Flemming Meyer: Faire Löhne!
PresseinformationKiel, den 28.06.2017 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 05+11 Gesetzentwurf und Antrag zur Sicherung der Tariftreue und Sozialstandards Drs. 19/15 + 19/18Mit dem Tariftreuegesetz haben wir in Schleswig-Holstein ein bewährtes und ausgezeichnetesInstrument, das Teil von guter Arbeit ist, denn es sorgt für faire Löhne. Darüber hinaus werdengenau die Betriebe im Land geschützt, die bereits faire Löhne zahlen. Damit haben wir einInstrument, das bei Ausschreibungen für Waffengleichheit sorgt. Soll heißen: Wir unterbinden,dass Dumpinglöhne den entscheidenden Ausschlag machen, wenn es um die Vergabeöffentlicher Aufträge geht. Die Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein bisher damitgemacht haben, geben uns Recht.Wie bei anderen Gesetzen, gilt auch für das Tariftreuegesetz, dass wir es ständig überprüfenund anpassen müssen. Es wurde ständig weiterentwickelt oder neuen rechtlichenVoraussetzungen angepasst. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, denn nur so erhält es seineAktualität. Aus diesem Grund, hat der SSW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue-und Vergabegesetzes eingereicht.Wir haben aktuell in Schleswig-Holstein den Fall, dass ein Unternehmen bei einer Neuvergabeunterlegen war und den Verkehrsbetrieb nicht fortsetzt. Für das Unternehmen ist dies 2natürlich bedauerlich, aber hier kann man sagen, dass ist unternehmerisches Risiko. Aberdarum geht es hierbei nicht. Hier geht es jetzt darum, den Beschäftigten eine Perspektive zugeben. Im aktuellen Fall ist dies glücklicherweise gelungen, weil der Neu-Unternehmer, perSelbstverpflichtung einer Personalübernahme zugestimmt hat.Nach den bisherigen Regelungen wäre der Neu-Unternehmer hierzu nicht verpflichtetgewesen. Er hat es trotzdem getan, weil ihm letztendlich diese Entscheidung auch Vorteilebringt. Denn das Personal, das er übernimmt, kennt die örtlichen Strecken und dieGegebenheiten. Damit spart das Neu-Unternehmen viel Zeit und Aufwand, um neues Personaleinzuarbeiten. Zum anderen schafft eine solche Lösung, dass das Alt-Unternehmen für die zuentlassenen Beschäftigten, keinen Sozialplan aufstellen muss, um Nachteile auszugleichen.Damit kann das Alt-Unternehmen die Abwicklungskosten sehr niedrig halten.Mit einer solchen Lösung können alle Beteiligten gut leben. Der Punkt ist aber, dass dieseLösung auf einer Selbstverpflichtung beruht. In anderen Fällen hätte es anders ausgehenkönnen, wie auch die ursprüngliche Planung bei der Vergabe der Busverkehre in Dithmarschenzeigte. Daher wollen wir mit der Gesetzesänderung Klarheit und Sicherheit schaffen, indemkünftig das Personal des bisherigen Betreibers zu den bisherigen Arbeitsbedingungenübernommen werden muss. Wir schaffen damit aber auch Klarheit und Sicherheit für das Alt-Unternehmen, das sich künftig nicht mehr wegen einer Personalübernahme oder derAbwicklungskosten sorgen muss.Ein anderer Punkt, bei dem es auch um faire Löhne geht, ist die Gesetzesinitiative zur Änderungdes Personenbeförderungsgesetzes, die aus dem Bundesrat an den Bundestag überwiesenwurde.Hier gilt, dass den eigenwirtschaftlichen Verkehren bei geplanten Ausschreibungen generellVorrang einzuräumen ist. Das Problem ist jedoch, dass es im Personenbeförderungsgesetz 3keine Regelungen gibt, die es ermöglichen, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren soziale undumweltbezogene Standards einzufordern.Es wird davon ausgegangen, dass ca. 60-70% solcher Leistungen Personalkosten sind. Wennalso eigenwirtschaftliche Verkehre den Zuschlag bekommen, dann geht das aufmöglicherweise Kosten der Sozialstandards. Solche Unternehmen sind nicht an Tarifegebunden und müssen dann nur den Mindestlohn zahlen. Daher brauchen wir imPersonenbeförderungsgesetz eine Klarstellung dahingehend, dass Mindestentgelte undArbeitsbedingungen nach den landesspezifischen Tarifen zu erfüllen sind. Und dass bei einemBetreiberwechsel das Personal zu den gegebenen Rechten übernommen wird.In anderen Bundesländern gibt es in einigen Regionen schon Angebote von Unternehmen, diezu unzumutbaren Bedingungen bei den Mitarbeitern geführt haben. Bisherige Unternehmenmüssen Beschäftigte entlassen und das neue Unternehmen stellt zu wesentlich schlechterenBedingungen wieder ein. Das alles nur, weil das Personenbeförderungsgesetz keineRegelungen für Sozialstandards enthält.Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf unterstützt und seinerzeit der Überweisung imBundesrat zugestimmt. Daher fordern wir die Landesregierung auf, setzen sie sich aufBundesebene für die Bundestagsinitiative Drs 18/11748 ein. Setzen sie sich für die Interessen derhiesigen Beschäftigten ein und sorgen sie für Waffengleichheit im Sinne unsererVerkehrsunternehmen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html