Landtag wählt Stefan Schmidt für weitere sechs Jahre zum Flüchtlingsbeauftragten
Nr. 199 / 13. Oktober 2017Landtag wählt Stefan Schmidt für weitere sechs Jahre zum FlüchtlingsbeauftragtenStefan Schmidt bleibt Schleswig-Holsteins Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen. Der Landtag hat den 76-Jährigen heute (Freitag) mit großer Mehrheit wiedergewählt. Mit Ausnahme der AfD stimmten alle Fraktionen für Schmidt.Der ehemalige Kapitän des Hilfsschiffs „Cap Anamur“ hatte das beim Landtag angesiedelte Beauftragtenamt, das ehrenamtlich ausgeführt wird, am 1. Januar 2012 angetreten. In der Oktober-Sitzung 2011 hatte das Parlament Schmidt zum Nachfolger von Wulf Jöhnk bestimmt. Der Lübecker Menschenrechtler ist mit der heutigen Wiederwahl für sechs weitere Jahre in seinem Amt bestätigt worden.Eine wesentliche Aufgabe des Landesbeauftragten ist die Beratung in Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen. Er wirkt auch an Rechtssetzungsverfahren in diesem Bereich mit, gibt Stellungnahmen zu Konzepten und Programmen ab und kümmert sich um die die Kooperation von Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie um die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten.Schmidt war bekannt geworden, nachdem er 2004 als „Cap Anamour“-Kapitän 37 afrikanische Flüchtlinge vor der italienischen Küste aus Seenot rettete. Wegen dieser Hilfsaktion wurde er zusammen mit dem damaligen Vorsitzenden der Hilfsorganisation „Cap Anamur/deutsche Notärzte“ und dem 1. Offizier mit einem Prozess wegen Schlepperei überzogen. Das Verfahren dauerte mehrere Jahre. Am 7. Oktober 2009 sprach ein sizilianisches Gericht ihn und die weiteren Mitangeklagten frei.