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22.09.17
10:36 Uhr
SSW

Lars Harms: Handlungsfreiheit für die Gemeinden, wenn sie diese wünschen

Presseinformation Kiel, den 22. September 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5+6 Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge
Drs. 19/150,19/159


„Grundsätzlich finden wir es richtig, den Gemeinden Handlungsfreiheit zu
gewähren!“


Straßenausbaubeiträge sind zweifelsfrei eines der emotionalsten Themen der
Kommunalpolitik. Die Meinungen dazu gehen bisweilen weit auseinander. Auch in der
Landespolitik. Es gibt kaum ein Thema, das so stark polarisiert. Das mag zum einen auch daran
liegen, dass nicht wenige Anwohner einen Zahlungsbescheid in ihrem Briefkasten fanden, der
nicht nur Schweiß und Tränen ins Gesicht treibt, sondern vor allem auch Existenzen bedroht.
Dieser Worst-Case war leider kein Einzelfall. Von daher sind wir als Politik gut beraten, in dieser
Situation Abhilfe zu schaffen. Wir als SSW im Landtag haben deshalb 2008 für eine Regelung
gestimmt, welche die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufhebt. 2



Allerdings unterscheidet sich natürlich die finanzielle Lage von Kommune zu Kommune. Und es
gibt Kommunen, die sich einen Verzicht auf diese Gelder leisten können und es gibt natürlich
auch Kommunen, die das nicht so einfach können. Aus diesem Grund hat der Gemeindetag in
der letzten Wahlperiode interveniert und klargestellt, dass er wieder eine Regelung haben
wollte, die eine Erhebungspflicht vorsah. Die Begründung war recht einfach. Man wollte nicht,
dass ein und dieselbe Sache in der Kommunen unterschiedlich behandelt wird und man wollte
natürlich auch nicht, dass man auf kommunaler Ebene unendliche Diskussionen zu diesem
Thema bekommt. Auf Wunsch des Gemeindetages hat die Küstenkoalition deshalb das Gesetz
wieder geändert und dabei aber die Möglichkeit geschaffen, wiederkehrende Ausbaubeiträge
in vorher festgelegten Regionen zu erheben. Die Last sollte auf möglichst viele Schultern
verteilt werden können. Die konkrete Umsetzung zur Finanzierung wollten wir den Kommunen
nicht vorschreiben.



Nun besteht von Seiten der regierungstragenden Fraktionen der Wunsch, die Erhebungspflicht
wieder aufzuheben und spiegelt im Prinzip das wider, was wir schon 2008 gesagt und auch mit
unseren Stimmen beschlossen haben. Dabei geht es darum, den Kommunen Spielraum zu
geben und eben unterschiedliche Möglichkeiten an die Hand zu geben. Ein solches Vorgehen,
können wir als SSW natürlich immer noch begrüßen. Nichtdestotrotz geht es bei einem
solchen Gesetz auch darum, die Erfahrungen aus der Praxis genau zu analysieren. Dabei geht
es um die Frage, wie die Kommunen das derzeitige Gesetz angewandt haben und welche
Entwicklung sich in den letzten Jahren in dieser Hinsicht bemerkbar gemacht hat? Wir denken
dabei insbesondere an die wiederkehrenden Beiträge.



Am Ende mag herauskommen, dass die Gemeinden auf die Ausbaubeiträge verzichten können
und aber auch die Möglichkeit haben, auf verschiedene Art und Weise weiterhin 3
Ausbaubeiträge zu erheben. Entscheidend dürfte dabei auch sein, was die Gemeinden selbst
dazu sagen. Grundsätzlich finden wir es richtig, den Gemeinden Handlungsfreiheit zu
gewähren, aber sie müssen diese Handlungsfreiheit auch haben wollen. In der Vergangenheit
war dies nicht der Fall. Aber wir können dies jetzt anhand des Gesetzentwurfes mit den
Gemeinden und anderen Beteiligten neu diskutieren.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html