Kai Vogel zu TOP 8: Die FDP ist vollmundig gestartet und in der Realität hart aufgeschlagen
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 20. Juli 2017TOP 8 – Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen (Drs-Nr. 19/14, 19/94)Kai VogelDie FDP ist vollmundig gestartet und in der Realität hart aufgeschlagenDer Wunsch, Infrastrukturmaßnahmen in der Realisierung zu beschleunigen, eint die mir aus der vergangenen Legislaturperiode bekannten Fraktionen. Der Weg, wie dieses beschleunigt werden kann und sollte, da gehen die Vorstellungen meistens schon deutlich auseinander.Zugegeben war die FDP in der vergangenen Legislaturperiode ein Treiber, wenn es darum ging, den Eindruck zu erwecken, dass da richtig viel an Beschleunigung möglich sei. Vollmundig nannte es die FDP Verkehrswegebeschleunigungsgesetz, mit dem das Planungsrecht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wirksam vereinfacht und Planungsverfahren erheblich beschleunigt werden können. Was ist von diesem Anspruch geblieben? Der vorgelegte Alternativantrag zeigt, die FDP ist vollmundig gestartet und nun hart aufgeschlagen und in der Realität angekommen.Was fordert die Regierungskoalition in ihrem Alternativantrag zur Beschleunigung von Planungsverfahren? Ich zitiere mit Zustimmung des Präsidenten aus dem Antrag: „Um die Akzeptanz von Planungsmaßnahmen und -verfahren zu erreichen, ist vor deren Durchführung eine Mediation mit Betroffenen und Verbänden durchzuführen, z.B. in Form von Zukunfts- und Planungswerkstätten.“ Wow, bei jedem Infrastrukturvorhaben soll nun eine Mediation 2durchgeführt werden, welch Beschleunigung. Missverstehen Sie mich bitte nicht, ich finde Dialogkultur wirklich gut, doch nach so richtig bahnbrechender Beschleunigung sieht das definitiv nicht aus.Wir fordern für die Planungsbeschleunigung, dass die seit Jahrzehnten übliche Praxis, wonach sämtliche Entwurfsplanungen der Länder für Bundesfernstraßenprojekte vom Bund nicht mehr mit einem bis zu zwei Jahren andauernden „Gesehen-Vermerk“ versehen werden müssen, gestrichen wird. Dieser Ansatz, dass nur der Bund über das entsprechende Planungswissen verfügt, ist absolut nicht mehr zeitgemäß. Diese Forderung ergibt sich auch aus der sog. Bodewig-Kommission. Dies gilt auch nach der Übertragung der Autobahnen, denn die Bundesstraßen müssen beim Land verbleiben, wie ich vor einer halben Stunde schon ausgeführt habe.Weiterhin fordern wir eine Verschlankung der Instanzwege. Der Neubau der Rader Hochbrücke zeigt, dass eine Verkürzung möglich ist, da dieser Neubau nur direkt beim Bundesverwaltungsgericht beklagt werden kann. Diese Verkürzung soll auch für alle anderen Infrastrukturbaumaßnahmen der Länder gelten.Unsäglich ist die seit 1971 unveränderte Quote der Erstattung von Planungskosten von drei Prozent von Seiten des Bundes. Da die Planungen - gerade wegen der begründeten Einwendungen zum Schutz von Mensch und Natur - heute sehr viel umfangreicher sind als noch vor Jahren, betragen die Planungskosten bis zu 20 Prozent. Ich erwarte, dass der Bund, für die von den Ländern durchgeführten Planungen, die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Dies würde auch höhere Planungskapazitäten ermöglichen.Weiterhin ermöglichen die Projektplanungen bereits heute einen deutlich stärkeren Einsatz von digitaler Technik. Die Planungen sollten hier auf einem einheitlichen digitalen Standard realisiert werden, da diese heute bestehenden unterschiedlichen technischen Schnittstellen sehr zeitraubend sind.Wir sind uns mit dem SSW einig, Planungsverfahren und Planänderungsverfahren zu überarbeiten.Nicht einig sind wir mit dem SSW in der Vorstellung nach Abschluss der Beteiligung und Abwägung nur noch den Landtag beschließen zu lassen und damit Klagen von jedem einzelnen, von Bürgerinnen und Bürgern und den Vereinen und Verbänden nicht mehr zuzulassen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die SPD-Fraktion war bei dem Beschluss zur FFBQ im 3Dänischen Folketing anwesend. Ich gebe zu, dass es schon beeindruckend ist, dass ein Parlament eine Klagewelle verhindern könnte.Mein Anspruch von Demokratie ist es, sich nicht einer Mehrheit zu beugen, sondern allen, die sich an unserem Staat beteiligen versuchen gerecht zu werden.Hätte es diesen Landtagsbeschluss zur A20 gegeben, wären sonst Fledermäuse, Zwergschwäne, Seeadler und ganz, ganz viele Bürgerinteressen vermutlich auf der Strecke geblieben. Wir sind froh, dass dies nicht der Fall ist.Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.