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22.03.17
15:16 Uhr
SSW

Lars Harms: Neue +Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt

Presseinformation Kiel, den 22. März 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 66 Minderheitenbericht 2017
Drs. 18/5279


„Die Küstenkoalition hat Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt und
genau so werden wir auch weiter machen!“


Mit Fug und Recht kann man sagen, dass sich in der Minderheitenpolitik noch in keiner
Wahlperiode so viel zum Positiven verändert hat, wie in dieser Wahlperiode. Wir haben
die grundlegenden Rechtsgrundlagen angepasst und wir haben Regelungen für Dinge
geschaffen, die über Jahrzehnte für Konfliktpotential gesorgt haben.



Die bedeutsamste Änderung war sicherlich die Reform der Landesverfassung. Die
Reform war in vielerlei Hinsicht bedeutsam – aber eben auch für die Minderheiten.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind die Sinti und 2
Roma als hier heimische Minderheit in eine Landesverfassung aufgenommen worden.
Aus meiner Sicht war das schon ein historischer Schritt, dem hoffentlich noch das eine
oder andere Bundesland folgen wird. Berichtet man im Ausland von diesem Schritt –
insbesondere in Osteuropa – dann erntet man oft ungläubiges Staunen, dass diese
überall immer noch diskriminierte Minderheit gerade in einem deutschen Bundesland
mit allen denkbaren Rechten ausgestattet wurde. Es kann einen schon ein bisschen
Stolz machen, bei diesem wichtigen Schritt dabei gewesen zu sein und auch die Hand
hierfür gehoben zu haben!



Men ændringen af landsforfatningen har ikke kun haft en stor betydning for
sinti/roma-mindretallet men også for det danske mindretal. Gennem ændringen af
landsforfatningen har vi løst et problem der var meget betydningsfuld for generationer
af mindretalsmenneker: nemlig de danske skolers ligestilling!



Über Generationen wurde die mal stärker mal weniger stärker ausgeprägte
Ungleichbehandlung der dänischen Schulen kritisiert. Über Jahrzehnte war es nicht
möglich, hierfür eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Erst die
Küstenkoalition hat eine solche Lösung mit den Schulen erarbeitet und diese Lösung
gilt in den Grundprinzipien auch für alle Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben im
Schulgesetz diese Grundprinzipien festgeschrieben und in der Landesverfassung diese
schleswig-holsteinische Besonderheit auch verfassungsrechtlich abgesichert. Damit ist
klar, die dänischen Schulen werden auf die gleiche Art und Weise und in gleicher Höhe
gefördert, wie öffentliche Schulen. Ein riesiger Erfolg unserer Küstenkoalition, der
endlich ein dauerhaftes Problem gelöst hat! 3



Ein dritter Punkt in der Landesverfassung war, dass wir auch den Friesischunterricht in
einer Zielbestimmung mit aufgenommen haben. Bisher war nur der Schulunterricht für
die dänische Minderheit in der Verfassung erwähnt und nun haben wir explizit auch
die Verpflichtung des Landes für die Erteilung von Friesischunterricht in die Verfassung
aufgenommen. Hieraus entwickelt sich nun im Rahmen der Sprachenpolitik des Landes
auch eine besondere Art der Förderung der friesischen Sprache an den Schulen. Bisher
ist der Unterricht in friesischer Sprache freiwillig und ein zusätzliches Angebot, ohne
immer richtig im Schulleben verankert zu sein. Jetzt sollen an den Grundschulen die
Angebote ausgeweitet und dann in den weiterführenden Schulen verstetigt werden.
Hierfür werden die Schulen zusammengebracht und auch der Status des Friesischen
soll Stück für Stück aufgewertet werden. In dieser Wahlperiode haben die ersten
Schülerinnen auf Föhr ihr Abitur auch auf Friesisch abgelegt. Da geht also noch etwas!



