Lukas Kilian: Wettbewerb hat zur Verbesserung der Service Qualität geführt
ÖPNV | 28.06.2017 | Nr. 240/17Lukas Kilian: Wettbewerb hat zur Verbesserung der Service Qualität geführt Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren,die Anträge des SSW zur Vergabe öffentlicher Aufträge im öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr greifen wichtige Aspekte zur Sicherung von Standards und der Sicherheit von Arbeitsplätzen auf.Das Land hat auf die Einhaltung dieser Standards stets einen großen Wert gelegt und ich bin sicher, dass auch die neue Landesregierung genau darauf achten wird, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV und im SPNV kommt.Nach dem geltenden Vergaberecht können öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen verlangen, dass die bisherigen Mitarbeiter durch einen neuen Anbieter übernommen werden. In der Praxis wird es meist so sein, dass neue Anbieter von Verkehrsleistungen auf das qualifizierte und erfahrene Personal des vorherigen Anbieters zurückgreifen, um im Interesse der Fahrgäste und natürlich auch im eigenen Interesse die Servicequalität auf einem hohen Niveau zu halten.Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt dabei eine Schlüsselposition zu, denn sie sind es, die die Vor-Ort-Kenntnisse in den neuen Betrieb mitbringen. Keiner kennt die örtlichen Gegebenheiten besser als Sie. Durch die Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann ein mindestens gleich hohes Qualitätsniveau durch einen neuen Anbieter gehalten werden.Deshalb bin ich sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines bisherigen Anbieters auch stets bei einem neuen Anbieter eine große Chance auf Weiterbeschäftigung haben. Und eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber macht bereits jetzt von der „Kann“-Regelung des § 5 Gebrauch und verlangt damit die Übernahme der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den neuen Anbieter.Dass es hierzu bisher keine Verpflichtung gab bzw. sich im Vergabegesetz keine zwingende „Muss“-Regelung befindet, lag möglicherweise an damit verbundenen höheren Kosten und damit Konnexitätsauswirkungen. Deshalb werden wir dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehr intensiv prüfen müssen. Seite 1/2 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Mit der Bundesratsinitative zum Personenbeförderungsgesetz hatte Schleswig- Holstein Ende 2016 das Ziel, bestehende rechtliche Lücken bei der Sicherung sozialer Standards zu schließen. Die Ausschreibungspraxis des Landes war davon allerdings ausdrücklich nicht berührt.Schleswig-Holstein hat sich bereits vor Jahren fraktionsübergreifend für Ausschreibungen im ÖPNV und im SPNV entschieden. Wir wollen Wettbewerb und gerade dieser Wettbewerb hat in den letzten Jahren auch zu einem erheblichen Plus an Service und Qualität im ÖPNV geführt.Da es hier um eigenwirtschaftliche Verkehre geht, ist mir der Hinweis wichtig, dass es doch ein Erfolg der schleswig-holsteinischen Ausschreibungspraxis ist, wenn Anbieter auch ohne einen Zuschuss des Landes oder der Kreise ÖPNV-Leistungen anbieten und eigenwirtschaftlich die Busse auf den Linien fahren lassen. Mehr Erfolg ist durch eine öffentliche Ausschreibung nicht zu erreichen, als dass die örtlichen Aufgabenträger von Zuzahlungen entlastet werden.Dies muss auch nicht zu sozialen Verwerfungen führen, denn der Lohntarifvertrag OVN für den Busverkehr wurde Ende 2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind soziale Regelungen dieses Tarifvertrages von allen Anbietern automatisch einzuhalten. Dies ist für die Beschäftigten in der Personenbeförderung ein großer Erfolg und sichert damit auch die Zahlung von Tariflöhnen.Auch vor diesem Hintergrund muss geprüft werden, inwieweit die Bundesratsinitiative der bisherigen Landesregierung überhaupt noch eine Regelungsnotwendigkeit hat. Sie befindet sich derzeit im Übrigen in den Ausschussberatungen des Bundesrates, auf deren Zeitplan der Schleswig-Holsteinische Landtag keinen Einfluss hat.Ich beantrage, beide Anträge des SSW in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, damit wir dort auch im Rahmen einer Anhörung eine profunde Entscheidungsgrundlage bekommen.Herzlichen Dank! Seite 2/2 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de