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22.09.17
10:47 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 5 + 6 – Straßenausbaubeiträge Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 276.17 / 22.09.2017 Mehr Entscheidungsfreiheit bringt auch mehr Verantwortung
„Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“ So schlicht kann ein Gesetzentwurf sein, der eine weitere Wendung in einem lange währenden Streit darstellt.
Hatten CDU/FDP 2012 noch rasch die Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbau- beiträgen aufgehoben, hatte die Küstenkoalition als eine ihrer ersten Amtshandlungen die Verpflichtung wieder eingeführt. Die Pro- und Kontra-Argumente sind lange ausge- tauscht, beide Seiten erheben Anspruch auf deren Richtigkeit.
Es stimmt, seit langem sind die Kommunen untereinander uneins und viele von ihnen mit dem Status quo nicht zufrieden. Auch in den Städten sind die Stimmen immer lauter ge- worden mit der Einziehung der Beiträge sei ein unnötiger bürokratischer Aufwand ver- bunden.
BürgerInnen monieren immer wieder nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Verwal- tung. Das bedeutet nicht nur Rechtsunsicherheit. Es führt im schlimmsten Fall sogar zu juristischen Auseinandersetzungen und Klagen.
Das ist eine Kritik, die wir ernst nehmen und die uns dazu bewogen hat, im Koalitionsver- trag dem Anliegen von CDU und FDP zuzustimmen und die Aufhebung der Rechtspflicht zu vereinbaren.
Während der Regierungszeit der Küstenkoalition haben wir betont, dass uns der Gleich- klang aller Kommunen wichtig ist. Unsere Sorge war und ist: Es darf nicht zu einem Wett- bewerb unter den Kommunen kommen. Wir wollten verhindern, dass die finanziell schwä- cher aufgestellten Kommunen - wie vor allem die großen Städte - noch mehr Druck zu spüren bekommen und zu finanziell unsoliden Entscheidungen getrieben werden.
Seite 1 von 2 Nun soll die Rechtspflicht abgeschafft werden. Die Befreiung von der Pflicht Straßenaus- baubeiträge zu erheben, muss sich in der Praxis bewähren. Man muss keine Prophetin sein, um vorherzusagen: Auch in dieser Konstellation wird es Unzufriedene geben.
Wenn Kommunen die Erhebung von Ausbaubeiträgen nun abschaffen, stellt sich die große Frage, wie die Straßen vor Ort finanziert werden. Die Kommunen, die es sich leis- ten können, sind fein raus und können auf ihr Finanzpolster zurückgreifen.
Die Kommunen, die sie abschaffen und in denen die Kasse jetzt schon klamm ist, werden wohl oder übel Steuererhöhungen durchsetzen müssen. Nicht die ungerechteste Lösung, weil dann alle gleichmäßig an den Straßenausbaukosten beteiligt werden. Das wäre eine interessante Entwicklung der Grundsteuer hin zu einer kommunalen Infrastruktursteuer.
Ja, mit dem Gesetzentwurf liegt mehr Entscheidungsfreiheit bei den Kommunen vor Ort. Aber in dieser Freiheit liegt auch eine Verantwortung. Die Verantwortung zum sorgsamen Umgang mit den kommunalen Finanzen. Bereits jetzt werden Stimmen laut, das Land müsse es nun richten und für solide Straßen in den Kommunen sorgen.
Das Land beteiligt sich schon jetzt mit einem zweistelligen Millionenbetrag und wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Erhalt kommunaler Straßen noch stärker zu unter- stützen. Wir werden den Anteil der Mittel aus dem Topf des Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetzes für die Sanierung von kommunalen Straßen auf 65 Prozent erhöhen.
Unabhängig von diesen Mitteln bleibt die Frage, ob und wie sich das Land darüber hinaus beteiligt, so wie es sich die Kommunen wünschen. Dies wird uns sicherlich im Rahmen der Beratungen zum kommunalen Finanzausgleich wieder begegnen. Wir Grüne werden uns für eine solide Finanzierung der Kommunen einsetzen.
Aber auch die Kommunen selbst müssen ihre Hausausaufgaben machen, wie die Finan- zierung vor Ort gelöst werden kann. Mit der Abschaffung der Pflicht zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist also nicht verbunden, dass das Land jetzt die Kosten für die Sanierung der Straßen trägt. So mag es in einigen Wahlprogrammen gestanden haben, aber es hat nicht Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.
Die Kommunen sollten deshalb intensiv abwägen, ob sie wirklich die Beiträge abschaffen oder ob sie nicht doch weiterhin die AnwohnerInnen beteiligen.
Mir ist klar, dass das Thema im bald beginnenden Kommunalwahlkampf ein wichtiges Thema sein wird. Das Versprechen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, hört sich verlockend an. Aber zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass damit noch nicht das Geld für die Sanierung einer Straße auf dem Gemeindekonto ist. Ich hoffe, die Parteien bringen diese Ehrlichkeit auf.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
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