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21.09.17
15:30 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: (TOP 21/25) Erst die Spur, dann der Wechsel!

Asyl | 21.09.2017 | Nr. 304/17
Barbara Ostmeier: (TOP 21/25) Erst die Spur, dann der Wechsel! Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Uns liegen heute drei Bundesinitiativen zum Thema Integration von Flüchtlingen zur Beratung vor: Familiennachzug, Einwanderungsgesetz und sog. „Spurwechsel“, - Wechsel vom Asylstatus in den Arbeitsmarkt. Drei Themenbereiche so unterschiedlich wie komplex und in 5 Minuten Redezeit kaum darzustellen.
Ebenso wie meine Kollegin, Aminata Touré, bitte ich um Ihre Zustimmung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge zu verkürzen. Gleichzeitig wollen wir gegenüber dem Bund deutlich machen, dass Schleswig-Holstein Bestrebungen, diese Wartezeit zu verlängern, nicht unterstützen wird.
Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt und, deswegen packen wir dieses Thema gleich in dieser Landtagssitzung an.
Wenn Familien auf der Flucht getrennt werden, dann ist das für die Betroffenen mit großem Leid verbunden. Und leider sind vor allem auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und Ehefrauen davon betroffen. Wenn Minderjährige oder ihre Eltern hier bei uns schutzberechtigt sind, dann sollten wir der Zusammenführung nicht entgegenstehen. Denn die Sorge um das Schicksal der Familie hindert die Eingliederung in unsere Gesellschaft, erschwert den Einsatz der Flüchtlingshelfer vor Ort und stellt ein zusätzliches Integrationshemmnis dar.
Bei all unseren Entscheidungen müssen wir immer die Kapazitäten der Kommunen im Blick behalten. Deswegen muss auch klar sein, dass subsidiär Schutzberechtigte nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dass der Nachzug auf die in unserem Grundgesetz geschützte sogenannte Kernfamilie begrenzt ist und dass die Zusammenführung der Familie allein diesen Status nicht ändert.
Deswegen fordern wir, dass entsprechende finanzielle Verpflichtungen des Bundes


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de zur Unterstützung der Kommunen, die teilweise 2018 auslaufen, fortgeführt werden. Wir im Land werden weiter dafür sorgen, dass die entsprechenden Gelder bei den Kommunen ankommen und dort sinnvoll genutzt werden können. Denn wir wissen, dass die erfolgreiche und arbeitsintensive Integrationsarbeit in den Kommunen stattfindet und dies zu einem großen Anteil mit hohem ehrenamtlichen Engagement geschieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit unserer zweiten Bundesratsinitiative wollen wir uns auf Bundesebene für ein zeit- und sachgemäßes Einwanderungsgesetz einsetzen. Zwar hat sich das bestehende System für Zuwanderung nach Deutschland lange bewährt. Aber der Zustrom von Flüchtlingen und von Menschen, die bei uns Arbeit, suchen machen eine Neuordnung unbedingt erforderlich. Umso mehr freut es mich, dass sich die Jamaika- Koalition einvernehmlich darauf verständigt hat, dass Zuwanderung ein derartiges Steuerungsinstrument braucht.
Der Antrag der SPD Fraktion, der sich ebenfalls an den Bund richtet, spielt in diesen Zusammenhang hinein, hat das Ziel, im Bund für die Änderung des Aufenthaltsrechts für gut integrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu werben. Es geht ganz konkret darum, den Flüchtlingen und Schutzsuchenden den Wechsel vom Asylstatus in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und das ohne die vorherige Ausreise ins Herkunftsland. Es geht um den auch in Fachkreisen durchaus kontrovers diskutierten „Spurwechsel“.
Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich kenne aus vielen Gesprächen vor Ort, dass wir hier einen Bedarf haben. Wenn ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, dann erscheint die Voraussetzung eines Verlassens des Landes und eine Wiedereinreise mit neuer zweckdefinierter Erlaubnis unsinnig und unökonomisch, - und bindet in uneffektiver Weise Personal und finanzielle Ressourcen.
Menschen, die sich über lange Zeit in unsere Gesellschaft eingefügt haben, unsere Sprache, unsere demokratischen Grundwerte leben und eine feste Anstellung auf dem Arbeitsmarkt besitzen – und nur darum kann es beim Spurwechsel gehen -, diesen Menschen müssen wir die Möglichkeit geben, legal hier zu bleiben und ihren Beitrag zu dieser Gesellschaft zu leisten.
Kolleginnen und Kollegen von der SPD!
Ihr Antrag ist zu kurz gedacht, denn er lässt leider dass weitergehende Einwanderungsgesetz außer Betracht. Außerdem machen sie damit den zweiten Schritt vor dem Ersten.
Erst die Spur, dann der Wechsel!
Lassen Sie uns gemeinsam darüber im Ausschuss beraten.



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