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18.09.17
15:57 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Änderung des Schulgesetzes, "Haus der Landesgeschichte", Sicherung der Rente und Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Nr. 179 / 18. September 2017



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Änderung des Schulgesetzes, „Haus der Landesgeschichte“, Sicherung der Rente und Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine aktuelle Stunde zum Mindestlohn, die Änderung des Schulgesetzes, die Errichtung eines „Hauses der Landesgeschichte“ und die Sicherung der Rente sowie die Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 20. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zu Aussagen des Wirtschaftsministers zum vergaberechtlichen Mindestlohn, geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Eine Äußerung von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zum Mindestlohn hat Anfang September im schwarz-grün-gelben Regierungsbündnis für Diskussionen gesorgt. Laut dem „Flensburger Tageblatt“ vom 8. September habe der FDP-Minister in Berlin erklärt, mit Billigung der Koalitionspartner werde der für öffentliche Aufträge geltende Mindestlohn von 9,99 Euro verschwinden. Was an dieser Aussage, die auch von der Position der FDP-Landtagsfraktion abweicht, dran ist, wollen nun SPD und SSW im Rahmen einer Aktuellen Stunde wissen. 2

Zunächst hatten sich die Grünen in der Jamaika-Koalition über die Äußerung von Buchholz „stark irritiert“ gezeigt. Es sei in den Koalitionsgesprächen zwar vereinbart worden, den Landesmindestlohn in den Bundesmindestlohn zu überführen, so Grünen-Politiker Rasmus Andresen. Aber: „Der Vergabemindestlohn, der bei öffentlicher Auftragsvergabe Grundlage ist, ist davon nicht betroffen.“
Daraufhin stellte der Parlamentarische Geschäftsführer und wirtschaftspolitische Sprecher der Liberalen, Christopher Vogt, für die regierungstragende FDP-Landtagsfraktion klar: „Zum vergaberechtlichen Mindestlohn in Höhe von 9,99 Euro haben wir nichts gesondert vereinbart, so dass fest davon auszugehen ist, dass dieser kalkulatorische Mindestlohn nicht angefasst wird“.
Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Baasch, dessen Fraktion gemeinsam mit dem SSW die Aktuelle Stunde beantragt hat, verlangt Aufklärung: „Die Berichterstattung lasse „entweder den Schluss zu, dass die koalitionären Landtagsabgeordneten damals entweder bewusst die Unwahrheit gesagt haben, oder aber, dass der Wirtschaftsminister selbst den landeseigenen Mindestlohn und den Vergabemindestlohn verwechselt hat“, ließ er per Pressemitteilung wissen. CDU, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, den landesgesetzlichen Mindestlohn bei 9,18 Euro einzufrieren und bis 2019 auslaufen zu lassen, weil laut Vogt der bundesgesetzliche Mindestlohn (8,84 Euro) bis dahin aller Voraussicht nach auf dem gleichem Niveau oder höher liegen wird. Der Mindestlohn für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein ist noch ein anderer; er liegt bei 9,99 Euro.


TOP 8 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/166), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das „Turbo-Abitur“ nach nur zwölf Schuljahren ist in den letzten Jahren kontrovers diskutiert worden. Nachdem sich zunächst fast alle Bundesländer dem internationalen Standard von acht Jahren Gymnasium (G8) angeschlossen hatten, gab es in einigen einen teilweisen oder völligen Schwenk zurück zum neunjährigen Gymnasium (G9) – unter anderem in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Auch in Schleswig-Holstein steht unter der neuen schwarz- grün-gelben Landesregierung eine flächendeckende Rückkehr zu G9 unmittelbar bevor.
Dies sieht ein jetzt von den Jamaika-Fraktionen CDU, Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf vor. Er lässt aber den Gymnasien eine Hintertür offen: Die sollen einmalig entscheiden können, ob sie beim „Turbo-Abi“ bleiben wollen. G8 favorisierende Gymnasien müssen für die Beibehaltung des „Turbo-Abis“ in der Schulkonferenz eine Drei-Viertel-Mehrheit zusammenbringen. Der Gesetzentwurf räumt ihnen eine Entscheidungsfrist bis Ende Februar 2018 ein. Allerdings ist in dem Papier auch ein Ministervorbehalt gegenüber dem Entscheid der Schulkonferenz festgeschrieben.
Der neunjährige Bildungsgang soll zum Schuljahr 2019/2020 mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs eingeführt werden, damit Eltern, die ihre Kinder für die neuen fünften Klassen anmelden, 3

Klarheit über das G8/G9-Angebot vor Ort haben. Deswegen plant die Koalition den Gesetzentwurf bis Jahresende zu verabschieden. Die im Schuljahr 2019/20 vorhandenen Jahrgangsstufen sieben bis zwölf laufen unverändert als Jahrgänge des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges aus.
Die Koalitionsfraktionen begründen ihren Gesetzentwurf „mit der Umsetzung des bildungspolitischen Zieles, mehr Lernzeit am Gymnasium zu schaffen“. Die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang sei eine Reaktion „auf die Lernzeitverdichtung“ für die Schüler, schreiben Union, Grüne und Liberale in dem Entwurf. Aus Reihen der Opposition und auch seitens der Schulträger, den Kommunen, wurde bereits Kritik laut. Eine Befürchtung: In neue G9- Gymnasien müsse viel Geld investiert werden, weil mehr Schüler auch mehr Klassenräume benötigen.


