Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.07.17
13:26 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner: Dreiste Vernebelung statt versprochener Aufklärung?

Kiel, 11. Juli 2017 Nr. 176 /2017



Dr. Kai Dolgner:
Dreiste Vernebelung statt versprochener Aufklärung?

Zur gestrigen (11.07.2017) Berichterstattung des NDRs zur LKA-Affäre erklärt der Innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kai Dolgner:
„Im gestrigen Schleswig-Holstein Magazin erklärte das Innenministerium, dass es zum Zeitpunkt des Verbotsverfahrens mit der abschließenden Umsetzung des Verbotes am 29.04.2010 keine strukturierte Kooperation mit Mitgliedern der Bandidos Neumünster gegeben habe.
Das ist eine ziemliche dreiste Vernebelung. Bei einem Vereinsverbot wegen Straftaten kommt es darauf an, mit Sicherheit auszuschließen, dass eine V-Person nicht bei der Vorbereitung und der Begehung dieser Straftaten in einer bestimmenden Position beteiligt ist. Zum Zeitpunkt des Verbotsverfahrens von März bis April 2010 waren die Straftaten, wie der Überfall auf das Subway im Januar 2010, längst begangen worden.
Der Innenminister muss jetzt zwingend die Frage beantworten, ob eine solche Form der Zusammenarbeit, d.h. V-Person Tätigkeit, zum Zeitpunkt der Vorbereitung und Begehung der Straftaten vorgelegen hat. Es waren die entsprechenden Straftaten, die letztlich zum Erfolg des Verbotsverfahrens geführt haben - denn den Verbotsgrund „Verstoß gegen die Verfassungsmäßige Ordnung“ hat das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich verneint.
Interessant an der Formulierung ist außerdem, dass eine „strukturierte Zusammenarbeit“ nur für den Zeitpunkt des Verbotsverfahrens im März bis Ende April 2010 ausgeschlossen wird. Wurde danach etwa die Zusammenarbeit fortgesetzt? Sollte es sich bei der fraglichen Person wirklich um den damaligen Präsidenten der Bandidos Neumünster, Ralf B. gehandelt haben, wäre das 2



ein klarer Richtlinienverstoß. Beschuldigte dürfen nicht als V-Personen geführt werden und Ralf B. galt im sog. „Subway-Verfahren“ bis zum 11.Juni 2010 als tatverdächtig.
Herr Grote, es ist an der Zeit dafür zu sorgen, dass die Ablenkungsmanöver endlich beendet werden. Erklären Sie der Öffentlichkeit endlich, was wirklich geschehen ist!