Flemming Meyer: Der Wassercent ist angemessen und finanziert Gewässer- und Küstenschutz
Presseinformation Kiel, den 11.10.2017Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 9 Änderung des Wasserabgabengsetzes Drs. 19/239 „Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt: Wo viele Probleme sind, müssen eben die Mittel auch entsprechend höher sein; also den Verhältnissen entsprechen.“An die Beratungen zum Wasserabgabengesetz in der aktuellen Fassung erinnere ich mich nochgut, weil wir 2013 das neue Wasserabgabengesetz im Rahmen der Haushaltsberatungenverabschiedet haben; was damals ein wenig untergegangen ist. Das Verfahren wurde vor vierJahren scharf kritisiert, weil eine Debatte zum Wasserabgabengesetz angesichts der vielen,anderen Haushaltsfragen zu kurz kam. Den Weg, den wir in Schleswig-Holstein eingeschlagenhaben, war und ist aber wohl unumstritten: Die Zusammenlegung von Regelungen zurOberflächenwasserentnahme und zur Grundwasserentnahme in einer neuen, klarengesetzlichen Regelung.Der so genannte Wassercent, den inzwischen fast alle Bundesländer erheben, ist ein wichtigerBaustein im Gewässerschutz und ist damit gelebter Naturschutz. Gerade die letzten Tage haben 2gezeigt, wie groß die Aufgaben sind. Der Deich- und Sielverband Dithmarschen meldete letzteWoche, dass die Flächen kein Wasser mehr aufnehmen könnten. Die hohen Niederschläge undder Ausfall einer Sielpumpe hatten in Wedel einen mehrtägigen Einsatz der Feuerwehren zurFolge.Im Land der zwei Meere sind Entwässerung und Küstenschutz eben Daueraufgaben, die großeProjekte erfordern und darum auskömmlich finanziert sein müssen. Diese Aufgaben kann mannicht auf die lange Bank schieben, sondern müssen ohne Verzögerung gelöst werden. Starkregenund Dauerregen sind inzwischen keine Ausnahmen mehr, sondern führen fast regelmäßigunsere Strukturen an die Belastungsgrenze; auch das eine Auswirkung der globalen Erwärmung.Es ist also nicht richtig, dass der so genannte Wassercent „verhältnismäßig“ hoch sei, wie dieAntragsteller in der Begründung schreiben, sondern, dass er den Verhältnissen angemessen ist.Außerdem muss man beachten, dass die Länderregelungen für die Wasserentnahmeentgeltesehr unterschiedlich sind: das betrifft nicht nur die Abgabensätze, sondern teilweise auch dieBerechnungsgrundlagen. Man sollte nicht etwas schlecht reden, was es nicht ist.Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt: Wo viele Probleme sind, müsseneben die Mittel auch entsprechend höher sein; also den Verhältnissen entsprechen.Damit soll die Wasserabgabe nicht klein geredet werden. Wasserabgaben sind, wie der Nameschon sagt, Abgaben, die die Privathaushalte und auch die Unternehmen zu zahlen haben.Gerade aus den Reihen des Mittelstandes wird die Kritik an den Abgaben oftmals mit sehrscharfen Worten geführt. Die Betriebe müssen mit diesen Kosten kalkulieren, und sind damitgegenüber einem Mitbewerber aus einem Bundesland mit niedrigen Abgaben klar im Nachteil.Dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen, aber angesichts des erheblichenProblemdrucks im Bereich des Gewässerschutzes untergeordnet.Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diese Abgabe zu zahlenwenn sie denn besser informiert wären. Das gilt auch für viele Mittelständler. Ich möchte darumnoch einmal den Vorschlag des Verbandes Kommunaler Unternehmen, VKU, in Spiel bringen, 3den diese schon vor Jahren gemacht hat. Der Verband schlug 2010 vor, die Maßnahmen desGewässerschutzes, die mit der Abgabe finanziert werden, transparenter darzustellen. Hier seheich eindeutige Parallelelen zum Gesetzgebungsprozess 2013. Inhaltliche Kritik gab es kaum, dafüran dem äußerst zügigen Verfahren ohne ausgiebige Beratung und Anhörungsverfahren imAusschuss. Der VKU fordert eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung. Wirsollten in Schleswig-Holstein tatsächlich eine Berichtspflicht verankern, die einen Einblick in dietatsächliche Mittelverwendung ermöglichen. Damit würde dann auch das zwischen den Zeilendes Gesetzentwurfes zu lesende Misstrauen entkräftet.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html