Lars Harms: Warum und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein?
Presseinformation Kiel, den 11. Oktober 2017Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 6 Änderung des Kommunalabgabengesetz – Verbot der Pferdesteuer Drs. 19/215„Warum und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein?“Wieder einmal unterhalten wir uns nun hier, zur Plenartagung, über eine kommunale Steuer,welche in einer Gemeinde Schleswig-Holsteins eingeführt wurde: Die Pferdesteuer. Die wohlbekannteste kommunale Abgabe Schleswig-Holsteins. So viel steht schon einmal fest. Mit demvorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Erhebung einer solchen Steuer imLand verboten werden. Die inhaltlichen Beweggründe sind in der Begründung zumGesetzestext dargestellt. Dabei wird besonders die Sozialfunktion in den Vordergrund gestellt.Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob andere Sportarten, welche sich auf Tiere beziehen, einesolche Sozialfunktion etwa nicht haben? Schließlich soll ja nur der Reitsport von einerkommunalen Steuer befreit werden. Wie steht es in diesem Zusammenhang etwa mit dem 2Hundesport aus? Auch hier finden wir eine sehr ähnliche Struktur: Hundezüchter, Hundeclubsund Freizeitgestaltung mit Hunden aller Art. Und auch der gesundheitliche Aspekt oder gargesellschaftliche Aspekt bei Hunden lässt sich klar beziffern.Doch nun zurück zu den genannten Punkten in der Begründung: Der nächste Punkt lautetFörderung des Tourismus. Ich glaube es ist kein Geheimnis, dass sich Touristen die Angebotevor Ort genau ansehen und eben auch danach auswählen, wo sie ihren vierbeinigen Freundmitnehmen wollen. Für viele Hundebesitzer ist eine hundefreundliche Umgebung,ausschlaggebendes Kriterium – übrigens auch für den Tagestourismus der sich auch ausSchleswig-Holstein heraus ergibt. Als nächsten Punkt wird das Thema Gesundheit undErholung in der Natur angegeben. Ich glaube dazu braucht es nicht viele Worte. Auch dies giltfür Hunde genauso. Der vorletzte Punkt beinhaltet die Jugendarbeit in den Vereinen. Hier giltwieder: Auch dieses dürfte für Hunde genauso gelten. Abschließend wird in der Begründungnoch auf die Einkommensverbesserung der Landwirtschaft durch Pferdezucht verwiesen.Zweifelsfrei ist die Pferdezucht ein großer Wirtschaftsfaktor. Jedoch ist der Faktor Hund eseben auch. Vielleicht nicht ganz so umsatzstark, aber es gibt eben auch Züchter, die mit demHund ihr Geld verdienen und Unternehmen, die ihr Geld mit Hundenahrung und -zubehörverdienen. Der wirtschaftliche Effekt ist somit gleich.Auf all diese genannten Inhalte, stützt sich das gesamte Gesetzesvorhaben. Für uns als SSWstellt sich dies zunächst als äußerst wackelige Angelegenheit dar.Zudem wird in der Begründung darauf verwiesen, dass die Einnahmen durch eine Pferdesteuernur geringfügige Verbesserungen für die jeweilige Gemeinde mit sich führen würden. Das giltnatürlich auch für die Hundesteuer. Abschließend bleibt nur festzustellen, dass dieser Entwurfhandwerklich unsauber daher kommt. Zudem beantwortet er die Kardinalfrage nicht. Warumund mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein? Zurückbleibt eine Bevormundung der Kommunen, sowie die Reduzierung der Handlungs- und 3Entscheidungsmöglichkeiten. Im Ausschuss bleibt daher zu beraten, ob das Land einfach so indie Hoheit der Gemeinden eingreifen kann oder ob man mit diesem Gesetz in eine neueKlagewelle hineinrennt, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1978 sagt jaeindeutig, dass eine Pferdesteuer rechtens ist. Da kann man nicht einfach so schlank drüberhinweg gehen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html