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22.09.17
13:23 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Kooperationsverbot

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 33 – Bildung muss gemeinsame Aufgabe von Bund, Län- Claudia Jacob dern und Kommunen sein Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Ines Strehlau: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 277.17 / 22.09.2017


Wir wollen den Bildungsföderalismus auf neue Füße stellen
Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder quasi das Monopol in der Bil- dungspolitik. Bund und Länder können nur noch „auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.“
So steht es seit 2006 in Artikel 91b unseres Grundgesetzes. Der Bund darf also die PISA-Studie unterstützen, aber nicht die Länder bei Bildungsausgaben. Bildung ist kei- ne gesamtstaatliche Aufgabe mehr, sondern nur noch Ländersache.
Die Länder hatten sich mit ihrer Zustimmung zu dieser Grundgesetzänderung verrech- net. Für Bildung allein zuständig zu sein, suggeriert Unabhängigkeit und Gestaltungs- möglichkeiten. Aber wenn die klamme Landeskasse es nicht zulässt, ausreichend Lehr- kräfte auszubilden und einzustellen, wird nur der Mangel verwaltet und keine gute Bil- dung gestaltet.
Die Änderung des Grundgesetzes war also ein Fehler. Das sehen inzwischen viele Länder so. 2014 wurde deshalb das Kooperationsverbot von der Bundesregierung im- merhin für den Hochschulbereich gelockert. Hier können Bund und Länder jetzt zumin- dest „in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, For- schung und Lehre zusammenwirken.“
Schon damals haben wir Grüne uns – auch auf Bundesebene – dafür eingesetzt, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufzuheben. Deshalb freuen wir uns, liebe SPD, über Ihren Antrag. Wir brauchen einen neuen Anlauf, das Kooperati-
Seite 1 von 3 onsverbot auch für den Schulbereich zu lockern. Auch im Jamaika Koalitionsvertrag steht diese Forderung und die Landesregierung arbeitet schon im Bundesrat an diesem Thema. Dazu später mehr.
Wir brauchen Programme wie das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreu- ung“, mit dem der Bund von 2003 bis 2009 vier Milliarden Euro für den bedarfsgerech- ten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen unterstützt hat.
Bau oder Renovierung von Mensen, Räumen und Sporthallen für die Ganztagsbetreu- ung haben dadurch einen enormen Schub bekommen. Ohne dieses Programm wäre der Ausbau der Ganztagsschulen deutlich langsamer vorangekommen. Die Kommunen bekamen eine 90 Prozent-Förderung für ihre Projekte. Das war ein echter Anreiz für die Schulträger. Nach Schleswig-Holstein flossen damals 135 Millionen Euro an 244 Schu- len. Das war kein Pappenstiel.
Wir brauchen aber auch die strukturelle Unterstützung des Bundes. Bauen ist das eine. Um die Bauten aber mit guter Bildung zu füllen, braucht es Lehrkräfte, Sozialpädago- gInnen, Ganztagskräfte und einiges mehr. Schulbau und -sanierung, Ganztag, Inklusi- on, Digitalisierung sind einige Themen, bei denen wir alle immer wieder darauf hinwei- sen, dass wir die Unterstützung des Bundes brauchen. Gleichwertige Lebensverhältnis- se mit gleichen Bildungschancen gibt es nur mit ausreichender finanzieller Ausstattung in allen Bundesländern.
Wir als Konsolidierungsland haben uns mächtig für den Bildungsbereich ins Zeug ge- legt. Aber wir liegen bei den Bildungsausgaben immer noch ziemlich weit hinten. Bun- desmittel würden uns da einen großen Schub geben.
Nun konkret zu den Anträgen. Den SPD-Antrag müssen wir leider ablehnen. Die Ab- schaffung der Kitagebühren ist auch für unsere Koalition ein langfristiges Ziel. Wir set- zen aber den Schwerpunkt auf einen Dreiklang aus Qualitätsverbesserung, Entlastung von Eltern und Entlastung der Kommunen.
Unser Koalitionsantrag fordert auch die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Aufhebung des Kooperationsverbots einzusetzen. Diese Landesregierung ist super- schnell. Denn bereits heute unterstützt sie die Initiative einiger Länder dazu im Bundes- rat.
Wir gehen mit unserem Antrag aber noch weiter. Wir wollen den Bildungsföderalismus auch insgesamt auf neue Füße stellen. Wir haben am Thema G9 gesehen, dass Schul- strukturdebatten viel Unruhe bringen und Kräfte binden, die sinnvoller für die inhaltliche Arbeit eingesetzt werden könnten.
Schule muss sich verändern, weil die Gesellschaft sich verändert und damit die Anfor- derungen an eine gute Bildung. Aber müssen sich Schulstrukturen so häufig verän- dern?
Wir sehen, dass wir mit unserem zwei-Säulen Modell aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien im allgemeinbildenden Bereich - und außerdem den beruflichen Schulen mit ihrem breiten Angebot - eine Struktur haben, die auch in anderen Ländern vorhanden ist oder auf die sich die Länder zubewegen.
Eine riesige Mehrheit der BundesbürgerInnen wünscht sich bundesweit dort eine An- gleichung. Auch bei den Schulabschlüssen brauchen wir eine größere Vergleichbarkeit,
2 nicht nur beim Abitur.Wir haben die Beschlüsse zum Kooperationsverbot und zum Bil- dungsföderalismus oft einstimmig gefasst. Deshalb bitten wir auch für unseren Antrag um Ihre Unterstützung.
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