TOP 4 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModernisierungsProgramm“ und weiterer Gesetze, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/142), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Grünen-Finanzministerin Monika Heinold will den Anwendungsbereich des Ende 2015 aufgelegten Investitionsprogramms „Impuls“ (Infrastruktur Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein) deutlich erweitern. Zusätzliches Geld soll künftig auch für Schulbau, Frauenhäuser, landeseigene Gebäude sowie Anlagen des Küstenschutzes und der Wasserwirtschaft eingesetzt werden können. Eingeschlossen sind dafür erforderliche Fahrzeuge und Maschinen, investiver Naturschutz, Elektromobilität, berufliche Bildung und die Erweiterung des Radwegenetzes. Dies sieht ein in Erster Lesung vorliegender Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
In diesem Zuge soll auch die bisherige Deckelungsgrenze des bis zum Jahr 2030 angelegten „Impuls“-Programms aufgehoben werden. Das gleichnamige Sondervermögen ist bisher begrenzt auf 450 Millionen Euro. Künftig sollen weitere Mittel aus Haushaltsüberschüssen genutzt werden. Derzeit liegen laut Finanzministerium 232 Millionen Euro in dem Sondervermögen. Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zeigte sich Finanzministerin Heinold davon überzeugt, dass mit diesem Schritt die Sanierung der Infrastruktur im Land „deutlich beschleunigt“ werden könne. „Wir wollen die gute Haushaltslage nutzen, um Geld für notwendige Baumaßnahmen zurückzulegen“, so Heinold.
Schwerpunkte des insgesamt 2,2 Milliarden Euro schweren „Impuls 2030“-Programms sind bisher die sanierungsbedürftigen Bereiche Straßenbau, Bildung und Gesundheit (speziell Hochschul- und Krankenhausbauten) sowie der Sportstättenbau. Ferner stehen Mittel für klimaneutrale Liegenschaften, digitale Projekte sowie für den Ausbau des Breitbandnetzes zur Verfügung. 4

TOP 14 Errichtung eines „Hauses der der Landesgeschichte“, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/83), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW greift mit der Forderung nach einem „Haus der Landegeschichte“ ein seit vielen Jahren diskutiertes Thema wieder auf. Konkret visiert der SSW das Jahr 2021 an – in diesem Jahr feiert Schleswig-Holstein sein 75-jähriges Bestehen. Der Antragsteller erinnert zudem an einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2001, als der Landtag geschlossen ein solches Schleswig- Holsteinisches Haus der Geschichte gefordert hatte. Vor allem aus Kostengründen ist daraus bislang jedoch nichts geworden. Es existiert inzwischen zwar ein vom Land gefördertes „virtuelles Museum“ zur Landesgeschichte, das 2004 unter der Führung des Instituts für schleswig- holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte (IZRG) konzipiert wurde (www.vimo.info). Ausdrücklich verweisen die Macher aber darauf, dass das Internetangebot kein Ersatz für ein „Haus der Landesgeschichte“ sei. Zuvor hatte sich der Landtag in zwei Plenarsitzungen im Februar 2001 und im Januar 2002 konkret für ein echtes Museum ausgesprochen.
Aktuell ist auf der Internetseite der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (GSHG) zu lesen, dass sich wenige Wochen vor der Landtagswahl erneut alle Fraktionen im Parlament für ein solches „Haus der Landegeschichte“ ausgesprochen hätten (www.geschichte-s-h.de/kurz- notiert/). Die Historiker verweisen auf Stellungnahmen, die sie im Landeshaus erbeten hatten. Nach Ansicht der GSHG würde ein solches Haus „die besondere Rolle Schleswig-Holsteins zwischen Nord- und Ostsee sowie zwischen Skandinavien und Mitteleuropa widerspiegeln“, die Identität der Bevölkerung stärken und „dem Verfall der historischen Kenntnis und Bildung entgegenwirken“. Zudem könne ein Zentrum für die historische Forschung und Vermittlung entstehen. Als möglicher Standort für ein geschichtliches Landesmuseum waren und sind insbesondere die Städte Kiel und Schleswig im Gespräch.



TOP 15 Regulatorische Rahmenbedingungen für Sektorenkopplung und Energiespeicher anpassen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/143), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bislang stellt sich für Windkraftbetreiber die Frage, ob sie einen Energiespeicher benutzen. Denn die bekommen Windmüller eine feste Vergütung für ihren Strom, unabhängig von der Nachfrage. Für den Betreiber fehle damit der Anreiz, direkt in eine Speichertechnik, wie etwa Batterien, Wärme-, Gas- oder Pumpspeicher, zu investieren. Die Koalitionsfraktionen sehen hier Handlungsbedarf und fordern die „regulatorischen Rahmenbedingungen“ für diesen sich entwickelnden Bereich anzupassen.
Eine Forderung: Die Landesregierung solle sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von Steuern, Abgaben und Netzentgelten der in Speicher ausgespeiste Strom in Abzug gebracht wird. In ihrem Antrag betonen CDU, Grüne und FDP den Begriff der „Sektorenkopplung“. Das bedeutet, dass die bislang eher als getrennt angesehenen und geförderten Bereiche Energiegewinnung, Wärmeversorgung und Verkehr zu einer miteinander 5

