Marlies Fritzen zum Wasserabgabengesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 9 – Änderung des Wasserabgabengesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marlies Fritzen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 288.17 / 11.10.2017Das Wasserabgabengesetz von 2014 schafft eine ein- heitliche GrundlageDas Wasserabgabengesetz von 2014 schafft eine einheitliche Grundlage zur Erhebung der Abgaben für Gewässerbenutzung. Die vorherigen Abgaben für die Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser wurden damit ersetzt.Verbunden war die Gesetzesnovelle mit einer moderaten Erhöhung der Abgabensätze, und mit einer Erhöhung der Zweckbindung von fünfzig auf siebzig Prozent. Die verblei- benden dreißig Prozent fließen dem allgemeinen Haushalt zu.Die zweckgebundenen Mittel werden für eine ganze Reihe unterschiedlicher Maßnah- men verwendet: Biologischer Flächenschutz, Vertragsnaturschutz, forstliche Förderung, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, Unterhaltung von Deichen und Schöpfwer- ken, Maßnahmen zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Im Haushalt ist das alles transparent dargestellt.Gewässerschutz, biologischer Flächenschutz, Hochwasserschutz – das sind alles wichti- ge Zukunftsaufgaben. Ihre Finanzierung müssen wir und werden wir sicherstellen. In die- se Bereiche fließen aber auch Mittel des allgemeinen, nicht zweckgebundenen Haushal- tes, fließen Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe, fließen EU-Mittel.Die zukünftige Finanzierung dieser Aufgaben hängt also nicht am Prozentsatz der Zweckbindung im Landeswassergesetz, sondern daran, wie dieses Haus – das ja die Hoheit über den Landeshaushalt hat – in der Priorität und in Abwägung mit anderen wichtigen Aufgaben, sowie im Rahmen der insgesamt dem Land zur Verfügung stehen- den Mittel, diese Aufgaben gewichtet.Eine Erhöhung hätte lediglich zur Folge, dass der Anteil der zweckgebundenen Mittel für den Bereich größer, der Anteil aus dem allgemeinen Haushalt dann kleiner würde. Seite 1 von 2 Wir schlagen deshalb vor, den vorliegenden Gesetzentwurf im Finanzausschuss weiter zu beraten. *** 2