MdL Volker Schnurrbusch legt Beschwerde gegen Durchsuchung ein
PRESSEMITTEILUNGRechtsstaat auf dem Prüfstand:AfD-Abgeordneter legt Beschwerde gegen Durchsuchung ein Kiel, 10.08.2017 Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Volker Schnurrbusch (59), hat gestern beim Amtsgericht Kiel Beschwerde eingelegt. Er wendet sich damit gegen die von der Staatsanwaltschaft Kiel am 20. Juli durchgeführte Durchsuchung der AfD-Fraktionsräume im Kieler Landtag und seiner Privatwohnung sowie gegen die Sicherstellung der dort befindlichen elektronischen Geräte.„Die Durchsuchungen und Sicherstellungen waren eindeutig rechtswidrig, da nach unserer Auffassung gar keine Straftat vorlag“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Just, der Volker Schnurrbusch in dem Beschwerde- verfahren vertritt. „Dieser Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre von Herrn Schnurrbusch war schlicht unverhältnismäßig. Denn die Staatsanwaltschaft hätte den Sachverhalt auch ohne Durchsuchung und Beschlagnahme aufklären können.“München: Vergleichbarer Fall als rechtswidrig bewertetBestätigt sieht sich Rechtsanwalt Jürgen Just in seiner Rechtsauffassung durch die aktuelle Entscheidung des Landgerichts München I, das in einem vergleichbaren Fall eine Durchsuchung und Beschlagnahme ebenfalls für rechtswidrig erklärt hat (Az. 2 Qs 5/17): In München hatte die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung und Beschlagnahme beim bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Petr Bystron durchgeführt, weil dieser bei Facebook ein Bild veröffentlicht hatte, auf dem ein Vergleich zwischen der Antifa und der SA gezogen wurde. Das Bild zeigte das Abzeichen der SA neben dem der Antifa und dazwischen ein Gleichheits- zeichen. Der Text lautete: Die Nazis sind wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa. Das Landgericht München I hat dazu jetzt festgestellt, dass dieser von Herrn Bystron eingeräumte Sachverhalt die bei ihm deshalb erfolgte Durchsuchung und Beschlagnahme nicht gerechtfertigt hat. Der Grund: Aus dem Kontext ergebe sich klar, dass Bystron sich von beiden Organisationen ausdrücklich distanziere. Eine Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation (§ 86 a StGB) sei deshalb nach ständiger Rechtsprechung ausgeschlossen. Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München habe diesen Kontext nicht gewürdigt und sei deshalb rechtswidrig. –1– PRESSEMITTEILUNGSchnurrbusch bezüglich Beschwerde zuversichtlich„Ich gehe jetzt davon aus, dass auch das Amtsgericht Kiel in meinem Fall Abhilfe schaffen wird. Falls nicht, rechne ich damit, dass die nächsthöhere Beschwerde-Instanz, das Landgericht Kiel, die erfolgte Durchsuchung und Sicherstellung als unverhältnismäßig und rechtswidrig einstufen wird. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat hier ohne Not in meine Privatsphäre eingegriffen, den Ablauf einer Landtagssitzung behindert und ist damit weit über das Ziel hinausgeschossen“, stellt Schnurrbusch fest.„Dass dies ausgerechnet in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und neun Wochen vor der Bundestagswahl geschehen ist, hatte nicht nur extrem schädliche Auswirkungen auf meine Person und meine Familie, sondern auch auf die AfD an sich. Solche Maßnahmen und die daraus resultierenden Schlagzeilen, die AfD-Abgeordnete in Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Symbolen bringen, diskreditieren in unserer Medien-Demokratie die AfD im Ganzen.“Pressekontakt:Peter Rohling Pressesprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988- 1656 Mobil: +49-(0)176-419-692-54 E-Mail: peter.rohling@afd.ltsh.deWeitere Informationen zum Sachverhalt in München unter: https://www.afdbayern.de/bystron-siegt-vor-gericht-landgericht-muenchen-erklaert- hausdurchsuchung-bei-afd-landeschef-fuer-rechtswidrig/ –2–