vernetzten Einheit verschmelzen. Strom, für den es gerade keine Nachfrage gibt, kann so tatsächlich zur Wärmegewinnung genutzt werden. Elektroautos dienen mit ihren Batterien auch als Stromspeicher. In diesem Kontext werden in dem Antrag konkret Pumpspeicherwerke genannt, die nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von den Netzentgelten befreit werden sollen, um deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Eine solche Anlage ist bereits seit 1958 in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) in Betrieb, sie soll die schwankenden Energiemengen ausgleichen. Außerdem soll es helfen, bei einem Totalausfall der Stromversorgung andere Kraftwerke wieder anzufahren.
Jahrelang waren die Anlagen, deren Bau wegen der massiven Eingriffe in Natur und Landschaft vielerorts umstritten ist, ein gutes Geschäft. Mit billigem Nachtstrom wurde das Wasser nach oben in ein großes Becken gepumpt. Am Tag rauschte das Wasser wieder nach unten, trieb Turbinen an und erzeugte Strom. Die Preisdifferenz zwischen Tag- und Nachtstrom warf ordentliche Erträge ab. Das ist heute nicht mehr so, mit dem klassischen Geschäft sei kaum noch Geld zu verdienen, sagen Betreiber. Der Markt und das Preisgefüge haben sich mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien verändert. Am Tag, wenn viel Energie benötigt wird, gibt es auch viel Energie: Bei schönem Wetter laufen Windräder und Solaranlagen auf Hochtouren. Manchmal so stark, dass dem Netz die Überlastung droht. Auch dann springen die Speicherwerke ein. Gleichwohl werde dabei die stabilisierende Funktion der Anlagen im Stromnetz bis hin zu Blackout- Schutz bei Stromausfall nicht honoriert, klagen Betreiber der bundesweit etwa 30 Anlagen. Die Wasserkraftwerke würden behandelt wie Endverbraucher, nicht wie Speicher. Die Befreiung von den Netzentgelten würde hier helfen, meint auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.



TOP 17 und 18 Verbraucherschutz im Diesel-Skandal und Bestandsgarantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/145), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/146), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der sogenannte Diesel-Skandal ist derzeit in aller Munde. Bundesweit hat die Automobilindustrie bei Kraftfahrern, aber auch in der Politik, viel Vertrauen verloren; Selbstverpflichtungserklärungen werden von Argwohn begleitet. Jetzt will der Landtag das Thema debattieren. Es liegen zwei Anträge auf dem Tisch: Die SPD plädiert im Namen betroffener Kfz-Besitzer für eine Musterfeststellungsklage gegen Hersteller oder Händler; die AfD dagegen verteidigt die Autobauer und will Fahrverbote ausschließen.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt ist jedes dritte Auto in Deutschland ein Diesel. Seit einigen Monaten sinkt der Diesel-Marktanteil bei Neuzulassungen aber merklich. Wegen Luftverschmutzung drohen Fahrverbote in Städten. Während jüngst das Verwaltungsgericht Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel als das effektivste Mittel ansieht, wollen Bundesregierung und Autoindustrie dies verhindern. Bei einem Diesel-Gipfel Anfang August hatte die Autoindustrie zugesagt, Fahrzeuge mit Software-Updates umweltfreundlicher zu machen. Zudem gibt es Umtauschprämien, um alte 6

Diesel zu ersetzen. Nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums senken diese Maßnahmen die Belastung mit gesundheitsschädlichem Stickoxid um bis zu sechs Prozent. Das reiche aber nur in etwa 20 von derzeit 70 besonders stark betroffenen Städten, um die Stickoxid-Werte unter die Marke von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel zu drücken. Bundesweit zählen Kiel (Platz vier/65 Mikrogramm) und Hamburg (Platz sechs/62 Mikrogramm) zu den am stärksten belasteten Städten.
Für Käufer der vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge soll es nach einem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits Ende 2016 vorgelegten Gesetzentwurf eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen Hersteller oder Händler geben. Betroffene sollen sich diesem Verfahren weitgehend kostenlos anschließen können. So sollen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für viele Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die SPD-Fraktion fordert jetzt die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene entschieden für die Einführung einer solchen Musterfeststellungsklage einzusetzen. Denn der Entwurf von Maas liegt in Berlin auf Halde.
Die Union in Berlin hat dem Justizminister vorgeworfen, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. „Es ist also unredlich, so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern“, sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Anfang August. Sie wies darauf hin, dass die Union eigene Entwürfe für ein zügigeres Klageverfahren habe.
Nachdem Ende August auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dem SPD-Verkehrsminister vorgeworfen hatte, der Gesetzentwurf sei noch nicht umsetzungsreif, sie aber grundsätzlich die Möglichkeiten einer „Sammelklage“ befürwortete, eskalierte der Streit in Berlin. Spitzen der Bundes-SPD, darunter deren Kanzlerkandidat Martin Schulz, werfen CDU/CSU eine Blockadepolitik vor.
Verkehrsexperten beklagen seit längerem, dass es infolge des „Diesel-Skandals“ sich unterscheidende Urteile deutscher Gerichte zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Hersteller oder Händler gibt. Dies habe zu großer Unsicherheit der Verbraucher geführt, zumal es bei Einzelklagen ein hohes Prozesskostenrisiko gebe.
Die AfD zweifelt Studien zur Stickoxydkonzentration an und verweist darauf, dass die Stickoxydkonzentration seit 1990 um 60 Prozent abgenommen habe – „auch deshalb, weil die Dieseltechnologie von deutschen Herstellern ständig verbessert wurde.“ Grundsätzlich seien hierzulande gefertigte Diesel-Pkw besser als ihr Ruf, und Fahrverbote in Städten seien unnötig und zu verhindern. Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, sich „für eine Garantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge bis mindestens zum Jahr 2050 einzusetzen“.
Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) erteilte unterdessen einem möglichen Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge im Norden eine Absage. Im Umweltausschuss des Landtages sagte er Mitte September: „Niemand will Fahrverbote.“ 7

