Rede zu Protokoll gegeben: Lars Harms zu TOP 24 - Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Presseinformation Kiel, den 21. Juli 2017Rede zu Protokoll gegebenLars Harms TOP 24 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Drs. 19/10Informationen sind die Währung unserer Zeit. Das war früher nicht anders, nur heute gibt esdiese Informationen eben zunehmend digital. Technik wird vermehrt eingesetzt, um dasVerhalten von Menschen vorhersagen zu können oder um das Verhalten steuern zu können.Und natürlich kann eine Digitalisierung auch Diskriminierungsformen begünstigen, so wie esauch in anderen Systemen denkbar ist. Die Frage ist doch, wie wir uns als Gesellschaft indiesem System aufstellen wollen. Wir als Gesellschaft müssen daher über diese Fragenachdenken und gleiches gilt auch für Politik und Staat. Dabei scheint es oftmals so, als ob wirin Deutschland lediglich den Entwicklungen hinterherlaufen würden. Die Entwicklungen nur zuVerwalten reicht nicht aus, um im Wettbewerb, den sich auch Staat und Behörden stellenmüssen, eine führende Position einzunehmen. Schon jetzt stellt der Datenschutz immerwieder eine Gratwanderung dar, im praktischen Alltag und auch vor den Gerichten. Dabei solldas nicht heißen, das man diese Gratwanderung abschaffen soll oder gar den Datenschutz ansich. Ich möchte damit lediglich betonen, dass der Datenschutz im Allgemeinen hoheAnsprüche an Gesellschaft und Staat stellt. In der Landesverfassung sind Digitale 2Basisdienste, wie der Zugang zu Behörden und Gerichten geregelt. Gleiches gilt für die digitalePrivatsphäre. Die Frage ist jedoch: Wie schaffen wir es, die digitalen Dienste maximal nutzenzu können und dabei trotzdem ein Mindestmaß an Datenschutz gewährleisten zu können.Inwieweit kann das Land dazu beitragen, die digitale Privatsphäre der Bürger hierbei zuschützen? Der Bericht des ULD zeigt in dieser Hinsicht eine ganze Reihe von Beispielen auf. Dawäre zum Beispiel der Schutz des Patientengeheimnisses. In wie weit können Patientendatenin den jeweiligen Praxen sicher gespeichert werden? Hierzu hat das ULD einigerichtungsweisende Hinweise erarbeitet. Auch wurde das Thema Outsourcing in Kliniken undArztpraxen aufgegriffen. Dazu bietet das ULD, zur Erstellung von Verträgen, welche zwischenden jeweiligen Unternehmen abgeschlossen werden können, inhaltliche Hilfestellung. Auchfür andere Fragen, welche den medizinischen Bereich betreffen, bietet das ULD ausführlicheInformationen über die Rechtslage. Diese Informationen sind verständlich dargestellt undbieten somit einer sehr wertvolle Hilfestellung für die Betroffenen.Kritik äußert das ULD aber an dem Nutzen von Messenger-Diensten im schulischen Bereich,etwa zwischen Lehrkräften und Eltern oder gar die Kommunikation mit der gesamtenSchulklasse. Das Nutzen von Messenger-Diensten ist für viele Menschen ein fester Bestandteilim Alltag geworden. Was vor einigen Jahren vorrangig im privaten Bereich genutzt wurde,erreicht nun die Arbeitswelt und somit auch unsere Schulen im Land. Ein solcherKommunikationsweg scheint schnell und einfach zum Erfolg zu führen. Jedoch gibt esdatenschutzrechtliche Bedenken, wie etwa, dass Telefonnummern von Dritten herangezogenwerden können. Zudem bestehen rechtliche Hürden, wenn es darum geht, dieKommunikationswege aktenrelevant machen zu wollen. Diese Fragen gilt es daher zudiskutieren, dies sollte insbesondere für das Bildungsministerium gelten. Die sollte als klarer 3Arbeitsauftrag aufgefasst werden, um zukünftige mögliche Verwerfungen in Bezug auf dieKommunikation im schulischen Bereich zu vermeiden.Ein Dank gilt an dieser Stelle daher Marit Hansen und ihrem Team vom ULD, dafür dass dieseInstitution auch in den vergangenen Jahren keinen Konflikt gescheut hat, wenn es darum ging,die datenschutzrelevanten Fragen anzusprechen und dabei für Politik und Öffentlichkeitimmer wieder auf kritische Punkte aufmerksam zu machen.