Burkhard Peters zum Erlass des Innenministeriums bezüglich der Polizeibeauftragten
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 175.17 / 14.06.2017Das Ministerium muss mit der Polizeibeauftragten kooperieren Zum Erlass des Innenministeriums bezüglich der Polizeibeauftragten sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:Das Ministerium sollte den Erlass überarbeiten und klarstellen, dass der Polizeibeauftragten mit dem Erlass keine Pflichten auferlegt werden, sondern sie vielmehr mit uneingeschränk- ter Kooperation der Behörden rechnen kann.In dem Erlass findet sich der Satz: „Die betroffene Amts- bzw. Behördenleitung wird durch die Polizeibeauftragte über das weitere Vorgehen sowie über das Ergebnis der Prüfung in- formiert (…).“. Auch der Satz: „Bevor es zu einem Akteneinsichtsersuchen kommt, wird i. d. R. durch die Polizeibeauftragte von der betroffenen Behörde ein „Sachstandsbericht“ einge- fordert“ ist zumindest missverständlich.Denn festzustellen ist: 1. Ein solcher Erlass kann nicht bindend sein für eine beim Landtag angesiedelte unab- hängige und weisungsfreie Stelle. 2. Mitteilungspflichten der Polizeibeauftragten über den Inhalt und das Ergebnis ihrer Ermittlungen kann es schon aufgrund ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht ge- ben. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Das Ministerium und alle ihm unterstehenden (Polizei-) Behörden sind vielmehr der Polizeibeauftragten im Rahmen ihrer Sachver- haltsaufklärung zur unverzüglichen Auskunft verpflichtet.Für uns steht fest: Die Notwendigkeit der Polizeibeauftragten ist nicht mehr seriös zu be- streiten! Sie hat sich innerhalb ihrer kurzen Amtszeit bereits zu einer festen Größe entwi- Seite 1 von 2 ckelt – besonders für die Polizei selbst.Es ist richtig und elementar wichtig, dass die Polizeibeauftragte diese Geschehnisse be- leuchtet. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Aufklärung durch die bestehenden, internen Aufklärungsmechanismen der Behörden könnte sonst verlieren. Nur durch die Untersu- chung dieser unabhängigen Instanz kann es gewahrt werden. Auch die beiden Ermittler ha- ben sich an die Polizeibeauftragte gewendet, weil sie kein hinreichendes Vertrauen in den üblichen Dienstweg mehr hatten. *** 2