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22.09.17
11:55 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 31 – Den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Pressesprecherin seiner jetzigen Form ablehnen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Rasmus Andresen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 275.17 / 22.09.2017


Wir brauchen keine Verbote, sondern wirksamen Spielerschutz und Suchtprävention
Die deutsche Glücksspielpolitik hat versagt. Die Länder haben sich von Gerichtsurteilen treiben lassen und die Augen vor einer wirksamen Glücksspielregulierung verschlossen.
Dies zeigt sich zum Beispiel bei den Sportwetten: Urteil auf Urteil musste folgen, bis die Länder Veränderungen bei den Sportwettlizenzen vornahmen. Die bisherige Regelung ist nicht nur aus rechtlichen Gründen, die uns unterschiedliche Gerichtshöfe immer wie- der ins Stammbuch schreiben, problematisch, sondern auch inhaltlich unsinnig.
Es muss fachlich definiert werden, nach welchen Kriterien Sportwetten zugelassen wer- den sollen. Die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen für SportwettanbieterIn- nen soll nun zwar befristet aufgehoben werden, doch damit entstehen wieder neue Fol- geprobleme. Durch angedachte Regelungen würden neue und kleinere AnbieterInnen gegenüber den Platzhirschen benachteiligt, wie die EU-Kommission bereits gerügt hat.
Doch noch schlimmer ist der Umgang mit Online-Glücksspiel. Nach dem Motto: "Was wir nicht sehen, kann kein Problem sein.", wird leichtfertig die Entwicklung im Online- Markt ausgeblendet. JedeR, der/die online zocken möchte, kann dies über ausländi- sche Angebote und IP-Adressen tun. Dieser Markt wächst trotz aller Verbote jährlich bei uns in Deutschland um 30 Prozent. Damit ist das selbstgesteckte Ziel des Glücksspiel- staatsvertrages, „den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und über- wachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken“ (§1 GlüStV), schon mal krachend gescheitert. Die bisherige Verbotspolitik ist komplett wirkungslos.
Die Folge ist ein komplett unregulierter Online-Markt. Es gibt deshalb keine Sperrdatei- Seite 1 von 2 en, keine Einschränkung bestimmter Spielformen mit hoher Suchtgefahr und keinen wirksamen Jugendschutz. Nichts. Das kann man doch nicht ernsthaft wollen.
Erst durch die Schaffung legaler Angebote beim Online-Glücksspiel würde sich die Möglichkeit eröffnen, dieses zu regulieren und Spielerschutz zu erreichen. Wir Grüne glauben nicht, dass Komplettverbote dazu führen, dass weniger Menschen süchtig wer- den. Das gilt beim Glücksspiel ebenso, wie übrigens auch bei Cannabis.
Deshalb brauchen wir grundlegendere Veränderungen im Glücksspielrecht. Der zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist ein Fortschritt, ohne Frage, reicht aber nicht aus. Dass er für den Online-Markt „keine tragfähige Lösung“ bietet, bescheinigt ihm auch die EU-Kommission.
Deshalb fordern wir unseren Ministerpräsidenten auf, die Glücksspielpolitik auf Bundes- ebene neu zu verhandeln. Wir wollen keinen schleswig-holsteinischen Alleingang, aber wir wollen, dass sich endlich etwas ändert.
Wir Grüne wollen eine europarechtskonforme Glücksspielregulierung, die nicht auf Ver- bote, sondern auf wirksamen Spielerschutz und Suchtprävention setzt. Über die Details müssen wir in den kommenden Wochen und Monaten intensiv im Parlament diskutie- ren. Eine Idee wäre, sich mit dem dänischen Modell in den Ausschussberatungen stär- ker zu beschäftigen.
Der dortige Glücksspielmarkt wurde 2012 liberalisiert. Sportwetten und Onlinecasinos können seitdem ohne quantitative Begrenzung lizensiert werden, jedoch mit Auflagen: zum Beispiel die verpflichtende Kooperation mit Suchtverbänden und eine Identitäts- feststellung mit staatlichem Datenbankabgleich.
Letzteres ermöglicht nicht nur die Durchsetzung eines Mindestalters von 18 zur Spiel- teilnahme, sondern unter anderem auch ein wirkungsvolles Sperrsystem. Im Ergebnis konnten in Dänemark bis 2016 etwa 90 Prozent des Online-Marktes in den regulierten Bereich geholt werden.
Zur Erinnerung: Bei uns laufen währenddessen rund 100 Prozent unreguliert ab.
Wir freuen uns auf die Debatte.
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