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27.10.17
09:45 Uhr
AfD

Reform des öffentl.-rechtl. Rundfunks: Volker Schnurrbusch begrüßt Vorstoß des CDU-Staatsministers Robra aus Sachsen-Anhalt

PRESSEMITTEILUNG



Debatte zur Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

Kieler AfD-Fraktion begrüßt Vorstoß von CDU-Staatsminister aus Sachsen-Anhalt Kiel, 27. Oktober 2017 Volker Schnurrbusch, medienpolitischer Sprecher der AfD- Fraktion im Kieler Landtag, begrüßt den Vorschlag des in Sachsen-Anhalt für Medien zuständigen Staatsministers, Rainer Robra (CDU), künftig nur noch das ZDF ein bundesweit einheitliches Programm produzieren und ausstrahlen zu lassen, während sich die ARD-Rundfunkanstalten ausschließlich regional präsentieren sollen.
"Dieser grundlegend neue Ansatz lässt erstmals ein echtes Einsparpotential für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erkennen. Gleichzeitig bietet er die Aussicht darauf, dass in der ARD jene kulturelle Vielfalt abgebildet wird, die unsere 16 Bundesländer tatsächlich bieten“, erklärt Schnurrbusch.
Einheitsfront für ein unbeirrtes „Weiter so“ bröckelt
„Der Vorstoß aus Sachsen-Anhalt zeigt darüber hinaus, dass die Einheitsfront bröckelt, die die Altparteien seit Jahrzehnten aufgebaut haben, um ihren Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Medien zu sichern. Das ist eine gute Nachricht für alle, die an überparteilichem Rundfunk und an einer ausgewogenen Berichterstattung interessiert sind“, so Schnurrbusch weiter.
Überprüfung durch Bundesverfassungsgericht angelaufen
„Ebenso erfreulich ist der Umstand, dass mittlerweile auch das Bundesverfassungs- gericht damit befasst ist, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einer Prüfung zu unterziehen: das höchste deutsche Gericht hat zuletzt an alle 16 Landesregierungen einen umfangreichen Fragekatalog versandt – mit dem Rundfunkbeitrag im Zentrum“, ergänzt Schnurrbusch.



Landesregierungen lassen Jura-Professor für sich antworten
Wie die AfD-Fraktion jetzt durch eine Kleine Anfrage an die schleswig-holsteinische Landesregierung erfahren hat, werden die Landesregierungen diesen Fragekatalog des Bundesverfassungsgerichts indes nicht individuell, sondern gemeinsam beantworten. Zudem habe man sich darauf geeinigt, die gemeinsame Antwort nicht selber zu verfassen, sondern den Professor für Medienrecht, Dr. Dieter Dörr, damit zu beauftragen.
„Angesichts der vom Gericht eingeräumten Frist bis zum 31.10. erscheint diese Volte reichlich abenteuerlich", so Schnurrbusch weiter. "Außerdem mutet es schon befremdlich an, wenn in 16 Staatskanzleien offenbar nicht genügend Sachverstand versammelt ist, um eine eigene Stellungnahme abzugeben", so Schnurrbusch abschließend.



Weitere Informationen:
• Antwort der Kieler Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 18. Oktober im Original:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00264.pdf



Pressekontakt:
Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de