TOP 32 Durchsetzung eines Verbots der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/169 neu), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD drängt auf einen Grundsatzbeschluss des Landtages gegen „das betäubungslose Schlachten aus religiösen Gründen“. Ein diesbezüglicher Passus im Tierschutzgesetz, der eine Ausnahmegenehmigung von der Betäubungspflicht zulässt, müsse gestrichen werden. Bei der von Juden und Muslimen praktizierten Schlachtung, dem Schächten, wird dem Tier die Kehle durchtrennt, um es schnell ausbluten zu lassen. Die AfD verweist in der Begründung auf die Bundestierärztekammer, die festgestellt habe, „dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere ‚zu erheblichen Leiden und Schmerzen komme‘ und damit ‚ein klarer Fall von Tierquälerei vorläge‘“. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ausgeführt, dass die Religionsfreiheit durch ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung nicht berührt werde, heißt es in dem Antrag.
Im Tierschutzgesetz (§4a) heißt es, dass von einer Betäubung abgesehen werden kann, wenn
– sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist – die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen (…).



Donnerstag, 21. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 16 Rente für die Zukunft sichern – Altersarmut verhindern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/144), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion will Altersarmut vorbeugen und fordert daher von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Rentenreform einzusetzen. Im Vordergrund steht für die Sozialdemokraten eine „lebensstandardsichere, gesetzliche Rente“, die „für alle Generationen verlässlich“ bleibt. Sie drängen unter anderem auf ein gesetzlich festgelegtes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und einen begrenzten Beitragssatz, der von heute 18,7 Prozent nicht über 22 Prozent steigen soll. Außerdem machen sich die Sozialdemokraten für eine Solidarrente stark, die allen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet haben, eine zehn Prozent über der Grundsicherung liegende Rente garantiert. Und: Das Rentenalter soll nicht über 67 Jahre hinaus erhöht werden.
Berechnungen der Bundesregierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht haben gezeigt, dass das Rentenniveau, mit dem man das Verhältnis der Durchschnittsrente nach 45 Jahren zum 8

aktuellen Durchschnitteinkommen beschreibt, ohne eine neue gesetzliche Regelung bis 2030 auf rund 45 Prozent sinken könnte. Dem will die SPD entgegenwirken. Anders als die Bundes-CDU: Sie hält die Rente derzeit für sicher. Erst für die Zeit ab 2030 will die Union eine Rentenkommission einsetzen, die sich mit möglichen Reformen beschäftigen soll.



TOP 19 Kostenlose Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften, Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP (Drs. 19/147), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Gleichgeschlechtliche Paare, die bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, sollen diese kostenlos in eine Ehe umwandeln können. Das fordern CDU, Grüne und FDP. Um eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen zu lassen, fallen Gebühren an. Die Koalitionsfraktionen wollen daher sicherstellen, dass Paare nicht erneut „zur Kasse gebeten werden“. In Hessen und Berlin sei es beispielsweise bereits möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft kostenlos in eine Ehe umzuwandeln, heißt es in dem Antrag.
Im Juni hat der Bundestag beschlossen, die Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen. Künftig sind sie Heterosexuellen bei der Ehe rechtlich gleichgestellt. Bisher konnten schwule und lesbische Paare in Deutschland lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist allerdings rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt, vor allem mit Blick auf das volle Adoptionsrecht. Solche Lebenspartnerschaften sollen künftig nicht mehr neu geschlossen werden, bereits bestehende bleiben aber erhalten – oder können in eine Ehe umgewandelt werden.



TOP 20 Gute Pflege braucht ausreichend Personal, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/148), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Thema Pflege ist im derzeitigen Bundestagswahlkampf brandaktuell. Nun bringt die SPD- Fraktion im Landtag den Pflegenotstand auf die Tagesordnung der kommenden Plenartagung. Sie fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine „einheitliche verbindliche Personalabmessung“ in allen Pflegeberufen einzusetzen. Es soll also eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die vorgibt, wie viele Patienten eine Pflegekraft höchstens betreuen darf.
Der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen führte unter anderem dazu, dass Stationen in Krankenhäusern vorübergehend schließen müssen, betonen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Daher wollen sie die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Pflegefachkräfte „den Beruf psychisch und physisch auch dauerhaft ausüben können“ – um ihn gleichzeitig für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen. Laut einer aktuellen Studie der Böckler-Stiftung betreut eine Pflegekraft in Deutschland im Schnitt 13 Patienten. Dagegen kommen in der Schweiz und in Schweden etwa acht Pflegebedürftige auf eine Krankenschwester. In den USA liegt das Verhältnis bei durchschnittlich eins zu fünf. Deutschland ist somit Schlusslicht im internationalen Vergleich, die Arbeitsbelastung hierzulande ist im Vergleich besonders hoch. 9

In Schleswig-Holstein leben nach Angaben der Arbeiterwohlfahrt derzeit rund 89.000 pflegebedürftige Menschen – Tendenz steigend. In ganz Deutschland seien 2,8 Millionen Menschen auf ambulante und stationäre Pflege angewiesen. Bis 2030 könnte sich die Zahl auf 3,6 Millionen Menschen erhöhen. In Krankenhäusern müsste es einer Erhebung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zufolge für eine sichere und gute Versorgung bundesweit 162.000 zusätzliche Stellen in Krankenhäusern geben, davon 70.000 Pflegefachkräfte. In Schleswig-Holstein fehlen etwa 6.000, so die Gewerkschaft.



