Lars Harms: Handlungsfreiheit für die Gemeinden, wenn sie diese wünschen
Presseinformation Kiel, den 22. September 2017Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5+6 Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge Drs. 19/150,19/159 „Grundsätzlich finden wir es richtig, den Gemeinden Handlungsfreiheit zu gewähren!“Straßenausbaubeiträge sind zweifelsfrei eines der emotionalsten Themen derKommunalpolitik. Die Meinungen dazu gehen bisweilen weit auseinander. Auch in derLandespolitik. Es gibt kaum ein Thema, das so stark polarisiert. Das mag zum einen auch daranliegen, dass nicht wenige Anwohner einen Zahlungsbescheid in ihrem Briefkasten fanden, dernicht nur Schweiß und Tränen ins Gesicht treibt, sondern vor allem auch Existenzen bedroht.Dieser Worst-Case war leider kein Einzelfall. Von daher sind wir als Politik gut beraten, in dieserSituation Abhilfe zu schaffen. Wir als SSW im Landtag haben deshalb 2008 für eine Regelunggestimmt, welche die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufhebt. 2Allerdings unterscheidet sich natürlich die finanzielle Lage von Kommune zu Kommune. Und esgibt Kommunen, die sich einen Verzicht auf diese Gelder leisten können und es gibt natürlichauch Kommunen, die das nicht so einfach können. Aus diesem Grund hat der Gemeindetag inder letzten Wahlperiode interveniert und klargestellt, dass er wieder eine Regelung habenwollte, die eine Erhebungspflicht vorsah. Die Begründung war recht einfach. Man wollte nicht,dass ein und dieselbe Sache in der Kommunen unterschiedlich behandelt wird und man wolltenatürlich auch nicht, dass man auf kommunaler Ebene unendliche Diskussionen zu diesemThema bekommt. Auf Wunsch des Gemeindetages hat die Küstenkoalition deshalb das Gesetzwieder geändert und dabei aber die Möglichkeit geschaffen, wiederkehrende Ausbaubeiträgein vorher festgelegten Regionen zu erheben. Die Last sollte auf möglichst viele Schulternverteilt werden können. Die konkrete Umsetzung zur Finanzierung wollten wir den Kommunennicht vorschreiben.Nun besteht von Seiten der regierungstragenden Fraktionen der Wunsch, die Erhebungspflichtwieder aufzuheben und spiegelt im Prinzip das wider, was wir schon 2008 gesagt und auch mitunseren Stimmen beschlossen haben. Dabei geht es darum, den Kommunen Spielraum zugeben und eben unterschiedliche Möglichkeiten an die Hand zu geben. Ein solches Vorgehen,können wir als SSW natürlich immer noch begrüßen. Nichtdestotrotz geht es bei einemsolchen Gesetz auch darum, die Erfahrungen aus der Praxis genau zu analysieren. Dabei gehtes um die Frage, wie die Kommunen das derzeitige Gesetz angewandt haben und welcheEntwicklung sich in den letzten Jahren in dieser Hinsicht bemerkbar gemacht hat? Wir denkendabei insbesondere an die wiederkehrenden Beiträge.Am Ende mag herauskommen, dass die Gemeinden auf die Ausbaubeiträge verzichten könnenund aber auch die Möglichkeit haben, auf verschiedene Art und Weise weiterhin 3Ausbaubeiträge zu erheben. Entscheidend dürfte dabei auch sein, was die Gemeinden selbstdazu sagen. Grundsätzlich finden wir es richtig, den Gemeinden Handlungsfreiheit zugewähren, aber sie müssen diese Handlungsfreiheit auch haben wollen. In der Vergangenheitwar dies nicht der Fall. Aber wir können dies jetzt anhand des Gesetzentwurfes mit denGemeinden und anderen Beteiligten neu diskutieren.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html