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14.09.17
10:50 Uhr
Landtag

Tätigkeitsbericht 2016: Bürgerbeauftragte berichtet von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen

Nr. 176 / 14. September 2017

Tätigkeitsbericht 2016: Bürgerbeauftragte berichtet von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat heute (Donnerstag) in Kiel ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt. Die Bürger richteten 3.323 Petitionen an die Beauftragte, um ihre Sorgen, Nöte und Ängste vorzutragen, weil sie Streitigkeiten und Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Wie in den letzten Jahren bildeten die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeit- suchende/Hartz IV den Schwerpunkt der Arbeit (876). Seit Bestehen des Amtes (eingerichtet 1988) gab es insgesamt 76.923 Petitionen.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder im Alter ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in einigen Regionen des Landes immer noch ein gravierendes Problem. „Der Umgang der Jobcenter und auch der Sozialämter mit den schlüssigen Konzepten zur Bestimmung der Mietrichtwerte muss vor diesem Hintergrund flexibler, mit mehr Augenmaß und erhöhter sozialer Verantwortung erfolgen“, erläuterte El Samadoni. „Das bedeute auch, dass in Einzelfällen eine Miete übernommen werden muss, die über dem Mietrichtwert liegt.“ Hierzu gehöre zudem, dass die Konzepte wegen der Dynamik am Wohnungsmarkt jährlich und bei besonderen Ereignissen auch unterjährig zu überprüfen und an die Wohnungsmarktsituation anzupassen seien. Schließlich müssten auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und von älteren Menschen stärker berücksichtigt werden.
Sprunghaft angestiegen sind im Berichtsjahr die Petitionen rund um die gesetzliche Krankenversicherung von 353 Eingaben in 2015 auf 450 Eingaben. Das ist zugleich die höchste Zahl an Eingaben zu diesem Bereich seit Bestehen der Dienststelle. Bisher setzt sich diese Entwicklung auch im laufenden Berichtsjahr fort. Als besorgniserregend bezeichnet El Samadoni auch die Themen, mit denen sich die Hilfesuchenden an die Bürgerbeauftragte wandten: So erhalten immer mehr Menschen lediglich eine Notversorgung, weil sie wegen Beitragsrückständen keinen umfassenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr bekommen. „Viele Bürgerinnen und Bürger können sich eine gute Gesundheitsversorgung nicht 2

leisten, weil ihre Einkommenssituation das nicht zulässt“, erklärte El Samadoni. Auch der schwierige Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für viele Menschen ein zunehmend wichtiges und existenzielles Thema. Hier sei zu beobachten, so die Bürgerbeauftragte, wie sich die seit dem 1. August geltende Erleichterung eines Zugangs zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner für Menschen auswirke, die Kinder erzogen haben.
Ein wichtiges Thema im vergangenen Jahr war der Bereich KiTa. Familien beklagten sich über zu hohe Gebühren und dadurch entstehende finanzielle Schwierigkeiten. Andere Betroffene wandten sich an die Bürgerbeauftragte, weil es erhebliche Probleme gab, einen bedarfsgerechten KiTa- oder Krippenplatz zu finden. Das galt insbesondere für Krippenplätze für U-3 Kinder. „In vielen Fällen stand deswegen der Rechtsanspruch auf einen KiTa- oder Krippenplatz lediglich auf dem Papier“, erläuterte El Samadoni. „Probleme nehme ich ganz besonders für U-3 Kinder mit Behinderung wahr, die wegen ihres gesteigerten Unterstützungs- und Hilfebedarfs oft erhebliche Schwierigkeiten haben, einen bedarfsgerechten Krippenplatz zu finden,“ so die Bürgerbeauftragte weiter. Sie appelliert daher an Land und kommunale Ebene, sich dieser Problematik zeitnah und intensiv anzunehmen. „Behinderte Kinder unter drei Jahren müssen als Schwächste der Schwachen genauso Zugang zu Krippenplätzen haben, wie Kinder ohne Behinderung.“ Das werde durch die momentanen Finanzierungsregelungen nicht gewährleistet. Über den Landesrahmen- vertrag müssten Grundlagen geschaffen werden, damit auch ein adäquates Angebot an Integrationsplätzen in den Krippen geschaffen werden könne.
Ein besonderes Problem war 2016 in einigen Kreisen erneut die Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung bei inklusiver Beschulung. So war es für viele Eltern schwierig, für ihre Kinder eine bedarfsgerechte Hilfeleistung zu erhalten, da unter Hinweis auf eine Eilentscheidung des Landessozialgereichtes aus dem Jahr 2014 Leistungen gekürzt oder ganz versagt wurden. Hintergrund war hier, dass die kommunale Eingliederungshilfe die Ansicht vertrat, dass die Schule für den durch das Schulgesetz definierten „pädagogischen Kernbereich“ verantwortlich sei und daher kein Anspruch auf Schulbegleitung bestünde. Ganz im Sinne der Bürgerbeauftragten ist diese Fragestellung durch das Bundessozialgericht gelöst worden: Das Gericht hat im Dezember 2016 nochmals ausdrücklich betont, dass es beim pädagogischen Kernbereich nicht auf landesrechtliche Regelungen wie das Schulgesetz ankommt, sondern nur auf Bundesrecht. In der Folge ist in Schleswig-Holstein das Landessozialgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt. Das führte zu dem erfreulichen Ergebnis, dass es keine Beschwerden mehr über nicht bedarfsgerechte Entscheidungen der Eingliederungshilfe aus diesem Grund gibt.