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28.06.17
17:21 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Tariftreue- und Vergabegesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 5 + 11 – Tariftreue- und Vergabegesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Rasmus Andresen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 181.17 / 28.06.2017

Wir Grüne stehen zu hohen sozialen und ökologischen Standards
Lassen Sie mich eins am Anfang der Debatte gleich klar sagen: Wir Grüne stehen zu hohen sozialen und ökologischen Standards. Für uns gilt, dort wo die öffentliche Hand in der Verantwortung ist, müssen faire Löhne gezahlt sowie soziale und ökologische Standards berücksichtig werden.
Wir bedanken uns beim SSW dafür, mit dem Gesetzentwurf zur Personalübernahme bei Ausschreibungen im ÖPNV und dem Antrag zur Tariftreue wichtige der Aspekt Ar- beitsmarktpolitik auf die Tagesordnung zu setzen. Dithmarschen, Steinburg oder Nord- friesland - überall spielten diese Aspekte in der jüngsten Vergangenheit bei der Aus- schreibung von ÖPNV Aufträgen eine wichtige Rolle. Mal positiv, Mal negativ.
Es ist gut, dass wir heute konkret über Verbesserungen bei der Tariftreue debattieren. Wie kompliziert Tariftreue als politisches Thema ist, konnten wir während der Koaliti- onsverhandlungen beobachten. Die neue Landtagsopposition, der DGB und einige JournalistInnen haben den Landesmindestlohn mit dem Vergabemindestlohn verwech- selt.
Zur Sache. Im Grundsatz begrüßen wir Grüne den vom SSW vorgelegten Gesetzent- wurf. Wettbewerb auf der Schiene oder bei Bussen ist grundsätzlich zu begrüßen. Wettbewerb kann zu innovativeren Konzepten, mehr Service und mehr Verbindungen führen. Der Wettbewerb darf aber nicht zu Lasten von BusfahrerInnen, ZugführerInnen und anderen MitarbeiterInnen in den Betrieben gehen.
Wenn bei Ausschreibungen einzig und allein das Kostenargument ausschlaggebend ist, wird oft zu Lasten des Personals entschieden. Die Geschichte zeigt: Personal wird ab- gebaut und Gehälter oft gekürzt. Das wollen wir nicht. Deshalb müssen klare Kriterien Seite 1 von 2 für Ausschreibungen im Gesetz formuliert werden.
Wenn das Personal nicht übernommen werden muss, geht dies nicht nur zu Lasten vom Personal, sondern auch zu Lasten des durchführenden Unternehmens. Das wollen wir nicht. Wir Grüne unterstützen deshalb die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und wol- len im Rahmen der Ausschussberatungen prüfen, welche Konsequenz eine Änderung von einer "Kann-" zu einer "Muss-" Bestimmung ganz konkret hat.
Was bedeutet dies für die Wettbewerbslage? Wie notwendig ist eine solche Gesetzes- verschärfung trotz Fachkräftemangels bei Bussen und Bahnen in der Praxis? Löst eine solche Landesregelung gegenüber der kommunalen Ebene Konnexität aus? Welche Praxiserfahrungen wurden mit solchen Regelungen in anderen Ländern gemacht?
Die von unserem Land eingebrachte Bundesratsinitiative zur Änderung des Personen- beförderungsgesetzes wurde von uns in der Küstenkoalition unterstützt und wir unter- stützen sie auch jetzt. Eine breite Mehrheit im Bundesrat möchte, dass bei eigenwirt- schaftlichen Verkehren soziale und ökologische Standards eingefordert werden können.
Soziale und ökologische Standards dürfen im Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Verkehrsbetrieben nicht untergehen, sie müssen die Grundlage sein. Aus un- serer Sicht ist dies eine sinnvolle Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz und un- terstützenswert.
Da der Antrag aber bereits mit breiter Mehrheit im Bundesrat beschlossen wurde, ist uns nicht klar, in welcher Form das Land sich weiter dafür einsetzen soll und welche konkrete Verbesserung der SSW-Antrag jetzt noch bewirkt.
Wir wollen die Initiativen vom SSW dafür nutzen, ergebnisoffen über die konkreten Ver- änderungen im Bereich Tariftreue für den gesamten Schienen- und öffentlichen Perso- nennahverkehr zu diskutieren.
Wir Grüne stehen zu Tariftreue und zu ökologischer Beschaffung. Dies haben wir auch mit CDU und FDP in unserem Koalitionsvertrag vereinbart. Wir wollen Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen streichen, aber auch soziale Standards si- chern. Deshalb bleibt der Vergabemindestlohn von 9,99 Euro bei öffentlichen Aus- schreibungen erhalten.
Grundlage für unsere Veränderungen wird das von dem ehemals SPD-geführten Wirt- schaftsministerium in Auftrag gegebene Evaluierungsgutachten. Dies gilt auch für die Empfehlung, die Festschreibung der Personalübernahme wissenschaftlich zu prüfen. Wir Grüne gehen ergebnisoffen in die Beratungen. Wir freuen uns auf ausführliche An- hörungen im Wirtschaftsausschuss mit Gewerkschaften, Wissenschaft, Verkehrsbetrie- ben und kommunalen Spitzenverbänden.
Wir wollen hohe soziale und ökologische Standards erhalten und Unternehmen von Bü- rokratie befreien. Das wird unser Auftrag.
Vielen Dank.
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