Beauftragte Schmidt und Hase: Flüchtlinge mit Behinderung stärker in den Fokus nehmen
Nr. 95 / 4. Mai 2017Beauftragte Schmidt und Hase: Flüchtlinge mit Behinderung stärker in den Fokus nehmenDer Flüchtlingsbeauftragte der Landes Schleswig-Holstein Stefan Schmidt fordert, Zugewanderten mit Behinderungen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Anlass ist der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.Unter den als besonders schutzbedürftig geltenden Zuwanderern würden die Bedürfnisse von Geflüchteten mit körperlichen und geistigen Einschränkungen bislang kaum von der Öffentlichkeit beachtet. „Das ist immer noch ein Schattenthema“, sagte Schmidt heute (Donnerstag) in Kiel.Erfahrungen, auch von Kooperationspartnern wie der Diakonie Schleswig-Holstein und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, zeigten, wie wichtig es sei, Behinderungen bereits bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen in den Unterkünften des Landesamtes für Ausländeran- gelegenheiten festzustellen. Nur so könnten die Betroffenen entsprechend ihrer Bedürfnisse und der vorhandenen Angebote in den Kreisen verteilt und eine interkulturelle Öffnung der Pflege- und Fördereinrichtungen ermöglicht werden. Das sei auch wichtig, um eine adäquate Gesundheits- versorgung sicherzustellen. „Darüber hinaus sollten in allen öffentlichen Einrichtungen auf Landes- und Bundesebene verpflichtend Konzepte für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen etabliert werden“, äußerte der Flüchtlingsbeauftragte.„Die Versorgungslage von Geflüchteten mit Behinderung wird in Schleswig-Holstein sehr unterschiedlich wahrgenommen“, erklärte Schmidt. „Die Migrationssozialberatungsstellen und Fachdienste melden aus vielen Regionen Handlungsbedarf.“ Dieser bestehe beispielsweise bei der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen, barrierefreiem Wohnraum, der Kostenüber- nahme von Gehilfen, Schulbegleitung, Pflege oder bei der Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder sonstiger Teilhabe am Arbeitsleben.Ein weiteres Problem für Asylsuchende, die nur eingeschränkte Leistungen beanspruchen dürfen, sei es, Rechtsansprüche auf besonderen Hilfsbedarf durchzusetzen. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, bemerkt dazu: „Unterstützungsbedarf ist von der Behinderung, nicht aber vom Aufenthaltsstatus abhängig.“ Es sei daher „nicht hinnehmbar“, dass 2geflüchtete Menschen von sozialrechtlichen Ansprüchen ausgeschlossen seien, die für alle Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stünden. „Das Land sollte Einfluss auf die Bundesebene nehmen, um hier Änderungen zu bewirken“, sagte Hase.