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11.10.17
16:14 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 17) Wir müssen auch zukünftig die Sicherstellung des Sozialstaats garantieren können

Grundsicherung | 11.10.2017 | Nr. 319/17
Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 17) Wir müssen auch zukünftig die Sicherstellung des Sozialstaats garantieren können Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Folgen des demographischen Wandels, die Veränderungen des Arbeitslebens und des Arbeitsmarktes und eine immer älter werdende Gesellschaft , sie sind deutlich festzustellen und erfordern ein Handeln der Politik.
Diese Entwicklung hat mittel- und langfristig unmittelbare Auswirkungen auf unseren Sozialstaat. Wir als Politikerinnen und Politiker müssen uns auf mögliche Szenarien einstellen und dürfen nicht an vergangenen Illusionen festhalten, denn wir müssen auch zukünftig die Sicherstellung des Sozialstaats garantieren können, Auch ganz besonders deutlich wird das bei der zukünftigen Sicherstellung der sozialen Sicherungssysteme.
Um mögliche Antworten und Lösungen in Hinblick auf ein zukunftsfähiges System zu finden und diese in einem geeigneten Rahmen diskutieren zu können,setzt die Jamaika Koalition ein Zukunftslabor ein.
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich die verschiedenen Akteurinnen und Akteure aus der Arbeitsmarktpolitik, aus der Wissenschaft sowie Fachleute auf den Weg machen, um zu prüfen, ob und wie neue Absicherungsmodelle, wie z.B. das Bürgergeld, das bedingungslose Grundeinkommen umgesetzt werden oder die bestehenden sozialen Sicherungssysteme weiterentwickelt oder erneuert werden könnten.
In Anbetracht der Veränderung der demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung und der Änderungen am Arbeitsmarkt auch in Bezug auf die Chancen und auch Risiken der kommenden fortschreitenden Digitalisierung in Deutschland und der Welt, müssen wir als verantwortliche gewählte Vertreter und Vertreterinnen der Politik ausloten, wie zukunftsfest unsere sozialen Sicherungssysteme tatsächlich sind.
Gemeinsam wollen wir die verschiedenen Möglichkeiten miteinander beraten.
Ein Diskussionspunkt des künftigen Zukunftslabors wird auch das sogenannte Bedingungslose Grundeinkommen sein, das sich deutlich von der heute staatlich

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de organisierten Grundsicherung unterscheidet. Diese Grundsicherung, so wie wir sie praktizieren, wird nur dann gezahlt, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen vorliegt, das eigene Einkommen nicht zum Leben reicht und unterhalb eines fest gelegten Betrags liegt.
Das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) sieht jedoch eine Zuwendung für jede Person vor – unabhängig von seiner Einkommenshöhe und seines Beschäftigungsstatus.
Es wird weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen noch eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, oder Kindergeld, aber auch Rentenleistungen.
Im Zukunftslabor werden wir die verschiedenen Modelle, wie z.B. das Verfahren der negativen Einkommenssteuer, das solidarische Bürgergeld, das Liberale Bürgergeld und auch natürlich das Bedingungslose Grundeinkommen diskutieren.
Zudem liegt auch ein Fokus darauf, unser bestehendes Sozialsystem zukunftsfest zu gestalten, zu reformieren und eventuell z. B. bei den Familienleistungen zu bündeln.
Vorweg möchte ich einige Gedanken zum Bedingungslosen Grundeinkommen ansprechen.
Hierbei gibt es auch nach einer Diskussion mit dem ausgewiesenen Fachmann Prof. Straubhaar einige Punkte, die sehr beunruhigend sind. Zum einen ist das die mögliche totale Entbindung des Staates aus der sozialen Verantwortung, weil die deutsche Sozialordnung vom Versorgungs-, bzw. Wohlfahrtsstaat nach skandinavischem Vorbild wegfallen würde.
Zum anderen würde zwischen Bedürftigen und nicht Bedürftigen nicht mehr unterschieden werden.
Alle, ohne Ausnahme bekämen beispielsweise monatlich 1.000,- Euro Grundeinkommen und müssten dann selbst Vorsorge für die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung leisten. Das gleicht aus meiner Sicht der Zerschlagung des Sozialstaates.
Die Gewerkschaften lehnen das Bedingungslose Grundeinkommen BGE ab, weil sie befürchten, dass Arbeitgeber von sozialer Verantwortung, die sie gegenüber den Arbeitnehmerninnen und Arbeitnehmern haben, entbunden werden.
Das Konzept BGE schadet, als ein weiterer Kritikpunkt, vor allem auch den Löhnen und Gehältern. Jeglicher Verdienst hätte den Charakter des Dazuverdienens. Prof. Straubhaar prognostiziert dadurch einen Einkommensverlust von ca. 30 Prozent bei Vollzeiteinkommen. Befürchtet werden muss auch, dass das BGE als eine Art „Stilllegungsprämie“ angesehen werden kann und zudem den Anreiz der internationalen Migration möglicherweise fördert.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Besonders beunruhigend finde ich aber die Tatsache, dass die Entscheidung für das BGE irreversibel ist, wenn die Entscheidung dafür getroffen wird, dann gibt es kein Zurück, so Prof. Straubhaar. Das können wir so nicht wollen!
Hier wird meines Erachtens Armut manifestiert, zementiert und überhaupt nicht verringert. Denn was von den bspw. 1000 € für die Menschen bleibt, die ohnehin ein geringes Einkommen haben, wäre trotzdem nur Grundsicherungsniveau. Und noch einen weiteren Punkt möchte ich anführen – Das BGE setzt eine massive Eigenverantwortung voraus. Damit sind Einige aber schon jetzt überfordert.
Das Erproben des BGE durch Modellprojekte hält Straubhaar nicht für praxistauglich und real umsetzbar. Entscheide sich der Staat für den Weg ins BGE, gebe es kein Zurück mehr. Anreize zur Migration würden ebenfalls zunehmend entstehen. Sie sehen, meine Damen und Herren, das wird eine spannende Arbeit im Zukunftslabor werden. Machen wir uns um unsere Zukunft gute Gedanken.



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