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21.09.17
17:36 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Die Bürgerversicherung gewährt gleiche Leistungen für alle - das ist dann wirklich gerecht

Presseinformation Kiel, den 21.9. 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 24 Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte ermöglichen Drs. 19/153

„Die Beihilfe ist nicht nur kompliziert und schwerfällig, sondern auch teurer
als die gesetzliche Krankenversicherung.“


Die Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte sind fast so kompliziert und umfangreich
wie die deutsche Steuergesetze. Das soll schon etwas heißen. Die Bundesregierung antwortet
auf die Kleine Anfrage zum Thema, dass es sich um ein „fein austariertes, effizientes und
effektives System zwischen Besoldung, Versorgung und Beihilfe“ handle. In so einem System
stellt man in der Regel keine Systemfrage, sondern versucht sich an den Stellschrauben. Genau
das versucht auch der vorliegende Antrag. Ich bin allerdings zutiefst skeptisch, ob wir auf diese
Weise überhaupt nach vorne kommen und ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand
hat. Das hat in der Vergangenheit mehrmals die Verfassungsgemäßheit entsprechender
Beihilfereformen gründlich prüfen müssen. Die beamteten Richter stehen dabei felsenfest zur
Beihilfe. 2
Die Beihilfe ist aber nicht nur kompliziert und schwerfällig, sondern auch teurer als die
gesetzliche Krankenversicherung. Die Ausgaben steigen kontinuierlich.
Die Hamburger Gesundheitssenatorin, an dessen Vorstoß sich der vorliegende Antrag anlehnt,
will zunächst eine Art Waffengleichheit zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung
erreichen; also eine Gerechtigkeitslücke schließen. Sie kündigte an, dass die Stadt Hamburg als
Arbeitgeberin den entsprechenden Finanzierungsanteil bei der Krankenversicherung auch für
Landesbeamtinnen und -beamte übernehmen will. Bislang ist das nicht der Fall, so dass faktisch
gar keine Wahlfreiheit besteht. Eine Versicherungsneutralität besteht faktisch nicht, da die
gesetzliche Kassenmitgliedschaft viel teurer ist als die private Versicherungspolice. Das, was
bereits für die Arbeiter und Angestellten, sofern sie gesetzlich versichert sind, gilt, soll also jetzt
auch auf die Beihilfe ausgeweitet werden. Das ist eigentlich längst überfällig und war bei der
Einführung der Versicherungspflicht für Beamte ein Geburtsfehler. Hessen hat bereits eine
Ausnahmeregelung, die den Versicherten gesetzlicher Krankenkassen Beihilfe gewährt.
Jetzt also die Gleichstellung auch für Schleswig-Holstein. Diese Maßnahme ist gleichzeitig auch
eine Kostenbremse. Würden nämlich tatsächlich 80% der Beamtinnen und Beamte in eine
gesetzliche Kasse wechseln, wie das ein Gutachten der Bertelsmann Stiftung annimmt, würde
das auf die Beitragshöhe aller Versicherten durchschlagen. In dem Gutachten geht es um
Nettomehreinnahmen von bis zu 4,4 Mrd. Euro. Damit könnte der Beitragssatz für alle
Versicherten um bis zu 0,4 %-Punkte gesenkt werden. Ein klares Argument für die gesetzliche
Krankenversicherung. Der Beamtenbund hat, wenig überraschend, dieser Prognose vehement
widersprochen. Das ist sein gutes Recht, zeigt aber auch, wie verbissen die Beamtenverbände
den Status quo verteidigen.
Apropos Lobby; die Ärzte haben sich noch nicht zu Wort gemeldet, weil ihre Verbandsvertreter
eine Umstellung auf die gesetzliche Krankenversicherung wohl keine großen Chancen
einräumen. Sie würden allerdings beim Umstieg auf die gesetzlichen Kassen mit spürbaren 3
Umsatzeinbußen rechnen müssen, weil die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen
schlechter vergütet als die privaten Kassen.
Damit rückt das eigentliche Ziel wieder vor Augen. Ein System, das den gleichen Handschlag
unterschiedlich vergütet, ist ungerecht und gehört abgeschafft. Darum: Bürgerversicherung. Der
SSW wirbst schon seit langem für eine Bürgerversicherung. Das ist eine Absicherung für alle -
finanziert von allen. Mit einer Bürgerversicherung gibt keine Ausnahmen mehr, weder zum
Beispiel für Immobilieneinkommen noch für Beamte. Und sie gewährt gleiche Leistungen für
alle. Das ist dann wirklich gerecht!



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html