Rede zu Protokoll gegeben: Lars Harms: Es wurde wieder einmal viel Wind gemacht
Presseinformation Kiel, den 23. März 2017Rede zu Protokoll gegebenLars Harms TOP 31 Kontrolle von Schriftwechseln in den Justizvollzugsanstalten Drs. 18/5316 „Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten.“Tagtäglich geht jede Menge Post in den Justizvollzugsanstalten im Land ein. Dass dieseauch kontrolliert wird, dürfte an dieser Stelle niemanden überraschen. Das istschließlich nichts Neues. Vielmehr gilt es hier zwischen den Kontrollen zudifferenzieren. Denn es gibt in diesem Zusammenhang große Unterschiede. Die Postwird unterschiedlich kategorisiert und dementsprechend auch angepasst kontrolliertoder eben auch in einigen Fällen nicht kontrolliert. Dies alles basiert auf den jeweiligenGesetzen und Verordnungen. Diese haben eine lange Tradition und die Praxis in den 2Justizvollzugsanstalten hat sich im Großen und Ganzen kaum verändert. Auch nichtmit dem neuen Justizvollzugsgesetz!Grundsätzlich sind wir uns alle hier im Hause glaube ich darüber einig, dass Kontrollender Post für alle Beteiligten, in und außerhalb der JVAs, Sinn machen. Es gilt schließlichsichere Bedingungen für alle zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass ein- oderausgehende Post von Personen - auch von Landtagsabgeordneten - in Form von einerSichtkontrolle überprüft wird. Dabei geht es ausschließlich darum, das Versenden vonverbotenen Gegenständen zu unterbinden. Dabei sind Abgeordnete auch keinebesonderen Personen, deren Post besonders kontrolliert wird oder die aufgrund ihresbesonderen Staus bewusst nicht kontrolliert wird. Wer kann schon sagen, ob in einerals Abgeordnetenpost gekennzeichneten Post auch wirklich Abgeordnetenpostenthalten ist. Zumindest muss es weiterhin die Überprüfungsmöglichkeit geben, dennStrafgefangene können, sehr kreativ sein, wenn es darum geht, etwas in die Anstalt zuschmuggeln. Eine solche Überprüfung erfolgt grundsätzlich im Beisein desbetreffenden Gefangenen. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert, um eineRoutinemaßnahme. All dies hat der Staatssekretär bereits im Innen- undRechtsausschuss erläutert und diese Sachlage wurde von der Ministerin zu Beginn derheutigen Plenardebatte ebenfalls beschrieben.Hinzu kommen die schriftlichen Ausführungen des Ministeriums durchPressemitteilungen oder die Beantwortung der kleinen Anfrage, die hierzu gestelltwurde. Ich denke, es wurde hinreichend belegt, dass man an dieser Stelle keinenrechtsfreien Raum geschaffen hat. Dabei geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern 3grundsätzlich darum, Recht und Ordnung, in und außerhalb der Justizvollzugsanstaltenzu gewährleisten. Dies wurde zu jeder Zeit sichergestellt. Liebe Piraten und liebe FDP,es gibt also absolut keinen Grund zur Sorge. Ich denke, dass mit den Ausführungen derMinisterin, die allerletzten Fragen für diejenigen, die den zuständigen Ausschuss nichtbeiwohnen konnten, aufgeklärt werden konnten. Für die weitere Lektüre empfiehltsich das Landesstrafvollzugsgesetz. Was bleibt, ist festzustellen: Es wurde wiedereinmal viel Wind gemacht. Durch die detaillierte Aufklärung der Ministerin, dürfte sichdieser meines Erachtens verflogen haben.Am Ende bleibt für uns vor allem Eines: Bei der Überprüfung der Post von Gefangenenin einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zugewährleisten. Und genau das tun unsere Bediensteten in den JVAs und da stehen wirvoll und ganz hinter ihnen.