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20.09.17
17:55 Uhr
CDU

Tim Brockmann: (TOP 26) CDU-Fraktion bekennt sich zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Rundfunkstaatsvertrag | 20.09.2017 | Nr. 299/17
Tim Brockmann: (TOP 26) CDU-Fraktion bekennt sich zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk Es gilt das gesprochene Wort
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
irgendwie war es nur eine Frage der Zeit, bis die sogenannte Alternative für Deutschland einen solchen Antrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag stellen würde. Vergleichbare Anträge wurden im Herbst 2016 bei unseren Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg, in Sachsen, in Thüringen sowie in Baden-Württemberg gestellt - in diesen Ländern im Übrigen auch mit ein und derselben Begründung. Bei uns haben Sie sich immerhin die Mühe gemacht, die Begründung ein bisschen zu überarbeiten, was nicht heißt, dass diese dadurch besser geworden ist.
Um es vorweg zu nehmen: Den vorliegenden Antrag werden wir als CDU-Fraktion ablehnen. Wir stehen für einen starken, unabhängigen und insbesondere staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.
Meine Damen und Herren, dass die AFD den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zurechtstutzen will, wundert mich nicht. Kritische Berichterstattung über die eigene Politik können und wollen Sie nicht ertragen. Stattdessen versuchen Sie mit falschen Argumenten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren. Sie unterstellen, den Sendern ein fehlendes Problembewusstsein hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung und der Beitragsentwicklung. Woher wissen Sie dieses eigentlich? Kennen Sie die Diskussionen, die innerhalb der Sender geführt werden?
Ich kann aus meiner fünfjährigen Mitgliedschaft im Rundfunkrat des NDR berichten, dass genau diese Diskussionen geführt werden. Der Wirtschaftsplan wird kritisch hinterfragt und die Programmausrichtung wird intensiv diskutiert. Die Debatten finden also längst statt, ohne dass es einer Kündigung der Staatsverträge bedarf.
Lassen Sie mich auf einige Aspekte Ihrer Begründung eingehen. Sie verweisen auf den Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Dort ist die Rundfunkfreiheit normiert, die sicherstellt, dass es zu keiner Vereinnahmung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks durch politische Kräfte kommt und dass er seiner besonderen Verantwortung für ein kulturell und auf Informationen ausgerichtetes Programm nachkommen kann.“


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Liebe AfD,
diese besondere Verantwortung nehmen die Anstalten wahr und werden durch die Gremien kontrolliert. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, wenn Sie im Vorfeld einmal bei Ihrer Gremienvertreterin aus Mecklenburg-Vorpommern nachgefragt hätten, wie die Gremien des NDR reagieren, wenn politische Einflussnahme, durch wen auch immer, versucht wird.
Wer, wenn nicht die öffentlich-rechtlichen Anstalten nehmen die besondere Verantwortung für Kultur und Informationen wahr. Schauen Sie sich das Angebot des NDR an. Dann werden Sie schnell feststellen, dass Ihre Behauptungen nicht zutreffen. Sie unterstellen eine immer stärkere Angleichung der öffentlich-rechtlichen Programminhalte an die der kommerziellen Sender. Glücklicherweise ist das nicht der Fall. Oder überträgt das kommerzielle Fernsehen mittlerweile Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten samt Erwiderung des Oppositionsführers?
Der NDR unterhält zudem Studios in Flensburg, Heide, Lübeck und Norderstedt, um kompetent und vor Ort aus den Regionen unseres Landes zu berichten. Radiosendungen werden auf Platt und auf Friesisch angeboten. Der NDR unterhält außerdem zwei Orchester, einen Chor und eine Bigband, mit denen regelmäßig auch das Schleswig-Holsteinische Musikfestival bereichert wird.
Es gibt ein werbe- und gewaltfreies Kinderfernsehen ... die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Auch von einem kommerziellen Kulturprogrammen habe ich jedenfalls noch nichts gehört. Schauen Sie sich die Vielfalt der Angebote erst einmal an, bevor Sie einen solchen Antrag stellen.
Richtig beschrieben Sie allein, dass es weltweit immer mehr Medienangebote gibt, in den unterschiedlichsten Formaten und auf immer neuen Übertragungswegen. Aber das ist genau das Problem: ein Großteil ist - um es vorsichtig auszudrücken - journalistisch fragwürdig und/oder interessengeleitet. Ich möchte mein Wissen und meine Informationen jedenfalls nicht von „RT Deutsch“ beziehen, sondern aus verlässlichen und von journalistischen Standards geprägten Medien.
Die CDU-Fraktion bekennt sich daher zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der hier ein Gegengewicht darstellt, der seine Aufgaben wahrnehmen kann, der aber auch bezahlbar bleibt. Daher ist es eine gute Nachricht, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht erhöht wurde, dass er 2015 sogar abgesenkt werden konnte und dass er bis 2021 stabil bleibt. Nehmen Sie dies zur Kenntnis, bevor Sie über Maßlosigkeit beim Rundfunkbeitrag sprechen.
Die Anstalten und Politik bemühen sich aktuell um strukturelle Reformen, um den Kostensteigerungen, die natürlich auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen, entgegen zu wirken. Das begrüßen wir und warten die Ergebnisse gerne ab.
Meine Damen und Herren,
abschließend muss ich noch auf einen inhaltlichen Fehler in Ihrem Antrag hinweisen.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Die Landesregierung aufzufordern, die Kündigung der NDR-Staatsverträge bei dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz zu erklären, ist schlicht unsinnig. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat hier überhaupt keine Zuständigkeit. Dies hätten Sie besser recherchieren können – nein, müssen. Eine Alternative für Deutschland kann ich hier nicht erkennen.



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