Flemming Meyer: Von einem pauschalen Angelverbot kann keine Rede sein
Presseinformation Kiel, den 13.10.2017Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 27 Angeltourismus im Fehmarnbelt ermöglichen Drs. 19/243 „Nur weil man mit der Konsequenz einer rechtlichen Umsetzung nicht einverstanden ist, kann es nicht sein, dass sie ausdrücklich missachtet undaußer Kraft gesetzt wird. Das ist eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und undemokratisch.“Bereits im letzten Jahr haben wir das Thema der Fischereiverbote in der AWZ hier im Landtagdebattiert. Wir waren uns alle einig, dass das, was seinerzeit aus demBundesumweltministerium vorgelegt wurde so nicht ging.Natürlich wissen wir, dass die EU-Kommission dem Bund hier im Nacken hing, Denn bis bevorkurzem gab es für die betroffenen Gebiete immer noch keine spezielle Schutzverordnung. DerHandlungsdruck auf Seiten des Bundes war also durchaus da – das sehen wir auch.Doch was hat sich nun seit dem letzten Jahr geändert. Seinerzeit wurde das Angelverbot noch zu100 % in dem betroffenen Gebiet vor Fehmarn gefordert. Dann gab es zu Beginn des Jahres eine 2Abschwächung bezüglich der Verbotskulisse auf nur noch 30 % und nun reden wir aktuell überrund 23 % der ursprünglichen Fläche. Wir stellen glücklicherweise fest, es hat sich was bewegt.Grundsätzlich möchte ich für den SSW deutlich machen, dass die Ausweisung vonSchutzgebieten und die Erstellung von Managementplänen aus nuturschutzfachlicher Sichtdurchaus notwendig sein kann – das ist unbestritten. Das kann dann durchaus auch mitNutzungseinschränkungen verbunden sein. Dies gilt an Land wie auf dem Meer.Wenn also – wie in diesem Fall – Meeresschutzgebiete ausgewiesen werden, mit dem Zielbedrohte Arten oder auch besondere Lebensräume zu schützen, dann kann das eben auch dazuführen, dass bestimmte Nutzungen nicht mehr zulässig oder nur noch begrenzt zulässig sind.Dabei ist es immer ein Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Nutzerinteressen undden unterschiedlichen Schutzinteressen.Für den SSW möchte ich sagen, dass wir uns seinerzeit deutlich gegen ein Totalverbot jeglicherNutzung ausgesprochen haben. Denn nach unserer Auffassung hat es eben keinenAbwägungsprozess gegeben. Der Bund hat seinerzeit die regionalen, gesellschaftlichen,kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen völlig außer Acht gelassen. Das Verbot betrafdie traditionelle Fischerei ebenso wie Freizeit- und Angelfischerei. Letztere ist für dieTourismuswirtschaft in der Region durchaus von Bedeutung. Wie gesagt, die Maßnahme warseinerzeit aus unserer Sicht unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.Seit dem hat sich einiges geändert. Die Kulisse bezüglich der Angelverbote im Fehmarnbelt istenorm geschrumpft. Von einem pauschalen Angelverbot, wie es in der Überschrift desvorliegenden Antrages zu lesen ist, kann also keine Rede sein. Die Überschrift ist nicht nurpopulistisch, sie ist schlichtweg falsch.Nun zum Verständnis des Antragstellers in Bezug auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten. 3Im zweiten Absatz des Antrages ist sinngemäß zu lesen, sollte das Freizeitfischerei-Verbot nichtaufgehoben werden, dann soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass dasNaturschutzgebiet in der AWZ des Fehmarnbelts so zugeschnitten wird, dass Freizeitfischereibetrieben werden kann.Mit anderen Worten, die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass nur die Interessen derAngelwirtschaft berücksichtigt werden. Damit wird die Landesregierung aufgefordert nachGutsherrenart Gebietskulissen zuzuschneiden ohne Berücksichtigung naturschutzfachlicherBelange. Damit ist der Antrag eine Aufforderung zu willkürlichem Handeln. So geht’s schon malgar nicht. Recht muss Recht bleiben.Es mag ja durchaus sein, dass einem das Naturschutzrecht nicht passt, dann muss man aber dasGesetz ändern. Nur weil man mit der Konsequenz einer rechtlichen Umsetzung nichteinverstanden ist, kann es nicht sein, dass sie ausdrücklich missachtet und außer Kraft gesetztwird. Das ist eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und undemokratisch.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html