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12.10.17
16:53 Uhr
FDP

Kay Richert: Repräsentative Demokratie maßvoll ergänzen

Presseinformation

Sperrfrist Redebeginn! Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Es gilt das gesprochene Wort. Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Christopher Vogt, MdL Vogt Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 262/2017 Kiel, Donnerstag, 12. Oktober 2017
Innen und Recht/Verfassungsänderung



Richert: Kay Richert: Repräsentative Demokratie maßvoll ergänzen
In seiner Rede zu TOP 11 (Änderung der Verfassung – Absenkung Quoren Volksbegehren und Volksentscheid) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

„Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Die Entscheidungen ergehen in der Regel durch die vom Volk gewählten Parlamente. Wir Freien Demokraten sind schon lange davon überzeugt, dass demokratische Mitbestimmung auch außerhalb der repräsentativen Demokratie möglich sein muss und gestärkt werden sollte. Wir wissen aber auch, dass dieser Prozess und die damit verbundenen Diskussionen schwierig sind und oftmals nur schwerfällig in Gang kommen.
Es gibt gute Gründe, nicht jede Entscheidung dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Die Gefahr des Missbrauchs, die Gefahr durch Vereinfachung komplexer Sachverhalte Politik zu machen, ist durchaus vorhanden. Auch einer anderen Problematik müssen wir uns stellen, wenn wir verantwortungsvoll über mehr direkte Demokratie diskutieren wollen. Oftmals haben plebiszitäre Entscheidungen – und das zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit leider – keinen großen Mobilisierungseffekt. Das führt zu der bedauerlichen Folge, dass eine Entscheidung eben keine breite demokratische Legitimierung erfährt, sondern nur von einer absoluten Minderheit entschieden wird.
Wir sind aber andererseits auch der Meinung, dass dem Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, durchaus zuzutrauen ist, auch wichtige Entscheidungen direkt zu treffen. Der Weg, der beides in Einklang bringt, ist der eines maßvollen Quorums. Und maßvoll heißt in diesem Zusammenhang vor allem, dass ein Quorum keine Hürde darstellen darf, die die Bürger Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de abschreckt, sich der Instrumente der direkten Demokratie zu bedienen, weil sie ohnehin keine Erfolgsaussichten sehen.
Ich bin daher froh, dass dieser Landtag sich in großer Einigkeit im Zuge der letzten Verfassungsreform dazu entschlossen hat, die Quoren deutlich abzusenken. Mussten bis dato für den Erfolg eines Volksbegehrens fünf Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, so sind es jetzt nur noch 80.000. Das Quorum für den Erfolg eines Volksentscheides wurde deutlich von 25% auf 15% abgesenkt. Damit bewegt sich Schleswig-Holstein von den Ländern, die ein Quorum vorsehen, am unteren Ende.
Man kann sicherlich darüber streiten und diskutieren, ob diese Hürden an der einen oder anderen Stelle zu hoch sind und ob man nachsteuern kann. Die Beispiele, die die AfD hier zur Begründung jedoch anführt, rühren aus einer Zeit, als noch die alten Quoren galten. Die Betrachtung des Zeitraumes vor der letzten Absenkung bringt die Diskussion über die Notwendigkeit einer weiteren Absenkung aber nicht voran.
So ist die Zahl der Volksinitiativen, die seit der Verfassungsreform 2014 überhaupt auf den Weg gebracht wurden noch zu überschaubar, um Schlussfolgerungen ziehen zu können, wie sich diese regelmäßig entwickeln. Das letzte Volksbegehren fand hingegen schon 2009 statt. Volksbegehren gab es insgesamt nur in sehr überschaubarem Ausmaß. Auch hier lassen sich noch keine Schlussfolgerungen ziehen.
Schauen wir auf die zwei Volksentscheide der Schleswig-Holsteinischen Geschichte, so ist festzuhalten, dass der eine – nämlich der zur Rechtschreibreform – erfolgreich war. Der Volksentscheid zum Buß- und Bettag hingegen verfehlte das damalig notwendige Quorum. Er erreichte über 60 % Zustimmung derjenigen die abstimmten. Das entsprach damals „nur“ 19,9 % der Abstimmungsberechtigten. Nach heutiger Rechtslage würde dies für den Erfolg des Entscheids ausreichen. Das zeigt, dass das jetzige Quorum für Volksentscheide durchaus in einem erreichbaren Feld liegt.
Wir haben damit inzwischen Regelungen zur direkten Demokratie, die unsere repräsentative Demokratie gut und maßvoll ergänzt. Wir stellen den Bürgern damit handhabbare Instrumente zur Verfügung, die Parlamentsgesetzgebung zu ergänzen und wertvolle Impulse für sie zu setzen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de