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28.06.17
16:48 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Faire Löhne!

Presseinformation
Kiel, den 28.06.2017 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 05+11 Gesetzentwurf und Antrag zur Sicherung der Tariftreue und Sozialstandards Drs. 19/15 + 19/18

Mit dem Tariftreuegesetz haben wir in Schleswig-Holstein ein bewährtes und ausgezeichnetes
Instrument, das Teil von guter Arbeit ist, denn es sorgt für faire Löhne. Darüber hinaus werden
genau die Betriebe im Land geschützt, die bereits faire Löhne zahlen. Damit haben wir ein
Instrument, das bei Ausschreibungen für Waffengleichheit sorgt. Soll heißen: Wir unterbinden,
dass Dumpinglöhne den entscheidenden Ausschlag machen, wenn es um die Vergabe
öffentlicher Aufträge geht. Die Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein bisher damit
gemacht haben, geben uns Recht.
Wie bei anderen Gesetzen, gilt auch für das Tariftreuegesetz, dass wir es ständig überprüfen
und anpassen müssen. Es wurde ständig weiterentwickelt oder neuen rechtlichen
Voraussetzungen angepasst. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, denn nur so erhält es seine
Aktualität. Aus diesem Grund, hat der SSW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue-
und Vergabegesetzes eingereicht.
Wir haben aktuell in Schleswig-Holstein den Fall, dass ein Unternehmen bei einer Neuvergabe
unterlegen war und den Verkehrsbetrieb nicht fortsetzt. Für das Unternehmen ist dies 2
natürlich bedauerlich, aber hier kann man sagen, dass ist unternehmerisches Risiko. Aber
darum geht es hierbei nicht. Hier geht es jetzt darum, den Beschäftigten eine Perspektive zu
geben. Im aktuellen Fall ist dies glücklicherweise gelungen, weil der Neu-Unternehmer, per
Selbstverpflichtung einer Personalübernahme zugestimmt hat.
Nach den bisherigen Regelungen wäre der Neu-Unternehmer hierzu nicht verpflichtet
gewesen. Er hat es trotzdem getan, weil ihm letztendlich diese Entscheidung auch Vorteile
bringt. Denn das Personal, das er übernimmt, kennt die örtlichen Strecken und die
Gegebenheiten. Damit spart das Neu-Unternehmen viel Zeit und Aufwand, um neues Personal
einzuarbeiten. Zum anderen schafft eine solche Lösung, dass das Alt-Unternehmen für die zu
entlassenen Beschäftigten, keinen Sozialplan aufstellen muss, um Nachteile auszugleichen.
Damit kann das Alt-Unternehmen die Abwicklungskosten sehr niedrig halten.
Mit einer solchen Lösung können alle Beteiligten gut leben. Der Punkt ist aber, dass diese
Lösung auf einer Selbstverpflichtung beruht. In anderen Fällen hätte es anders ausgehen
können, wie auch die ursprüngliche Planung bei der Vergabe der Busverkehre in Dithmarschen
zeigte. Daher wollen wir mit der Gesetzesänderung Klarheit und Sicherheit schaffen, indem
künftig das Personal des bisherigen Betreibers zu den bisherigen Arbeitsbedingungen
übernommen werden muss. Wir schaffen damit aber auch Klarheit und Sicherheit für das Alt-
Unternehmen, das sich künftig nicht mehr wegen einer Personalübernahme oder der
Abwicklungskosten sorgen muss.



Ein anderer Punkt, bei dem es auch um faire Löhne geht, ist die Gesetzesinitiative zur Änderung
des Personenbeförderungsgesetzes, die aus dem Bundesrat an den Bundestag überwiesen
wurde.
Hier gilt, dass den eigenwirtschaftlichen Verkehren bei geplanten Ausschreibungen generell
Vorrang einzuräumen ist. Das Problem ist jedoch, dass es im Personenbeförderungsgesetz 3
keine Regelungen gibt, die es ermöglichen, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren soziale und
umweltbezogene Standards einzufordern.
Es wird davon ausgegangen, dass ca. 60-70% solcher Leistungen Personalkosten sind. Wenn
also eigenwirtschaftliche Verkehre den Zuschlag bekommen, dann geht das auf
möglicherweise Kosten der Sozialstandards. Solche Unternehmen sind nicht an Tarife
gebunden und müssen dann nur den Mindestlohn zahlen. Daher brauchen wir im
Personenbeförderungsgesetz eine Klarstellung dahingehend, dass Mindestentgelte und
Arbeitsbedingungen nach den landesspezifischen Tarifen zu erfüllen sind. Und dass bei einem
Betreiberwechsel das Personal zu den gegebenen Rechten übernommen wird.
In anderen Bundesländern gibt es in einigen Regionen schon Angebote von Unternehmen, die
zu unzumutbaren Bedingungen bei den Mitarbeitern geführt haben. Bisherige Unternehmen
müssen Beschäftigte entlassen und das neue Unternehmen stellt zu wesentlich schlechteren
Bedingungen wieder ein. Das alles nur, weil das Personenbeförderungsgesetz keine
Regelungen für Sozialstandards enthält.
Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf unterstützt und seinerzeit der Überweisung im
Bundesrat zugestimmt. Daher fordern wir die Landesregierung auf, setzen sie sich auf
Bundesebene für die Bundestagsinitiative Drs 18/11748 ein. Setzen sie sich für die Interessen der
hiesigen Beschäftigten ein und sorgen sie für Waffengleichheit im Sinne unserer
Verkehrsunternehmen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html