TOP 23 Für ein solidarisches Europa, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/152), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach Ansicht der SPD steht Europa derzeit „vor vielfältigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Frage- und Problemstellungen (…), die sich nicht national lösen lassen“. Vor diesem Hintergrund ruft die Fraktion das Plenum wenige Tage vor der Bundestagswahl zu einer Europa-Debatte auf und fordert vorab: „Europa muss sich wieder auf ein solidarisches Miteinander besinnen.“
„Herausforderungen“ der Wirtschafts- und Finanzkrise wie auch bei den Flüchtlingsbewegungen hätten gezeigt, dass Lösungen nur in gleichberechtigter Zusammenarbeit aller EU-Mitgliedstaaten erreicht werden könnten, heißt es in dem zweieinhalb-seitigen Antrag der Sozialdemokraten. Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgerufen, „Nationalismus, Rassismus und Abschottung entschieden entgegenzutreten“. Weitere Forderungen finden sich jeweils zu den Themenblöcken Sozialunion, Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik sowie Wirtschafts- und Währungsunion.



TOP 21 und 25 Anträge zum Familiennachzug und zur Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte Asylbewerber, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/149), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/154), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor dem Hintergrund der Abschiebung einer sechsköpfigen albanischen Familie aus dem Kreis Plön, die Mitte August das Land verlassen musste, obwohl die zuvor angerufene Härtefall- Kommission noch kein Votum abgegeben hatte, debattiert der Landtag den Themenbereich Aufenthaltsrecht und Familiennachzug. Die SPD verlangt zu dem konkreten Fall, der bereits am 6. September ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss behandelt worden war, dass künftig für gut integrierte Asylbewerber eine Änderung des Aufenthaltszwecks auch ohne vorherige Ausreise in ihr Herkunftsland ermöglicht wird. Voraussetzung hierfür soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis der Asylbewerber sein oder deren Fähigkeit, als Fachkraft für einen Mangelberuf wirken zu können. Diese von der SPD angeführten Voraussetzungen treffen auf die abgeschobene albanische 10

Familie offenbar zu. Grund für deren erfolgte Rückführung am 15. August waren Kommunikations- beziehungsweise Verwaltungsfehler, vornehmlich in der Ausländerbehörde des Kreises Plön.
Sowohl Härtefall-Kommission als auch der Innen- und Rechtsausschuss plädierten für eine schnellstmögliche Rückkehr der Familie nach Deutschland, um den Aufenthaltszweck neu bestimmen zu können. Derzeit beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Einreisesperre allerdings 30 Monate. Der Fall mache deutlich, „dass das geltende Aufenthaltsrecht eine Lücke enthält“, begründen die Sozialdemokraten ihren Antrag.
In einem zweiten vorliegenden Antrag fordern die Jamaika-Fraktionen von CDU, Grünen und FDP dazu auf, die „zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug von subsidiär geschützten Menschen zu verkürzen“. Bestrebungen, diese Frist zu verlängern, sollen von der Landesregierung nicht unterstützen werden.
Derzeit ist der Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiären) Schutzstatus bis März 2018 gänzlich ausgesetzt, um eine Überforderung der Kommunen bei der Versorgung zu vermeiden. Bundes-Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich Anfang des Monats dafür ausgesprochen, die Regelung, die vor allem Syrer betrifft, zu verlängern. „Unser Grundgesetz schützt mit Artikel 6 Ehe und Familie ausdrücklich“, heißt es zur Begründung des schwarz-grün-gelben Antrags. Die Sorge um zurückgebliebene Kinder und Ehepartner würden „in vielen Fällen die Integration in die Gesellschaft und Erfolge in Ausbildung und Beruf“ gefährden.



TOP 22, 27 und 28 Anträge zum Rückkehrmanagement, zur Einstufung der Maghreb- Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ und zur Reaktivierung der Abschiebehaftanstalt Rendsburg, Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/151 neu), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/156), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/157), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert von der Landesregierung die „Reaktivierung der Abschiebehaftanstalt Rendsburg“ und damit Platz für 45 Personen, die dort in Abschiebehaft genommen werden können. Der Transport von ausreisepflichtigen Personen nach Hamburg oder Eisenhüttenstadt, wie er derzeit üblich sei, verursache bei Beamten und Abschiebehäftlingen „nicht unerhebliche Belastungen“, so die Begründung in einem Antrag. In einem weiteren Vorstoß fordert die AfD die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Auf diese Weise will die Oppositionsfraktion laufende Asylverfahren mit Bürgern dieser drei nordafrikanischen Maghreb-Staaten beschleunigen.
Laut der Nachrichtenagentur dpa wurde in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2017 jeder 24. ausreisepflichtige Asylbewerber abgeschoben. Die Gesamtzahl belief sich auf 259 Personen, was eine Quote von 4,2 Prozent ergibt.
Die Stoßrichtung der beiden Anträge ist nicht gänzlich neu im Landtag. Die Liberalen hatten sich zuletzt im Januar 2017 – damals noch als Oppositionsfraktion – per Antrag für die Einrichtung 11

einer Abschiebehaftanstalt ausgesprochen. Der heutige Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte dies bereits im April 2016 gefordert, damals noch als Fraktionsvorsitzender seiner Partei. In der Januar-Debatte hatte er zudem angemahnt, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer anzuerkennen.
Für diese Debatte haben CDU, FDP und Grüne zudem einen mündlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Rückführungsmanagement“ beantragt. Die Koalitionäre wollen unter anderem wissen, wie es um die Förderung freiwilliger Ausreisen und die Errichtung einer Abschiebehaftanstalt im norddeutschen Verbund, die die im Koalitionsvertrag vereinbarten humanitären Standards enthalten soll, bestellt ist.



