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29.06.17
15:08 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Überholverbot für LKWs auf der A7

Presseinformation
Kiel, den 29.06.2017 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 08 Überholverbot für LKWs auf der A7 Drs. 19/12

„Solange die A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der dänischen
Grenze nicht dreispurig ist, wollen wir auf diesem begrenzten Stück,
tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr ein durchgehendes Überholverbot.“


Mit Sicherheit kennt jeder von ihnen die Situation: Sie fahren auf der Autobahn und vor ihnen
schert ein LKW aus, um einen anderen LKW zu überholen. Was im Sprachgebrauch als
Elefantenrennen bezeichnet wird, mag auf einer dreispurigen Autobahn relativ reibungslos
ablaufen. Doch auf einer zweispurigen Autobahn führt so eine Überholaktion unmittelbar zu
Beeinträchtigungen des rückwärtigen Verkehrs und zwingt ihn zum Teil zu gefährlichen
Bremsmanövern.
Insgesamt ist der Straßenverkehr in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Dies trifft auch
auf den Güterverkehr zu. Ein entsprechender Ausbau der Straßen ist dieser Entwicklung nicht
gefolgt. Das führt unweigerlich zu Verkehrsverdichtungen auf unseren Straßen und auf den 2
Autobahnen. Allein bei der letzten Verkehrszählung des Bundes mussten die bisher
prognostizierten Verkehrsströme nördlich des Nord-Ostsee-Kanals auf einen Schlag um
11 Prozent nach oben justiert werden. Ein Ende dieses generellen Trends ist nicht absehbar – im
Gegenteil. Es wird weiter ein Wachstum – auch des Güterverkehrs – prognostiziert.
Mit jedem weiteren Verkehrsteilnehmer steigt automatisch auch die Unfallgefahr. Ursachen
sind neben dem stetig wachsenden Verkehr vor allem ungenügender Abstand zum
Vordermann, Fehler beim Spurwechsel und zu hohes Tempo. Nach einer Darstellung des ACE
passiert jeder vierte LKW-Unfall beim Überholen. Bei jedem dritten LKW-Unfall sind demnach
Schwerverletzte und Getötete zu beklagen. Es muss also darum gehen, den Sicherheitsaspekt
immer weiter zu erhöhen.
Um es klar zu sagen, es geht mir nicht darum, hier eine Berufsgruppe an den Pranger zu stellen
oder LKW-Fahrer zu diffamieren. Es geht darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu
verbessern. Mir ist durchaus bewusst, dass LKW-Fahrer einem enormen Druck ausgesetzt sind,
weil der Begriff „On-Demand“ diese Branche in einer fatalen und unheilvollen Weise
dominiert. Aber dieses Geschäftsmodell – welches nicht gesund ist – kann und darf nicht
unkontrolliert auf den Straßen und Autobahnen ausgetragen werden. Mir ist klar, dass gerade
im Bereich der Fahrzeug-Sicherheit sehr viel getan wurde und dies immer weiter entwickelt
wird und das ist gut so. Es ändert aber nichts daran, dass immer noch der Mensch das Fahrzeug
lenkt und es ist der Fahrer, der den Termindruck im Nacken hat.



Es gibt klare Regeln für Überholvorgänge, die gelten auch für LKW. Der ADAC stellt in einer
Studie jedoch fest, dass 99% aller Überholvorgänge gegen diese Regeln verstoßen. Aber mal
ehrlich, wie soll das in der Praxis kontrolliert und geahndet werden? Das ist kaum möglich.
Wenn wir aber ein Überholverbot für LKW haben, dann ist ein Verstoß dagegen bereits von
weitem sichtbar. 3
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sind bereits 2008 einvernehmlich zu dem
Entschluss gekommen, dass ein generelles Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen nicht
sinnvoll ist. Ein generelles Überholverbot ist nach derzeitiger Rechtslage auch nicht zulässig.
Darum geht es in unserm Antrag aber auch nicht.
Der Gesetzgeber hat aber in der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen, quasi als
Ausnahme, auf zweispurigen Autobahnen vereinfachte Überholverbote anzuordnen. Die
Rechtsprechung hat bestätigt, dass auf zweispurigen Autobahnen auch längeren Strecken
Überholverbote angeordnet werden können. Damit haben die Straßenverkehrsbehörden die
Möglichkeit, zeit- und streckenbezogene Überholverbote durch Verkehrszeichen anzuordnen.
Das ist genau das, was wir in unserem Antrag fordern.
Solange die A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der dänischen Grenze nicht dreispurig
ist, wollen wir auf diesem begrenzten Stück, tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr ein
durchgehendes Überholverbot. Dies ist eine Maßnahme, die das Land kurzfristig umsetzen
kann. Mit einem solchen begrenzten Überholverbot schaffen wir einen Ausgleich zwischen den
Interessen der Güterverkehrsbranche und den Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Diese Möglichkeit sollte Schleswig-Holstein jetzt nutzen, um die sich verdichtenden
Verkehrsströme auf der A7 zu entzerren, bevor es zu noch mehr Staubildung und schweren
Verkehrsunfällen kommt.
Wir sollten das Thema im Ausschuss weiter vertiefen und schlagen daher vor, die vorliegenden
Anträge zu überweisen.