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11.10.17
17:38 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Der Wassercent ist angemessen und finanziert Gewässer- und Küstenschutz

Presseinformation Kiel, den 11.10.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 9 Änderung des Wasserabgabengsetzes Drs. 19/239

„Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt: Wo viele Probleme sind, müssen eben die Mittel auch entsprechend höher sein; also den Verhältnissen entsprechen.“

An die Beratungen zum Wasserabgabengesetz in der aktuellen Fassung erinnere ich mich noch
gut, weil wir 2013 das neue Wasserabgabengesetz im Rahmen der Haushaltsberatungen
verabschiedet haben; was damals ein wenig untergegangen ist. Das Verfahren wurde vor vier
Jahren scharf kritisiert, weil eine Debatte zum Wasserabgabengesetz angesichts der vielen,
anderen Haushaltsfragen zu kurz kam. Den Weg, den wir in Schleswig-Holstein eingeschlagen
haben, war und ist aber wohl unumstritten: Die Zusammenlegung von Regelungen zur
Oberflächenwasserentnahme und zur Grundwasserentnahme in einer neuen, klaren
gesetzlichen Regelung.
Der so genannte Wassercent, den inzwischen fast alle Bundesländer erheben, ist ein wichtiger
Baustein im Gewässerschutz und ist damit gelebter Naturschutz. Gerade die letzten Tage haben 2
gezeigt, wie groß die Aufgaben sind. Der Deich- und Sielverband Dithmarschen meldete letzte
Woche, dass die Flächen kein Wasser mehr aufnehmen könnten. Die hohen Niederschläge und
der Ausfall einer Sielpumpe hatten in Wedel einen mehrtägigen Einsatz der Feuerwehren zur
Folge.
Im Land der zwei Meere sind Entwässerung und Küstenschutz eben Daueraufgaben, die große
Projekte erfordern und darum auskömmlich finanziert sein müssen. Diese Aufgaben kann man
nicht auf die lange Bank schieben, sondern müssen ohne Verzögerung gelöst werden. Starkregen
und Dauerregen sind inzwischen keine Ausnahmen mehr, sondern führen fast regelmäßig
unsere Strukturen an die Belastungsgrenze; auch das eine Auswirkung der globalen Erwärmung.
Es ist also nicht richtig, dass der so genannte Wassercent „verhältnismäßig“ hoch sei, wie die
Antragsteller in der Begründung schreiben, sondern, dass er den Verhältnissen angemessen ist.
Außerdem muss man beachten, dass die Länderregelungen für die Wasserentnahmeentgelte
sehr unterschiedlich sind: das betrifft nicht nur die Abgabensätze, sondern teilweise auch die
Berechnungsgrundlagen. Man sollte nicht etwas schlecht reden, was es nicht ist.
Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt: Wo viele Probleme sind, müssen
eben die Mittel auch entsprechend höher sein; also den Verhältnissen entsprechen.
Damit soll die Wasserabgabe nicht klein geredet werden. Wasserabgaben sind, wie der Name
schon sagt, Abgaben, die die Privathaushalte und auch die Unternehmen zu zahlen haben.
Gerade aus den Reihen des Mittelstandes wird die Kritik an den Abgaben oftmals mit sehr
scharfen Worten geführt. Die Betriebe müssen mit diesen Kosten kalkulieren, und sind damit
gegenüber einem Mitbewerber aus einem Bundesland mit niedrigen Abgaben klar im Nachteil.
Dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen, aber angesichts des erheblichen
Problemdrucks im Bereich des Gewässerschutzes untergeordnet.
Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diese Abgabe zu zahlen
wenn sie denn besser informiert wären. Das gilt auch für viele Mittelständler. Ich möchte darum
noch einmal den Vorschlag des Verbandes Kommunaler Unternehmen, VKU, in Spiel bringen, 3
den diese schon vor Jahren gemacht hat. Der Verband schlug 2010 vor, die Maßnahmen des
Gewässerschutzes, die mit der Abgabe finanziert werden, transparenter darzustellen. Hier sehe
ich eindeutige Parallelelen zum Gesetzgebungsprozess 2013. Inhaltliche Kritik gab es kaum, dafür
an dem äußerst zügigen Verfahren ohne ausgiebige Beratung und Anhörungsverfahren im
Ausschuss. Der VKU fordert eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung. Wir
sollten in Schleswig-Holstein tatsächlich eine Berichtspflicht verankern, die einen Einblick in die
tatsächliche Mittelverwendung ermöglichen. Damit würde dann auch das zwischen den Zeilen
des Gesetzentwurfes zu lesende Misstrauen entkräftet.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html