TOP 24 Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/153), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion im Kieler Landtag unterstützt das Hamburger Vorhaben, jungen Beamten eine Wahlfreiheit zwischen der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenkasse zu ermöglichen. Wechselwillige sollen sich in der Hansestadt künftig ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Wie ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft will der Stadtstaat den jungen Beamten die Hälfte ihrer Beiträge erstatten. Die SPD in Schleswig- Holstein fordert dazu auf, hierzulande ähnliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Konkret soll sich die Landesregierung mit der Freien und Hansestadt Hamburg abstimmen, „um gleiche Bedingungen für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in den Nachbarländern herzustellen“, heißt es in dem vorliegenden Antrag. Es wird darauf verwiesen, dass eine private Krankenteilversicherung durch die Beihilfe ergänzt wird, während gesetzlich Versicherte den vollen Versicherungsbeitrag selbst zahlen müssen.
Mitte August, nach Bekanntwerden der Pläne in Hamburg, beschied Kiels Sozialminister Heiner Garg (FDP) bereits: „Die konkrete Prüfung eines Versicherungswechsels ist nicht Vorhaben der Koalition.“ Gemeinsam mit Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kündigte er an, die nächsten Monate zu nutzen, um mit den Interessenvertretungen und in der Koalition den möglichen Änderungsbedarf auszuloten. Grundsätzlich wird in Schleswig-Holsteins Landesregierung wegen der demographischen Entwicklung ein Reformbedarf im Bereich der Krankenversicherungen gesehen.
Schleswig-Holstein hat laut Finanzministerium aktuell knapp 48.000 Beamte und zahlte im vergangenen Jahr mehr als 267,5 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen zu Arztrechnungen. Das waren gut 15,7 Millionen mehr als 2015. In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres beliefen sich die Beihilfen auf knapp 177 Millionen Euro. 12

TOP 26 Rundfunkstaatsverträge kündigen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/155), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD-Fraktion will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Prüfstand stellen. Ihre Forderung: Schleswig-Holstein soll acht Rundfunkstaatsverträge kündigen. Sie regeln unter anderem den Auftrag und die Finanzierung von ARD, ZDF, NDR und Deutschlandradio. „Die herausgehobene Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht mehr zeitgemäß“, begründet die AfD ihren Antrag im Landtag. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden ihre eigene Position und Verantwortung nicht kritisch hinterfragen und „maßlose Finanzierungsforderungen“ stellen. Die AfD macht zudem ein „Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Einflussnahme und der Programmautonomie der Sender“ aus. Es gebe eine immer stärkere Annäherung der Programmstruktur an vergleichbare Inhalte kommerzieller Anbieter sowie eine abnehmende Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Medien in der Bevölkerung. Die journalistische Unabhängigkeit sei in der Politikberichterstattung vernachlässigt worden. Es bedürfe einer „umfassenden Neuordnung“.
Der Antrag ist Teil einer AfD-Kampagne zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags: In allen Landesparlamenten, in denen AfD vertreten ist, sollen die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge auf die Agenda, hatte die Partei im Dezember angekündigt. Die anderen Fraktionen positionierten sich bisher in den Parlamentsdebatten deutlich gegen den Vorstoß. Die Vorwürfe: „Polemik“, „Wahlkampfgetöse“. Die AfD wolle eigentlich die Zensur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Laut Grundgesetz ist Rundfunk Ländersache. Seine Rahmenbedingungen wurden von den 16 Bundesländern gemeinsam einheitlich in einer Reihe von Rundfunkstaatsverträgen geregelt. Zudem gibt es Staatsverträge für Angelegenheiten, die nur einige Bundesländer betreffen und zwischen diesen geregelt werden (z.B. NDR-Staatsvertrag zwischen Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Die Regierungen handeln die Staatsverträge aus, die Landesparlamente beschließen sie.



Freitag, 22. September, 10 bis 13 Uhr

TOP 5 und 6 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenbaubeiträge, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/150), und Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/159), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition legt dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, mit dem es den Kommunen künftig wieder überlassen werden soll, ob sie von Anwohnern Beiträge für den Straßenbau vor ihrer Haustür erheben oder darauf verzichten wollen. Diese „Kann“-Regelung hatte die alte rot- 13

