Wolfgang Baasch zu TOP 5 + 11: Gute Arbeit auch im ÖPNV
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 28. Juni 2017TOP 5 + 11 Gesetzesentwurf und Antrag zur Sicherung der Tariftreue und Sozialstandards (Drs-Nr. 19/15, 19/16)Wolfgang BaaschGute Arbeit auch im ÖPNVDas Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein steht für die Ausweitung und die Einhaltung von Tarifverträgen. Mit dem Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz, dem Tariftreue- und Vergabegesetz sowie dem Landesmindestlohn und den Korruptionsregister schützen wir in Schleswig-Holstein Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Unternehmen, die sich an geltende Tarifverträge halten vor einem ruinösen Wettbewerb mit der Billigkonkurrenz.Das ist unser Schleswig-Holsteinischer Beitrag zur guten Arbeit. Wir, die SPD, stehen für einen Wettbewerb mit sozialen Leitplanken von dem Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Unternehmen, die mit Lohndumping erfolgreich sein wollen können bei öffentlichen Aufträgen in Schleswig-Holstein sowohl bei Land und Kommunen nicht mehr berücksichtigt werden. Unser Ziel ist und bleibt es, dass öffentliche Auftraggeber ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigen. Darum unterstützen wir das Anliegen der Kolleginnen und Kollegen vom SSW Lohn- und Sozialdumping im Personennahverkehr zu verhindern. Die SPD-Fraktion unterstützt daher als ersten landesseitigen Schritt die Weiterentwicklung des Tariftreue und Vergaberechts in Schleswig-Holstein. Bei einer 2Neuvergabe der Verkehrsleistung an einen anderen Betreiber muss gesichert sein, dass die Beschäftigten nicht die Opfer des Verfahrens werden. Es geht insbesondere um die sogenannten eigenwirtschaftlichen Anträge, denn es kann bei einer Neuvergabe der Verkehrsleistung an einen anderen Betreiber nicht sein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Strecke bleiben. Darüber hinaus fordern wir - wie auch die Betriebs- und Personalräte der Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs in Schleswig-Holstein und ihrer Gewerkschaft ver.di - die Streichung des Vorrangs eigenwirtschaftliche Verkehre bzw. die Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz, dass auch eigenwirtschaftliche Verkehre soziale Standards und Tariftreue einhalten müssen. Was sich ja eigentlich von selbst versteht wenn das Ziel gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen geteilt wird.Die SPD-geführte Landesregierung hat in der letzten Legislatur daher eine Bundesratsinitiative unterstützt, die genau hier ansetzt. CDU und CSU im Bundestag und Minister Dobrindt blockieren sie, was wir nicht hinnehmen können. Denn es besteht Handlungsbedarf. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, beispielsweise aus Niedersachsen und Rheinland- Pfalz, zeigen die verheerenden Auswirkungen für die Beschäftigten, die bis zu 600 Euro Lohneinbuße im Monat und deutliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen, wenn der Betreiber wechselt.Ein fairer Wettbewerb darf nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden. Ein fairer Wettbewerb kann nur durch klare Wettbewerbsregeln wie Mindestlohn und weitere soziale und ökologische Standards bei Vergaben gewährleistet werden. Dies ist für die SPD Richtschnur unseres Handelns auf allen Ebenen. Mit dem Tariftreue und Vergabegesetz und dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs wurden in Schleswig- Holstein Maßstäbe gesetzt. Das Tariftreue- und Vergabegesetzsichert dabei gute Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnungen und eine fairen Wettbewerb bei Vergaben öffentlicher Aufträge beim Land und in den Kommunen. gute Arbeit, fairer Wettbewerb, soziale und ökologische Standards sowie gute Löhne sind für uns keine vergabefremden Kriterien auf die man verzichten kann und darf. Jeder Aufweichung dieser Prinzipien werden wir deshalb entschieden entgegen treten.