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21.09.17
17:48 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Rückführung von Geflüchteten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 22 + 27 + 28 – Mündlicher Bericht zum Integrierten Pressesprecherin Rückkehrmanagement; Maghreb-Staaten als „sichere Claudia Jacob Herkunftsstaaten“; Abschiebehaft sicherstellen – Landeshaus Reaktivierung der Abschiebehaftanstalt RD und sofortige Düsternbrooker Weg 70 Schaffung von Abschiebehaftplätzen in SH, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin der Landtags- presse@gruene.ltsh.de fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, www.sh-gruene-fraktion.de
Aminata Touré: Nr. 272.17 / 21.09.2017



Rechtsstaatlichkeit äußert sich im Schutz der Menschenwürde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe BesucherInnen,
es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass wir Grüne eine Abschiebehafteinrichtung für falsch halten, denn der Verwaltungszwang darf nicht mit Freiheitsentzug durchgesetzt werden. Freiwillige Ausreisen sind unserer Meinung nach zu bevorzugen. Aber auch hierbei gibt es nichts zu romantisieren.
Wir nennen es freiwillige Ausreise, aber auch sie sind immer mit menschlichen Härten verbunden. Die Frage, wie das organisiert wird und unter welchen Umständen das pas- siert, hat etwas mit Respekt und Würde zu tun.
Ich würde mir in der Debatte über Abschiebehafteinrichtungen einen ehrlichen Umgang damit wünschen, dass auch eine Abschiebehafteinrichtung die Frage der Rückführun- gen nicht in Gänze beantwortet. Es geht uns vorrangig darum, dass die Rückführungen aus der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Boostedt, die es bereits gibt, so aus- gestaltet werden, dass sie unserem humanen Anspruch gerecht werden.
Deshalb brauchen wir gute Kontakte in die Länder, in die die Menschen zurückkehren müssen. So fordert auch der Flüchtlingsrat, dass es bei einer Rückführung eine materi- elle und nachhaltige Unterstützung für die Betroffenen geben muss. Denn nur so kann auch eine echte Perspektive im Herkunfts- oder Drittland eröffnet werden.
In dieser Debatte kommt es immer wieder zu einer Vermischung von sicherheitsrechtli- cher Prävention und Abschiebehaft. Von „Terrorverdächtigen“ und „Geflüchteten“. Von Ausländerrecht und Strafrecht. So auch im Antrag der AfD. Seite 1 von 2 Aber: Eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie die AfD sie hier darstellt, ist nicht zwingend gleichzusetzen mit „Fluchtgefahr“. Die Abschiebehaft ist keine effekti- ve und rechtlich zulässige Maßnahme zur Abwehr terroristischer Gefahren. Diesen muss mit Mitteln des Polizei- und Strafrechts begegnet werden.
Im neuen Gesetz der Bundesregierung ist es nun auch möglich, dass GefährderInnen auch in Abschiebehaft genommen werden. Pro Asyl kritisiert zu Recht, dass die neu eingeführte und nicht näher ausgeführte Kategorie eines „Gefährders“ schon strafrecht- lich höchst umstritten ist und nicht im Aufenthaltsrecht gelöst werden kann.
Die Abschiebehafteinrichtung soll kommen und im Koalitionsvertrag steht drin, dass es sich bei der Abschiebehaft nicht um eine Strafhaft handelt. Wir bestehen darauf, dass Unterbringungsstandards berücksichtigt werden. Diese Standards sind in der stillgeleg- ten Einrichtung in Rendsburg nicht gegeben. Deshalb werden wir den Antrag der AfD ablehnen
Diese Debatte ist auch eine Diskussion über Rechtsstaatlichkeit in der Flüchtlingspolitik und diese begründet sich meiner Meinung nach nicht darin, möglichst restriktiv und hart in der Sache zu sein. Rechtsstaatlichkeit äußert sich für mich durch den Schutz der Menschenwürde.
Nehmen wir nur die Debatte von vorhin: Der Schutz von Familie ist in unserem Grund- gesetz im Artikel 6 verankert. Dieser Schutz ist nicht auf deutsche StaatsbürgerInnen begrenzt. Die Rechtsstaatlichkeit, die wir hier vorfinden, ist der Grund weshalb Men- schen sich – auch – dafür entscheiden, nach Deutschland zu kommen.
Und bevor sich die unsägliche Debatte der Pull-Faktoren in den Köpfen breitmacht, wer- fe ich einfach vorsichtshalber eine Zahl in den Raum: 84 Prozent der Menschen fliehen in die Nachbarstaaten. Deutschland ist nicht der Nachbarstaat von Syrien. Auch nicht von Afghanistan oder Eritrea oder dem Jemen. Es sind die Nachbarstaaten all dieser Länder, die Millionen von Menschen aufgenommen haben.
Sie haben einen Antrag zu sicheren Herkunftsländern geschrieben. Die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten löst keine Probleme, das Konzept der sicheren Herkunfts- staaten selbst ist ein Problem. Denn kein Land ist pauschal sicher.
Die Verfahren werden dadurch im Übrigen nicht verkürzt, so wie Sie es in Ihrer Begrün- dung behaupten. Sie fordern die Reaktivierung von Rendsburg. Sie schreiben kleine Anfragen zu Tuberkulosefällen durch Asylsuchende, Viehdiebstähle durch AusländerIn- nen, Krätze durch Geflüchtete. Der Grundtenor: MigrantInnen sind krank und kriminell.
Sie erfragen lauter rechtes Zeug. Sie stellen keine lösungsorientierten Anträge. Sie ver- folgen eine rassistische Ideologie, die es MigrantInnen erschweren soll, in Deutschland zu leben. Denn ansonsten würden Sie sich auch einmal die Mühe machen, nach Mög- lichkeiten zur besseren Integration zu suchen.
Deshalb sind ihre Partei und ihre Programmatik rechts. Deshalb sind ihre Partei und ih- re Programmatik rassistisch. Und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil sie rechts sind, weil sie rassistisch sind.
Vielen Dank. ***
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