Lars Harms: Gesellschaftliche Debatte statt noch mehr Verschärfungen
Presseinformation Kiel, den 13. Oktober 2017Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 24+25 Anträge zur Rechtssicherheit Drs. 19/240, 19/241„Wir haben die rechtlichen Instrumente und brauchen an dieser Stelle keine Verschärfung!“Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Landtag mit dem Thema Gewalt gegenPolizeibeamte befassen. Bereits seit Jahren verzeichnen wir eine zunehmende Entwicklung inHinblick auf Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Im Arbeitsalltag der Polizei reicht dieBandbreite der Delikte von Widerstand, Attacken bis hin zu Verletzungen. Von denBeleidigungen ganz zu schweigen. Das erleben aber nicht nur Polizeibeamtinnen und –beamtein ihrem Beruf, sondern auch Zugbegleiter, Kontrolleure in Bussen und Bahnen oder Politessen.Aber es sind insbesondere unsere Polizeibeamten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, 2besonderen Einsatzlagen ausgesetzt sind. Es handelt sich häufig um Einsätze mit hohemKonfliktpotential.Dies sind keine Einzelfälle, sondern es lässt sich zunehmend ein gesellschaftlicher Wandelerkennen. Wir verzeichnen einen Wertewandel in Teilen der Gesellschaft, verbunden mit einemAkzeptanzverlust gegenüber der Polizei, sowie die zunehmende Bereitschaft, Konflikte mitGewalt zu lösen und in der der Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit des Mitmenschenabnimmt. Auch wir als Vertreter der Politik müssen uns daher wieder für mehr Respekt imUmgang miteinander einsetzen.Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Gewalt in unserer Gesellschaftund über mehr Respekt gegenüber Einsatzkräften und die Verhinderung von Übergriffen.Damit einher muss aber auch gehen, dass von vornherein versucht wird, Gewalt zu verhindern.Das heißt, auch die Präventionsarbeit muss weiter gestärkt werden.Zum anderen müssen die Beamten geschützt werden, die Gewalt ausgesetzt sind. Das ist klar,denn auch Polizeibeamte haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit. Als Dienstherr hatdas Land hier gegenüber seinen Beamten, eine besondere Verantwortung. Ich glaube wir allehier im Haus sind uns grundlegend darüber einig, dass wir uns zu dieser Verantwortung auchentsprechend bekennen.Wir haben die rechtlichen Instrumente und brauchen an dieser Stelle keine Verschärfung, dennauch härtere Strafen werden die Gewaltbereitschaft gegenüber staatlichen Organen nichtunterbinden. Schließlich hat schon die letzte Straferhöhung beim Widerstandsparagrafen imJahr 2011 nicht das erhoffte Ergebnis gebracht. Das beste Instrument diesbezüglich ist undbleibt die Präventionsarbeit. Wir sollten daher die Polizeibeamten besser auszurüsten undinsbesondere für Konfliktsituationen noch besser vorzubereiten. 3Noch einige Worte zum Antrag zum richterlichen Bereitschaftsdienst: Ja, es ist richtig, dassPolizei- und Justizbehörden eng zusammen arbeiten müssen. Dies ist in Schleswig-Holsteinauch der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem auch liebe Bürgerinnen und Bürger.Im vorliegenden Antrag wird das Thema Bereitschaftsdienst in den Landgerichtsbezirkenaufgegriffen. Dabei lässt sich zwischen den Zeilen herauslesen, dass die Rechtssicherheit odergenerell rechtssicheres Handeln ab einer gewissen Uhrzeit in Schleswig-Holstein nicht mehrgewährleistet wäre. Dazu würde ich von der antragstellenden Fraktion gerne einmal wissen, obes ein akutes Problem diesbezüglich gibt? Wer oder was soll davon jetzt genau betroffen sein?Oder ist es vielleicht nicht doch so, dass mit diesem Antrag ein Problem geschaffen werden soll,wo keins ist? Wenn wir an dieser Stelle einen Blick in die Praxis werfen, dann ist es doch so,dass die Polizei zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt wegen Gefahr im Verzug auch ohnerichterliche Genehmigung die Entnahme einer Blutprobe anordnen darf.Größere Engpässe bei den Bereitschaftszeiten sind uns nicht bekannt und dass bei einemDienstplan immer mal etwas durcheinander geraten kann, ist auch Allgemeinwissen. Hierscheint es sich eher um ein aufgebauschtes Problem zu handeln, dass eigentlich gar keines ist.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html