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22.09.17
13:06 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 33: Das Kooperationsverbot muss fallen - Bildung ist eine gemeinsame Aufgabe

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. September 2017



TOP33: Bildung muss eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sein (Drs-Nr. 19/170)



Kai Vogel:
Das Kooperationsverbot muss fallen – Bildung ist eine gemeinsame Aufgabe

Artikel 72 Grundgesetz verpflichtet den Staat zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Das heißt nicht unbedingt „gleichartig“, das heißt aber, dass die Bildungs- und damit Lebenschancen junger Menschen nicht davon abhängen dürfen, ob sie in einem finanzstarken oder finanzschwachen Bundesland leben und ob ihre Schule von einer reichen oder einer armen Gemeinde getragen wird.
Es war die wohl schlimmste Fehlleistung der Großen Koalition auf Bundesebene in der Legislaturperiode 2005 bis 2009, bei der Entflechtung der Aufgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden das unselige Kooperationsverbot im Bildungsbereich im Grundgesetz verankert zu haben. Ich sage das sehr selbstkritisch an die Adresse meiner eigenen Partei. Und was erst einmal in einer Verfassung steht, bekommt man da nur sehr schwer wieder heraus. Glücklicherweise sind wir im Wissenschaftsbereich da ein großes Stück weitergekommen. Das löst aber nicht das Problem der Schulen und der vorschulischen Bildung. Wir haben deshalb am 12. September 2014 fraktionsübergreifend einen Antrag beschlossen, wonach die Landesregierung sich auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen soll, dass das 2



Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufgehoben wird. In diesem Punkt sehr ich auch keine großen Unterschiede zwischen uns und der Koalition auf Landesebene. Es gibt aber sehr wohl einen Unterschied bei den bundespolitischen Festlegungen. Wenn ich in das Wahlprogramm der Union schaue, gibt es zwar auch bei Ihnen ein Bekenntnis zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, auch im Bereich Bildung, jedoch nur vage Ankündigungen, die Länder bei der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte und in der beruflichen Bildung zu unterstützen. Wir wollen einen Schritt weitergehen und es dem Bund ermöglichen, in finanzschwachen Kommunen direkt in die Bildungsinfrastruktur zu investieren und in einem zweiten Schritt das Kooperationsverbot gänzlich aus dem Grundgesetz löschen.
Wir sehen massiven Bedarf nach finanzieller Unterstützung durch den Bund im Wesentlichen in den folgenden Bereichen:
Wir brauchen mittelfristig für alle Schülerinnen und Schüler ein für sie problemlos erreichbares Ganztagsangebot und einen Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen.
Die Küstenkoalition ist im Bereich des digitalen Lernens in der 18. Legislaturperiode ein gutes Stück vorangekommen; es bleibt aber noch viel zu tun, ich erwähne hier den Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz, die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten, die Entwicklung entsprechender Medien und didaktischer Konzepte und natürlich die Ausstattung der Schulträger mit dem nötigen Personal.
Das bisherige Sanierungsprogramm für die Schulen muss fortgeschrieben und aufgestockt werden; dabei wollen wir weder das Land noch die Schulträger aus der Verpflichtung zur Kofinanzierung entlassen.
Ein besonderer Förderschwerpunkt muss bei den beruflichen Schulen gelegt werden.
Wir streben an, dass die Bildung von der Kindertagesstätte bis zum Berufsabschluss beziehungsweise zum ersten berufsbefähigenden Studienabschluss kostenfrei sein muss; auch das wird nur gelingen, wenn uns der Bund unterstützt.
Uns ist selbstverständlich klar, dass ein solcher Beschluss des Landtages nicht bedeutet, dass das Kooperationsverbot nächste Woche fällt. Es gibt zwischen den Ländern unterschiedliche Interessen, die sich nicht immer an der politischen Farbe festmachen. Aber wir gehen davon aus, dass die Landesregierung mit mehr Autorität auf Bundesebene auftreten kann und muss, wenn sie ein entsprechendes Votum des Landtages auch in der neuen Legislaturperiode hinter sich weiß. 3



Wenn Sie es weiterhin schaffen, dass die zusätzlich geplanten Rüstungsinvestitionen in Höhe von 30 Mrd. Euro stattdessen in Investitionen für Schulbauten bei uns fließen könnten, dann hieße das für Schleswig-Holstein ein Schulbauprogramm in Höhe von über einer Mrd. Euro durch Mittel des Bundes. Das wäre ein richtig schönes Ergebnis für die Bildung.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.