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13.10.17
12:02 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Von einem pauschalen Angelverbot kann keine Rede sein

Presseinformation Kiel, den 13.10.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 27 Angeltourismus im Fehmarnbelt ermöglichen Drs. 19/243

„Nur weil man mit der Konsequenz einer rechtlichen Umsetzung nicht
einverstanden ist, kann es nicht sein, dass sie ausdrücklich missachtet und
außer Kraft gesetzt wird. Das ist eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und
undemokratisch.“


Bereits im letzten Jahr haben wir das Thema der Fischereiverbote in der AWZ hier im Landtag
debattiert. Wir waren uns alle einig, dass das, was seinerzeit aus dem
Bundesumweltministerium vorgelegt wurde so nicht ging.
Natürlich wissen wir, dass die EU-Kommission dem Bund hier im Nacken hing, Denn bis bevor
kurzem gab es für die betroffenen Gebiete immer noch keine spezielle Schutzverordnung. Der
Handlungsdruck auf Seiten des Bundes war also durchaus da – das sehen wir auch.
Doch was hat sich nun seit dem letzten Jahr geändert. Seinerzeit wurde das Angelverbot noch zu
100 % in dem betroffenen Gebiet vor Fehmarn gefordert. Dann gab es zu Beginn des Jahres eine 2
Abschwächung bezüglich der Verbotskulisse auf nur noch 30 % und nun reden wir aktuell über
rund 23 % der ursprünglichen Fläche. Wir stellen glücklicherweise fest, es hat sich was bewegt.



Grundsätzlich möchte ich für den SSW deutlich machen, dass die Ausweisung von
Schutzgebieten und die Erstellung von Managementplänen aus nuturschutzfachlicher Sicht
durchaus notwendig sein kann – das ist unbestritten. Das kann dann durchaus auch mit
Nutzungseinschränkungen verbunden sein. Dies gilt an Land wie auf dem Meer.
Wenn also – wie in diesem Fall – Meeresschutzgebiete ausgewiesen werden, mit dem Ziel
bedrohte Arten oder auch besondere Lebensräume zu schützen, dann kann das eben auch dazu
führen, dass bestimmte Nutzungen nicht mehr zulässig oder nur noch begrenzt zulässig sind.
Dabei ist es immer ein Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Nutzerinteressen und
den unterschiedlichen Schutzinteressen.
Für den SSW möchte ich sagen, dass wir uns seinerzeit deutlich gegen ein Totalverbot jeglicher
Nutzung ausgesprochen haben. Denn nach unserer Auffassung hat es eben keinen
Abwägungsprozess gegeben. Der Bund hat seinerzeit die regionalen, gesellschaftlichen,
kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen völlig außer Acht gelassen. Das Verbot betraf
die traditionelle Fischerei ebenso wie Freizeit- und Angelfischerei. Letztere ist für die
Tourismuswirtschaft in der Region durchaus von Bedeutung. Wie gesagt, die Maßnahme war
seinerzeit aus unserer Sicht unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.



Seit dem hat sich einiges geändert. Die Kulisse bezüglich der Angelverbote im Fehmarnbelt ist
enorm geschrumpft. Von einem pauschalen Angelverbot, wie es in der Überschrift des
vorliegenden Antrages zu lesen ist, kann also keine Rede sein. Die Überschrift ist nicht nur
populistisch, sie ist schlichtweg falsch.
Nun zum Verständnis des Antragstellers in Bezug auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten. 3
Im zweiten Absatz des Antrages ist sinngemäß zu lesen, sollte das Freizeitfischerei-Verbot nicht
aufgehoben werden, dann soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass das
Naturschutzgebiet in der AWZ des Fehmarnbelts so zugeschnitten wird, dass Freizeitfischerei
betrieben werden kann.
Mit anderen Worten, die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass nur die Interessen der
Angelwirtschaft berücksichtigt werden. Damit wird die Landesregierung aufgefordert nach
Gutsherrenart Gebietskulissen zuzuschneiden ohne Berücksichtigung naturschutzfachlicher
Belange. Damit ist der Antrag eine Aufforderung zu willkürlichem Handeln. So geht’s schon mal
gar nicht. Recht muss Recht bleiben.
Es mag ja durchaus sein, dass einem das Naturschutzrecht nicht passt, dann muss man aber das
Gesetz ändern. Nur weil man mit der Konsequenz einer rechtlichen Umsetzung nicht
einverstanden ist, kann es nicht sein, dass sie ausdrücklich missachtet und außer Kraft gesetzt
wird. Das ist eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und undemokratisch.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html