist einerseits
anstrengend, bündelt aber gleichzeitig auch einige Fragen. Vor diesem Hintergrund möchte ich
noch einmal eines klar sagen: die Landesbehörden behaupten sich auf bei Straßenbau, -planung
und –instandsetzung gut - auch im Vergleich mit anderen. Auch wenn das Ansehen der Männer
in Signalfarben wegen der Verbindung zu Baustellen auf der Straße nicht immer gut ist, ist die
Kompetenz des Landesbetriebs hier im Hause wohl unumstritten. Zuletzt hat diese Einschätzung
ein Gutachten ausdrücklich hervorgehoben. Dabei ging es um die Frage, ob nicht doch lieber der
Bund die Straßen im Land verwalten sollte, was ja jetzt der Landesbetrieb im Auftragsverfahren
erledigt. Mitnichten, lautet das klare Urteil der Experten. Die SSW-Fraktion hat das in dieser
Stelle auch schon mal gesagt, dass die Straßen im Land durch das Land weiter verwaltet werden
müssen. Alles andere schafft nur Probleme und Reibungsflächen. Aber es ja immer gut, wenn 2
man das noch hört und liest, wovon man selbst überzeugt ist. Im Gutachten ist von dezentralem
Wissen der Landesbetriebs die Rede, das im Sinne reibungsloser Abläufe es zu bewahren gilt.
Trotz zu erwartender Synergieeffekte spricht sich das Gutachten klar gegen eine Auslagerung der
Kompetenzen aus. Auch aus diesem Grund erteilte der Ausschuss der Abgabe von Kompetenz
vom Land an den Bund eine klare Absage.
Dazu passt der vorlegte Gesetzentwurf, der die Kompetenz des Landes weiterentwickeln möchte.
Wir haben ja bereits eine ähnliche Behörde in Sachen Planfeststellung, und zwar das Amt für
Planfeststellung Energie. Wenn man sich mal umhört, ist dieses Amt wohl kaum bekannt. Für
mich ist damit klar: Dort werden also sehr geräuschlos und effizient die
Planfeststellungsverfahren für Höchstspannungsfreileitungen sowie große
Gasversorgungsleitungen durchgeführt. Anders als 2012, als der zuständige Minister das neue
Amt für Planfeststellung Energie per Erlass einrichtete, begeben wir uns nun aber für das Amt
Planfeststellung Verkehr in ein richtiges Gesetzgebungsverfahren, weil klarstellende
Zuständigkeitszuweisungen erfolgen sollen. Das bedeutet im Einzelnen, dass der Landesbetrieb
Zuständigkeiten im Bereich der Planfeststellung von Landesstraßen und von Bundesstraßen an
das neue Amt zu übertragen hat.
Dieser Weg über ein Gesetzgebungsverfahren gibt uns noch einmal Gelegenheit, nach den
Kosten zu fragen. Der Minister bleibt an dieser Stelle im Entwurf bewusst undeutlich, wenn es
um die Kosten geht, die mit dieser Verlagerung zusammenhängen. Er verweist auf das
Haushaltsaufstellungsverfahren für 2018. Ich kann Ihnen aber jetzt schon versprechen, dass die
Neuschaffung des Amtes sicherlich Mehrkosten nach sich ziehen wird. Ich bin aber der festen
Überzeugung, dass wir diese Kröte schlucken, wenn die Effizienz verbessert wird und die
Verfahren insgesamt beschleunigt werden. Dann ist das neue Amt Planfeststellung Verkehr eine
Investition in die Zukunft.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: 3
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html