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20.04.17
14:14 Uhr
Landtag

Zuwanderungsbeauftragter: Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für die in Deutschland Geborenen beibehalten

Nr. 89 / 20. April 2017

Zuwanderungsbeauftragter: Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für die in Deutschland Geborenen beibehalten
Der Zuwanderungsbeauftragte des Landes, Stefan Schmidt, hält ein Festhalten an der Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für richtig - trotz der lautstarken Unterstützung, die die autoritäre Politik des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan von Teilen der in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen erhalten hat.
„Unabhängig davon, dass gar nicht bekannt und überprüfbar ist, ob die sogenannten Doppelstaatler überwiegend für die Entwicklung der Türkei hin zu einem autoritären Staat gestimmt haben oder dies überwiegend Menschen waren, die ausschließlich die türkische Staatsangehörigkeit haben, darf dies nicht zu Lasten der in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern gehen“, sagte Schmidt heute in Kiel.
Nach der aktuellen Rechtslage erhalten unter gewissen Voraussetzungen in Deutschland geborene Kinder auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht haben. Die Kinder wachsen dann mit zwei Staatsangehörigkeiten auf und dürfen neben der Staatsangehörigkeit der Eltern die deutsche behalten, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben.
„Wie viele dieser jungen Leute zwar hier leben aber für das Herkunftsland ihrer Eltern eine Einschränkung demokratischer Rechte möchten, mag dahin gestellt sein und dürfte sich im Nachhinein auch nicht aufklären lassen“, sagte Schmidt. „Jedenfalls sollten diese jungen Menschen, die ja einen starken Bezug zu Deutschland haben, nicht zuletzt auch durch ihren Schulbesuch und die hier durchlaufende Ausbildung oder das Studium, nicht gezwungen werden, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.“
Grundsätzlich gehe er davon aus, dass es möglich und selbstverständlich sei, auch beim Innehaben zweier und mehrerer Staatsangehörigkeiten dem deutschen Staat gegenüber loyal zu sein und sich hier heimisch zu fühlen, so Schmidt. 2

„Im Übrigen ist es bei Staatsangehörigen aus anderen EU-Staaten aber auch aus vielen weiteren Drittstaatlern selbstverständlich, dass diese, selbst im Falle der Einbürgerung, also wenn sie auf eigenen Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, die vormalige behalten dürfen“, sagte der Zuwanderungsbeauftragte. Der Ausgang des Referendums in der Türkei und das despotische Verhalten der Regierungspartei AKP und deren Vorsitzenden dürfe nicht dazu genutzt werden, um Stimmung gegen Türkeistämmige in Deutschland zu machen.