Antidiskriminierungsstelle: Ein erster Schritt zur Lohngerechtigkeit
Nr. 143 / 30. Juni 2017Antidiskriminierungsstelle: Ein erster Schritt zur LohngerechtigkeitVorbehaltlich der Verkündung im Bundesgesetzblatt soll morgen (1. Juli) das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft treten, das die Chancengleich- heit von Frauen und Männern im Arbeitsleben fördern soll. Die Leiterin der Antidiskrimi- nierungsstelle, Samiah El Samadoni, bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Baustein“, die Lohngerechtigkeit voranzubringen.„Seit Jahrzehnten kämpfen Frauen dafür, dass im Erwerbsleben gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gezahlt wird. Es bleibt dennoch viel zu tun, um überall eine Lohngerechtigkeit zu erreichen“, unterstrich El Samadoni. „Mit dem Gesetz haben wir jetzt aber einen wichtigen Baustein, der im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen Gerechtigkeit fördern soll“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.Überall in Europa verdienen Frauen weniger als Männer. In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent. Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch 6 Prozent.Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen gibt Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen individuellen Auskunftsanspruch, sofern sie nicht nach Tarif bezahlt werden. Sollten sie erfahren, dass mindestens sechs Kolleginnen beziehungsweise Kollegen des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Leistung mehr verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Angestellten werden in dem Gesetz zusätzlich aufgefordert, die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen einzuleiten.