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20.09.17
16:10 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Den Weg frei machen für eine Musterfeststellungsklage

Presseinformation Kiel, den 20.09.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 17+18 Verbraucherschutz im Dieselskandal und Bestandsgarantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge Drs. 19/145 und 19/146

Den Weg frei machen für eine Musterfeststellungsklage


Es kommt schon einem Wirtschaftskrimi gleich, wenn wir uns die Historie um den Diesel-
Skandal rückblickend vor Augen führen. PKW-Hersteller stehen vor dem Problem, dass ihre
Fahrzeuge die geforderten Abgaswerte nicht einhalten. Daraufhin entwickeln sie ein System,
mit dem Abgastests manipuliert werden, um die geforderten Emissionswerte einzuhalten.
Damit wird das Auto - zu Unrecht - in ein umweltfreundliches Licht gerückt und der
Verbraucher irregeführt.
Das Fehlverhalten wurde vor zwei Jahren öffentlich und nach und nach hat sich der Skandal
immer weiter ausgedehnt – immer mehr Hersteller und Fahrzeugtypen waren davon betroffen.
Die deutsche Autoindustrie hat sich hier einen Imageschaden zugefügt, der seinesgleichen
sucht. Von Reue oder Schuldgefühl ist von Seiten der Automobilhersteller nicht viel zu spüren. 2
Mittlerweile hat sich auch die Politik eingeschaltet und in Zeiten des Bundestagswahlkampes
überschlagen sich die Forderungen nach Lösungen und Maßnahmen.
Der jüngst einberufene Dieselgipfel sollte das Problem nun lösen. Politikgrößen von Bund und
Länder trafen sich mit den Bossen der großen deutschen Autoindustrie. Das Ergebnis dieses
Gipfels ist eher kläglich einzustufen. Zwar wurde von Seiten der Autoindustrie angeboten die
Software zu erneuern – aber nicht bei allen Modellen.
Experten gehen davon aus, dass dies nicht ausreichen wird, um weite Teile der Fabrikate so
einzustellen, dass sie die Grenzwerte einhalten. Was quasi dazu führen wird, dass es Klagen
geben wird und dass Gerichte dann über Fahrverbote entscheiden müssen. Das kann nicht die
Lösung sein.



Unterm Strich ist der Verbraucher der Leidtragende. Es wurde von der Autoindustrie bewusst
irregeführt und ihm wurde ein Produkt verkauft, dass nicht hält was es verspricht. Oder, um es
anders zu sagen, für die Umwelt gibt es klare Grenzwerte die einzuhalten sind. Über mögliche
Klagen entscheiden dann die Gerichte. Jedoch der Kunde, der sich seinerzeit für ein betroffenes
Fahrzeug entschieden hat, wird nur schwer die Möglichkeit haben eine entsprechende
Schadensersatzklage einzureichen. Daher fordern wir, dass Verbraucher die Möglichkeit
bekommen sich zusammenzuschließen, um gemeinsam und ohne hohes Kostenrisiko ihr Recht
durchzusetzen. Die Musterfeststellungsklage ist ein solches Instrument. Nur so sehe ich die
realistische Möglichkeit, dass betrogene Verbraucher in diesem Fall zu ihrem Recht kommen.



Wir wissen, dass von Bundesjustizminister Maas bereits eine solche Klagemöglichkeit
vorbereitet wurde und dem Kanzleramt vorgelegt wurde. Doch die Union hat sich bisher
gewunden dies zu ermöglichen. Mittlerweile ist der Wahlkampfdruck in dieser Sache scheinbar
so stark, dass die Union eine solche Klageform in Erwägung zieht. Hier können wir nur an die
Union appellieren, sich im Sinne der betroffenen Verbraucher zu entscheiden und den Weg frei 3
zu machen für eine Musterfeststellungsklage. Leider ist im Alternativantrag der Jamaika-
Koalition keine Rede von solch einer Klagemöglichkeit. Statt dessen setzt Jamaika weiterhin
auf Einsicht und Freiwilligkeit der Automobilindustrie. Hier hat die Koalition eine Chance
vertan und es wird deutlich, wo die eigentlichen politischen Interessen liegen – schade.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html