grün-blaue Landesregierung im Jahr 2012 gestrichen und den Gemeinden die Erhebung der Ausbaubeiträge zur Pflicht gemacht. Vor knapp einem Jahr hatte die CDU – im Schulterschluss mit den inzwischen aus dem Parlament herausgewählten Piraten – die Rückkehr zur freiwilligen Erhebung zuletzt vergeblich gefordert. Straßenbaubeiträge gehörten in die kommunale Selbstverwaltung, sagte die Petra Nicolaisen (CDU) damals in der November-Tagung des Landtages. Die Liberalen waren gänzlich gegen Anwohnerbeiträge und kündigten kürzlich an, dieses Ziel langfristig weiter zu verfolgen.
Bei den Grünen, die wie in der vergangenen Wahlperiode der Regierung angehören, hält sich die Begeisterung weiterhin in Grenzen: „Unsere Sorge war und ist: Es darf nicht zu einem Wettbewerb unter den Kommunen kommen“, wird die Abgeordnete Ines Strehlau in einer Tageszeitung zitiert. Die von der Koalition angestrebte Änderung der Gemeindeordnung, die die Aufhebung einer Rechtspflicht für Erlasse von Straßenausbaubeitragssatzungen beinhaltet, wird unter anderem damit begründet, dass „der Verwaltungsaufwand für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einzahlungen beziehungsweise Einnahmen“ stehe.
In die Beratung fließt ein von der AfD vorgelegter Entwurf für eine Änderung der Kommunalabgabenordnung ein. Der Entwurf betont den Ermessensspielraum der Gemeinden und fordert „größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verteilung von Beiträgen“ – etwa bei der Unterscheidung von kleineren Anliegerstraßen und von der breiten Öffentlichkeit genutzten Durchgangsstraßen und Plätzen. Die AfD-Forderung ist auch schon in der derzeitigen Pflichtbeitragsregelung enthalten. Das heißt, je stärker eine Straße von der Allgemeinheit genutzt wird, desto weniger müssen Anlieger dazu bezahlen, wenn eine Sanierung ansteht. Um hohe Akutbelastungen zu vermeiden, wurde 2012 die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeführt.
Grundsätzlich bilde die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einen Teil des Systems zur Finanzierung von gemeindlichen Aufgaben, und die Straßensanierung diene auch dem Werterhalt der Immobilie eines Anwohners, hatte die SPD-Abgeordnete Beate Raudies in der Debatte zum Thema vor einem Jahr gesagt. Der ehemalige Innenminister Stefan Studt (SPD) beschied: Eine Straße „ist ein Wirtschaftsgut wie ein Haus oder Auto“.



TOP 29 Schulen an prekären Standorten bedarfsgerecht fördern – „Sozialfaktor“ bei der Lehrerzuweisung einrichten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/158), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/187), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert, ein stärkeres Augenmerk auf Schulen „in prekären Einzugsgebieten“ zu richten und dort einen „Sozialfaktor“ bei der Lehrerzuweisung einzurichten. Ein Ziel müsse es sein, die Schulklassen, in denen überdurchschnittlich viele Schüler mit erhöhten pädagogischen Förderbedarfen unterrichtet werden, auf maximal 18 Schüler zu reduzieren. Die einstigen Probleme an den ehemaligen Hauptschulen hätten sich an einzelne Gemeinschaftsschulen verlagert, begründet die Oppositionsfraktion ihren Antrag. 14

Auch die SPD bekundet in einem Alternativantrag Unterstützung für sogenannte Brennpunktschulen. Konkret fordert sie die Landesregierung auf, einen „Sozialindex“ zu erarbeiten und dabei auch den Bereich der Schulsozialarbeit zu berücksichtigen.
In Kiel haben kürzlich Schulleiter den Verein „Schulen am Wind“ gegründet, der sich das Thema auf die Fahnen geschrieben hat. Das Bildungsdezernat der Stadt hat Medienberichten zufolge bereits einen „Runden Tisch“ mit Vertretern von Stadt, Bildungsministerium und Kieler Universität angekündigt.



TOP 31 Den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form ablehnen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/165), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die umstrittene Reform der Glücksspielregulierung in Deutschland droht am Widerstand mehrerer Bundesländer zu scheitern. Auch das Jamaika-Bündnis in Schleswig-Holstein will laut ihrem Koalitionsvertrag der im Frühjahr von den 16 Bundesländern mühsam ausgehandelten Novelle des Glücksspiel-Staatsvertrages im Parlament nicht zustimmen. Das unterstreicht ein Antrag der Regierungspartner CDU, Grüne und FDP, dem sich auch der SSW angeschlossen hat. Die Fraktionen wollen insbesondere die Online-Glücksspiele stärker in den Vertrag einbeziehen. In dem vorgelegten Antrag wird eine „europarechtskonforme“ Vertragsgestaltung gefordert, die „eine tragfähige, transparente und diskriminierungsfreie“ Glücksspielregulierung in Deutschland“ gewährleistet. Der neue Vertrag müsse den gesamten Bereich der Sportwetten einschließlich Online-Casinospiele sowie Online-Pokerspiele umfassen, heißt es in dem Papier. Zudem soll die Vergabe von Konzessionen mit stärkerer Ausrichtung auf den Jugend- und Spielerschutz sowie auf die Bekämpfung des kriminellen Schwarzmarkts zwar „qualitativ“ begrenzt werden, nicht aber „quantitativ“.
In Deutschland sind weitgehend die Länder für die Regulierung von Lotterien, Sportwetten oder Kasinospielen zuständig. Für die meisten Glücksspiele gilt nach wie vor ein staatliches Monopol. Mit der geplanten Reform des Staatsvertrages soll zwar die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen in Deutschland ab 2018 neu geregelt und eine jahrelange Hängepartie damit vorerst beendet werden. Online-Glücksspiele sollen in dem Vertragswerk aber überwiegend verboten bleiben. Die alte rot-grün-blaue Landesregierung hat den Vertrag im März unterzeichnet, ratifizieren muss ihn aber das Parlament. Der Markt für Sportwetten boomt, das Geschäft wird bislang jedoch nicht wie erhofft in legale Kanäle gelenkt. Zuletzt setzten 2012 die Länder das staatliche Lottomonopol trotz vieler Bedenken durch. Schleswig-Holstein trat damals als letztes Bundesland dem Staatsvertrag bei. Dieses Monopol wird vor allem damit begründet, dass nur so Verbraucher-, Daten- und Jugendschutz gesichert werden könnten. Mit dem damals neu ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag musste aber auch der lukrative Markt für Private geöffnet werden. Für sieben Jahre sollten 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben werden. Derzeit ist kein privates Unternehmen reguliert und verfügt über eine Konzession nach dem aktuellen 15

