Krankenversicherung für Beamte: Bürgerbeauftragte begrüßt Hamburger Weg
Nr. 163 / 9. August 2017Krankenversicherung für Beamte: Die Bürgerbeauftragte begrüßt Hamburger WegDie Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni fordert seit langem eine Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Hamburger Senat plant nun, Beamte künftig auch dann zu unterstützen, wenn sie gesetzlich versichert sein möchten. „Das Hamburger Modell ist ein wertvoller Impuls für ein gerechteres Versicherungssystem“, sagte die Bürgerbeauftragte heute (Mittwoch) in Kiel. „Ich hoffe, dass die Idee auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag schnell auf die Agenda kommt.“Beamte sind aus Kostengründen in der Regel privat krankenversichert, da sie beihilfeberechtigt sind. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits- und Pflegefällen für Beamte, Pensionäre und häufig auch für die Angehörigen. Wegen ihres Beihilfeanspruchs müssen Beamte lediglich eine private Zusatzversicherung abschließen, die vor allem für junge und gesunde Beamte entsprechend günstig ist. „Beamte können theoretisch auch freiwillig gesetzlich versichert sein“, betonte El Samadoni. „In diesem Fall müssen sie aber die vollen Beiträge selbst zahlen und profitieren nur in seltenen Ausnahmen von der Beihilfe.“Der Hamburger Senat hat jetzt eine in Deutschland bislang einmalige Regelung vorgestellt, die es Beamten ab August 2018 ermöglichen soll, auf Wunsch statt individueller Beihilfe den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung zu erhalten.„Das geplante Gesetz stellt einen wichtigen Anreiz für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse dar und begegnet zahlreichen Problemen“, so die Bürgerbeauftragte. Wer zeitweise privat versichert war, könne häufig nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren und müsse vor allem im Alter erhebliche Kosten für den Krankenversicherungsschutz aufwenden. „Besonders kritisch ist die Situation für Menschen, die mit Beamten verheiratet und deshalb beihilfeberechtigt und privat mitversichert waren. Nach der Scheidung verlieren die Betroffenen den Beihilfeanspruch und benötigen eine eigene private Krankenversicherung, die häufig kaum finanzierbar ist.“Die Bürgerbeauftragte fordert daher auch in Schleswig-Holstein künftig eine echte Wahlfreiheit für Beamte. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Personen über die späteren Folgen eines 2Wechsels in die private Krankenversicherung informiert werden. „Vor dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung sollte obligatorisch eine Beratung über die Konsequenzen durch eine unabhängige Stelle erfolgen“, so El Samadoni.