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01.09.17
11:31 Uhr
Landtag

50 Jahre Wissenschaftlicher Dienst im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Nr. 169 / 1. September 2017

50 Jahre Wissenschaftlicher Dienst im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Im Landtag gibt es heute (Freitag) ein Jubiläum: Am 1. September 1967 nahm der Wissenschaftliche Dienst im Kieler Landeshaus seine Arbeit auf. 50 Jahre später ist er zur Institution im Schleswig-Holsteinischen Parlament geworden, die unparteiisch, vertraulich und weisungsfrei die Fraktionen über die gesamte Bandbreite des öffentlichen Rechts berät.
Vom Verfassungs-, Staats- und Kommunalrecht über Hochschulrecht bis hin zum Umweltrecht können Fraktionen, Abgeordnete oder Ausschüsse des Landtages die juristische Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes einholen. Rund siebzig schriftliche Gutachten und Ausarbeitungen verfassen die sieben Mitglieder pro Jahr, hinzu kommt eine Vielzahl mündlicher Beratungen. Daneben begleiten sie die Plenarsitzungen, nehmen das Justiziariat in parlamentarischen Angelegenheiten wahr und betreuen Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht.
„Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Dienstes sind eine wichtige und oft grundlegende Stütze für die parlamentarische Arbeit“, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie anlässlich des 50-jährigen Jubiläums. Sie seien kompetente Ansprechpartner, in die die Abgeordneten großes Vertrauen hätten.
Eine Besonderheit gilt für den Wissenschaftlichen Dienst in Bezug auf die sogenannten weisungsfreien Dienstgeschäfte: Der Landtagsverwaltung gegenüber sind die Mitglieder keiner Weisung unterworfen und zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet in Angelegenheiten, die die Fraktionen oder Abgeordneten betreffen.
Bevor der Wissenschaftliche Dienst im September 1967 seine Arbeit begann, verfügte das Parlament ab 1963 über einen Beratungsdienst, den eine einzelne Person ausübte. Ein Jahr später diskutierte der Ältestenrat über einen Gesetzgebungsdienst der Fraktionen. Ende 1965 besuchte er den Niedersächsischen Landtag und informierte sich über dessen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Nach diesem Vorbild wurde ein Modell für den Schleswig-Holsteinischen Landtag konzipiert, das der damalige Landtagspräsident dem Ältestenrat im Sommer 1967 vorstellte – und kurze Zeit später umsetzte.