Glücksspielstaatsvertrag – obwohl sie sichtbar in der Öffentlichkeit agieren und auch Steuern zahlen.



TOP 33 Bildung muss gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/170), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD ruft dazu auf, das seit 2006 im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot aufzuheben und damit den Bund stärker bei der Finanzierung des Bildungsbereichs in die Pflicht zu nehmen. Wachsende Aufgaben, wie steigende Schülerzahlen, Lehrermangel oder sanierungsbedürftige Schulen, „können nur gelöst werden, wenn alle staatlichen Ebenen vom Bund über die Länder bis zu den Kreisen und Gemeinden zusammenarbeiten“, begründet die SPD ihren Antrag und verweist zudem auf einen bereits im September 2014 gefassten Landtagsbeschluss. Die SPD verbindet ihren Antrag mit einem Appell, die Ganztagsangebote an den Schulen auszubauen und die technischen Grundlagen für den Ausbau des Digitalen Lernens zu beschleunigen. Außerdem erneuert sie ihre Forderung nach kostenfreien Kindertagesstätten und verlangt hierfür einen „verbindlichen Zeitrahmen“ seitens der Landesregierung.
Anfang September haben bereits die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und Thüringen angekündigt, im Bundesrat eine Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbots anzustoßen. Die Abschaffung des Bildungsföderalismus ist laut den Grünen auch ein wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag des schleswig-holsteinischen Jamaika-Bündnisses.
Mit dem Begriff Kooperationsverbot bezeichnet man die Trennung von Bund- und Länderkompetenzen im Bereich der Bildung. Das Verbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft. 2014 und 2017 wurde das Verbot gelockert. Der Bund kann nun auch langfristig Hochschulen unterstützen und Kommunen dabei helfen, marode Schulen zu sanieren.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 16

Reihenfolge der Beratung der 4. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. September 2017 Nachruf auf den verstorbenen Abgeordneten Dr. Axel Bernstein 5 10:00 3 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des 10:05 Hinterlegungsgesetzes - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen - 10 Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses 10:05 12 Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen 10:05 Rat Verpflichtung der Abgeordneten Anette Röttger 5 10:05 1 Aktuelle Stunde zu Aussagen des Wirtschaftsministers zum 70 10:10 vergaberechtlichen Mindestlohn 8 Änderung des Schulgesetzes 35 11:20 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens 35 11:55 „InfrastrukturModernisierungsProgramm“ und weiterer Gesetze
14 Errichtung eines „Hauses der Landesgeschichte“ 35 15:00 15 Regulatorische Rahmenbedingungen für Sektorenkopplung und 35 15:35 Energiespeicher anpassen 17 + 18 Verbraucherschutz im Diesel-Skandal und Bestandsgarantie für 35 16:10 Diesel- und Benzinfahrzeuge 32 Verbot der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen 35 16:45 Donnerstag, 21. September 2017 16 Rente für die Zukunft sichern - Altersarmut verhindern 35 10:00 19 Kostenlose Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften 35 10:35 20 Gute Pflege braucht ausreichend Personal 35 11:10 23 Für ein solidarisches Europa! 35 11:45
21 + 25 Anträge zum Familiennachzug und zur Änderung des 35 15:00 Aufenthaltszwecks für gut integrierte AsylbewerberInnen 22 + 27 + Anträge zum Rückkehrmanagement, zur Einstufung der Maghreb- 35 15:35 28 Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ und zur Reaktivierung der Abschiebehaftanstalt Rendsburg 24 Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte 35 16:10 26 Rundfunkstaatsverträge kündigen 35 16:45 Freitag, 22. September 2017 5+6 Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge und 35 10:00 Änderung des Kommunalabgabengesetzes 29 Schulen an prekären Standorten bedarfsgerecht fördern – 35 10:35 „Sozialfaktor“ bei der Lehrerzuweisung einrichten 17

31 Den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in seiner jetzigen 35 11:10 Form ablehnen 33 Bildung muss gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und 35 11:45 Kommunen sein 3 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des 0 12:20 Hinterlegungsgesetzes - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP 9 Wahl eines Vertreters im Stiftungsrat der Stiftung Schloss Eutin 11 Wahl des Vorstandes des Büchereivereins Schleswig-Holstein e. V. 13 Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/186):


TOP 2 Entwurf des Studienakkreditierungsstaatsvertrages 7 Staatsvertrag zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz 30 Einsetzung des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG i.V.m. dem Landesanpassungsgesetz 34 Tariftreue bei eigenwirtschaftlichen Verkehren sichern