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31.03.17
14:20 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur neuen Düngeverordnung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 148.17 / 31.03.2017



Düngeverordnung: Nach der Novelle ist vor der Novelle
Zur heute im Bundesrat beschlossenen neuen Düngeverordnung sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Die Maus ist geboren. Lang überfällige Fortschritte bei den rechtlichen Grundlagen bei der Arbeit mit Wirtschaftsdünger sind endlich realisiert worden. Allerdings ist jetzt schon absehbar, dass diese nicht ausreichen werden. Sie entsprechen in vielen Punkten nicht dem, wozu die wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung geraten haben. Deshalb ist es nicht prophetisch, wenn ich sage: nach der Novelle ist vor der Novelle.
Die Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz) soll zunächst nur für einen kleinen Teil der Betriebe gelten. Dies ist nicht nachvollziehbar. Sie ist logischer, exakter und auch bekannt. Die Betriebe haben ein ähnliches Verfahren bereits in der Vergangenheit angewandt.
Aufgrund der vielen Einzelfall- und Sonderregelungen, die auf Druck der Bundesregie- rung und des Bauernverbandes aufgenommen wurden, ist die Verordnung unnötig kom- pliziert und bürokratisch.
Für die Betriebe bedeuten verzögerte und halbherzige Reformen einen erhöhten Anpas- sungsdruck. Für sie wäre es besser, sich frühzeitiger auf absehbar erforderliche Ände- rungen einstellen zu können. Daher sind letztlich nicht nur der Gewässer- und Umwelt- schutz, sondern auch die Betriebe die Leittragenden dieser Halbherzigkeit.
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