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30.06.17
11:37 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Flexirente bietet ab morgen neue Möglichkeiten

Nr. 142 / 30. Juni 2017

Die Bürgerbeauftragte informiert: Flexirente bietet ab morgen neue Möglichkeiten
Mit dem sogenannten „Flexirenten-Gesetz“ hat die Bundesregierung neue Regelungen eingeführt, die einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und eine Berufstätigkeit über die reguläre Altersgrenze hinaus attraktiver machen sollen. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni begrüßt die Reform, warnt jedoch gleichzeitig vor sozialer Ungleichheit.
„Es entspricht der heutigen Lebenswirklichkeit, die letzten Jahre im Berufsleben variabel zu gestalten“, sagte die Bürgerbeauftragte heute (Freitag) in Kiel. Beschäftigte, die mit zunehmendem Alter noch arbeiten können und wollen, profitierten von der Reform. „Für Personen mit belastenden Berufen und Menschen mit einer Erwerbsminderung bieten die Neuregelungen aber zu wenig“, hob El Samadoni hervor.
Ab morgen gelten für Rentner neue Hinzuverdienstgrenzen. Anstelle des monatlichen Hinzuverdienstes von 450 Euro, der bisher zu keiner Rentenkürzung führte, gilt bei einer vorzeitigen Altersrente künftig eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Bei Überschreiten dieser Grenze wird der übersteigende Betrag in der Regel zu 40 Prozent auf die Vollrente angerechnet, bei einem verhältnismäßig hohen Verdienst entfällt die Rente gegebenenfalls vollständig. Die neuen Regelungen betreffen auch Renten wegen voller Erwerbsminderung. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten abweichende neue Hinzuverdienstgrenzen. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin unbegrenzt hinzuverdienen. Wenn Rentner aber über die Grenze hinaus arbeiten, können sie künftig von ihren weiteren Rentenbeiträgen profitieren und zusätzlich einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat erhalten, solange sie auf ihre Rente verzichten.
Zudem können Versicherte statt ihrer vollen Altersrente zunächst auch nur eine Teilrente beanspruchen und daneben weiter rentenversicherungspflichtig arbeiten beziehungsweise ab Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits ein Rentenanspruch besteht. Eine vorzeitige Altersrente kann in der Regel frühestens ab dem 63. Geburtstag in Anspruch genommen werden, allerdings mit Abschlägen von 2

0,3 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Abschläge gelten auch für eine Teilrente.
„Für Menschen, die statt oder neben einer Altersrente noch arbeiten können, bietet die Flexirente interessante zusätzliche Möglichkeiten“, äußerte El Samadoni. Es müsse jedoch mehr sinnvolle Konzepte für Personen zwischen 60 und 65 Jahren geben. „Vor allem Beschäftigte mit belastenden Berufen sollten schon vor ihrem 63. Lebensjahr bessere Möglichkeiten erhalten, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten zu können“, so die Bürgerbeauftragte.