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21.09.17
15:41 Uhr
SSW

Lars Harms: Die Zeit ist reif für ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz

Presseinformation Kiel, den 21. September 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 21+25 Anträge zum Familiennachzug und zur Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte AsylbewerberInnen Drs. 19/149, 19/154


„Die Zeit ist reif für ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz!“


Das Ansinnen der Jamaika-Koalition können wir grundsätzlich unterstützen. Auch wir stehen
voll und ganz zur Einheit der Familie. Unsere Position dazu ist bekannt. Die Regelungen zum
Familiennachzug mögen wichtig sein, jedoch kann eine solche Regelung nicht darüber hinweg
täuschen, dass etwas anderes fehlt, nämlich ein grundlegendes Gesetz – also ein
Einwanderungsgesetz. Entscheidend ist Integration zu fördern und illegale Migration zu
unterbinden. All dies sollte doch gesetzlich möglich sein. Wir sollten diese Möglichkeit nicht
ungenutzt lassen. Es ist daher die vornehmste Aufgabe des Bundestages oder der
Bundesregierung ein solches Gesetz vorzulegen. Auf ein solches Gesetz warten wir als SSW
schon seit mehr als 15 Jahren und nun endlich wird der Druck auf Bundesebene größer. Im
derzeit laufenden Wahlkampf wurde dieses Thema schon häufig angesprochen. Von daher 2
wird man nach der Wahl gucken, was genau mit diesem Thema beziehungsweise
Fragestellung passieren wird. Was für uns als SSW dabei von Bedeutung ist, ist darauf zu
achten, dass ein Einwanderungsgesetz auch die Trennung von Asylverfahren und allgemeiner
Zuwanderung zum Ziel hat. Denn das deutsche Asylrecht darf nicht durch ein
Einwanderungsgesetz beeinträchtigt werden. Es geht in dieser Hinsicht vor allem darum, die
vielen bereits bestehenden Gesetze, Regelungen und Erlasse zu bündeln. Dies würde somit die
Bürokratie diesbezüglich etwas vermindern und die Verständlichkeit, vor allem für die
Betroffenen und ihre Unterstützer, deutlich vereinfachen. Denkbar wäre auch, dass ein solches
Gesetz sich möglicherweise auch für mehr Rechtsklarheit sorgt und hier eine Entlastung
ermöglichen kann. Zudem könnte ein solches Gesetz auch dazu führen, dass weniger
abgeschoben wird und sich der Staat hier einiges an Kosten sparen könnte. Das alles ist wie
gesagt noch Zukunftsmusik. Doch für uns als SSW steht schon längst fest: Die Zeit ist reif für
ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz. Wir als Schleswig-Holsteiner sollten es uns nicht
nehmen lassen, den Bund an diese dringliche Aufgabe zu erinnern. Wir haben auch eine
Bringschuld in Bezug auf die Menschen die zu uns kommen. Wir müssen die Infrastruktur zur
Verfügung stellen, die eine Integration auch tatsächlich ermöglichen kann.



Zum Antrag der SPD kann man sagen, dass es grundsätzlich nicht ganz einfach ist, auf Grund
eines Einzelfalls, nun eine neue Regelung zu schaffen. Keine Frage: Der Fall aus Kirchbarkau ist
äußerst unglücklich verlaufen. Prinzipiell hat jedoch auch dieser Antrag aus meiner Sicht eine
ganz grundlegende Gemeinsamkeit mit dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen,
nämlich der Ruf nach einem Einwanderungsgesetz.
Letztendlich geht es beim Einwanderungsrecht darum, dass deutlich gemacht wird, dass jeder
der länger hier ist, eine Chance bekommt, damit möglichst viele hier dann auch einen festen
Aufenthaltsstatus bekommen können. Das gilt auch für Familien aus sogenannten sicheren
Herkunftsländern, wie etwa Albanien. Hierfür brauchen wir ein neues Einwanderungsrecht 3
und das gerne auch aus einer Hand, damit der Integrations- und Zuwanderungsflickenteppich
endlich zur Vergangenheit angehört. So viel sollte im Jahr 2017 doch möglich sein! Die
vorliegenden Anträge weisen zusammenfassend den richtigen Weg auf, nun ist es an der Zeit,
dass der Bund dementsprechend nachzieht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
Einwanderungsland ohne Einwanderungsgesetz. Bleibt zu hoffen, dass sich dieser Umstand
mit der kommenden Legislaturperiode ändert.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html