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12.05.17
11:38 Uhr
Landtag

Zuwanderungsbeauftragter fordert von zukünftiger Landesregierung Schutz und Unterstützung der Familien von Migranten

Nr. 99 / 12. Mai 2017

Zuwanderungsbeauftragter fordert von zukünftiger Landesregierung Schutz und Unterstützung der Familien von Migranten
Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tags der Familie am 15. Mai hat der Zuwanderungsbeauftragte des Landes, Stefan Schmidt, an die zukünf- tige Landesregierung appelliert, sich auch für die Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten der Familien von Ausländern einzusetzen.
Großen Handlungsbedarf sieht Schmidt beim Familiennachzug, dessen ausländerrechtliche Vorgaben relativ eng seien. So dürften grundsätzlich nur Eheleute zueinander, minderjährige Kinder zu ihren Eltern und Eltern zu ihren Kindern nachreisen. „Schon bei älteren Kindern wird der Familiennachzug versagt. Gleiches gilt, wenn keine ausreichenden finanziellen Mittel vorliegen“, erklärte der Zuwanderungsbeauftragte. „Hier sehe ich im Land ausländerrechtlich gegebene Möglichkeiten, großzügiger zu handeln.“ Er wünsche sich auch eine Bundesratsinitiative, die den Familiennachzug auf bis zu 21-jährige unverheiratete Kinder ausdehnt, sagte Schmidt.
Für syrische Verwandte hat bereits ein schleswig-holsteinischer Landeserlass das Instrument des sogenannten erweiterten Familiennachzugs geregelt. „Das muss auch auf andere Herkunftsländer ausgeweitet werden“, forderte der Beauftragte. „Zumindest dann, wenn die Verwandten den Lebensunterhalt der Nachreisenden sichern.“
Ein Problem sei auch der notwendige Erwerb einfacher Sprachkenntnisse, monierte Schmidt. „Für viele Ehegatten, die zu ihren Partnern nach Deutschland einreisen wollen, ist es schwierig, sich vorab schon die erforderlichen Sprachkenntnisse anzueignen.“ Dafür gebe es mehrere Gründe – Sprachschulen seien oft nicht erreichbar, die finanzielle Belastung zu groß oder es sei schlicht nicht möglich, die Sprache im Herkunftsland anzuwenden und zu üben. „Die damit einhergehenden Erschwernisse sind umso ärgerlicher, da nach der Einreise nicht nur auf ein breites Angebot an Sprachkursen in Schleswig-Holstein zurückgegriffen werden kann, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht“, kritisierte der Zuwanderungs- beauftragte. Er fordere deswegen eine Bundesratsinitiative für die Abschaffung des Sprach- erfordernisses beim Ehegattennachzug. 2

Schmidt machte sich ebenfalls dafür stark, das Aufenthaltsrecht großzügig anzuwenden. „Es muss allen daran gelegen sein, unzumutbare und kaum vertretbare Härten zu vermeiden.“ Bei von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen gebe es Fallkonstellationen, bei denen die Frauen auf Grundlage der Familiensituation keine Flüchtlingsanerkennung herleiten könnten – auch, weil die Leidenssituation unter der Schwelle einer geschlechtsspezifischen Verfolgung liege. Eine Aufenthaltsverfestigung und ein Verbleib in Deutschland seien dann meist nur schwer möglich. „Es müsste deshalb überprüft werden, inwieweit den Frauen über ein humanitäres Aufenthaltsrecht geholfen werden kann“, regte der Zuwanderungsbeauftragte an. Dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen mit ungesichertem Aufenthalt dorthin verteilt werden können, wohin sie möchten, sei eine im Land schnell umzusetzende Forderung. Das gelte sowohl landesintern wie auch länderübergreifend. „Geflohene Frauen müssen selbstverständlich ohne bürokratische Hindernisse in geeigneten Schutzeinrichtungen Zuflucht finden können – und auch weit weg vom gewaltbereiten Ehemann“, unterstrich Schmidt.
Weiteren Handlungsbedarf sehe er bei Situationen, in denen nähere oder entferntere ausländische Verwandte ihre in Deutschland lebenden Familien unterstützen wollten, so der Beauftragte. „Das ist für einen längeren Zeitraum als drei Monate zwar rechtlich möglich, wird aber offenbar in etlichen Fällen nicht zugelassen. Solchen familiären Situationen müssen wir gerecht werden.“ Nach seinen Erfahrungen gebe es unterschiedliche Gründe dafür, dass Ausländer für Deutschland ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht wünschten und anstrebten, berichtete Schmidt. „Das können eine Ehescheidung, ein Todesfall in der Familie, eine vorübergehende Erkrankung oder die zeitweise Pflege und Betreuung von Angehörigen sein.“
Der Zuwanderungsbeauftragte regte an, das Jahr 2017 zum Jahr der Familie ausrufen. „So könnte die Landesregierung innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierungsperiode so viel wie möglich im Sinne des Schutzes und der Förderung der Familien von Migranten umsetzen.“
Der Internationale Tag der Familie steht jedes Jahr unter einem anderen Motto. 2017 liegt der Fokus auf dem Wohlergehen und der Unterstützung der Familie.