Und das gilt auch für die ganz Kleinen. Mit viel Engagement haben viele Träger von
Kitas die Minderheitensprachen in ihr Programm mit aufgenommen. Als Belohnung
gab es aber meist nur ein Schulterklopfen. Das ist jetzt anders. Seit diesem Jahr werden
Angebote in den Regional- und Minderheitensprachen in Kitas gefördert. Pro Gruppe
gibt es bis zu 2.000 Euro. Der Gesamttopf hierfür beträgt 500.000 Euro jährlich. Damit
können im Norden des Landes Kitas mit einem zusätzlichen dänischsprachigen oder
auch friesischsprachigen Angebot gefördert werden. Wir wollen dabei nicht nur die
bestehenden Angebote fördern, sondern wir wollen, dass es noch viel mehr werden! 4
Wir wollen auch, dass die Benutzung unserer Minderheitensprachen immer mehr zum
Alltag unseres Landes dazu gehört. Dabei geht man natürlich selbst mit gutem Beispiel
voran. Wenn Kellner in unserem Land ihre Kunden in perfektem Dänisch bewirten
können, warum sollten dann nicht auch Verwaltungen dänischsprachige Beschäftigte
haben? Das macht Sinn für Kunden aus Dänemark – zu Beispiel Firmen, die sich hier
ansiedeln wollen – aber es macht eben auch Sinn, einheimische Menschen in ihrer
eigenen Sprache zu bedienen. Und das gilt natürlich auch für das Friesische. Deshalb
haben wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass man dänisch- und
friesischsprachiges Personal einstellen kann und dass die Sprachen auch in
Verwaltungen offiziell genutzt werden können. Wir hoffen, das möglichst viele
Verwaltungen davon Gebrauch machen und so eine besondere Nähe zu ihren Kunden
zeigen!



Am e spräke nuch mör tu wisen, hääwe we uk et friisk-gesäts änerd. Bloots wan en
spräke oueråål brükd wårt än wan e spräke uk oueråål tu schüns as, koon e spräke
lääwenti bliwe. Wan e spräke ingränsd wårt as et jüstsü slam as wan huum e spräke
diräkt ferbiidje wörd. Deeram wan we sü maning möölikhäide as et mån jeeft brüke,
am e spräke önj e öfentlikhäid tu brängen!
Mit der Anpassung des Friesisch-Gesetzes haben wir die Grundlagen dafür geschaffen,
dass die friesische Sprache in Gerichten und Verwaltungen genutzt werden kann, dass
die Sprache als Einstellungskriterium angewandt werden kann und dass
friesischsprachige Bedienstete im öffentlichen Dienst im Sprachgebiet eingesetzt
werden können. Herausragend sind aber zwei weitere Dinge, die wir in das Friesisch-
Gesetz mit aufgenommen haben. Zum einen haben wir die Verpflichtung des Landes, 5
die wegweisende Beschilderung in Nordfriesland zweisprachig auszuführen,
aufgenommen. Das erste Schild ist medienwirksam vor kurzen enthüllt worden und
weitere Schilder, die abgängige Schilder ersetzen sollen, sind in Auftrag gegeben. Wir
haben für diese Maßnahme Geld im Haushalt eingestellt und es ist damit zu rechnen,
dass wir in naher Zukunft dann die gesamte wegweisende Beschilderung auf
Zweisprachigkeit umgestellt haben werden. Das ist ein Meilenstein in der
Minderheitenpolitik in unserem Land!
Der zweite Punkt, der dort geregelt worden ist, ist eng mit der Beschilderung
verknüpft. Zum ersten Mal werden die friesischsprachigen Ortsnamen in einer
offiziellen Liste im Anhang zum Gesetz aufgeführt. Dies schafft Rechtssicherheit, hat
aber auch einen großen sprachpflegerischen Effekt. Denn, weil die Ortsnamen bisher
nicht überall zu sehen waren, sind viele bei den einzelnen Sprechern in Vergessenheit
geraten. Und genau das ändern wir jetzt!
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den einzelnen Minderheitenorganisationen sagen.
Wir haben die finanziellen Kürzungen unserer Vorgänger nicht nur rückgängig
gemacht, sondern die Förderung für die Minderheiten verbessert. Da sei zum Beispiel
die Dänische Zentralbibliothek genannt, die eine Ziel- und Leistungsvereinbarung
bekommen hat. Damit wird einerseits Sicherheit in den vertraglich vereinbarten
Aufgaben gewährleistet, aber eben auch Sicherheit in deren Finanzierung gegeben.
Eine Win-Win-Situation für beide Seiten!
Auch das Nordfriisk Instituut hat eine solche Vereinbarung bekommen und deren
Zuschüsse sind mehr als verdoppelt worden. Erstmals in der Geschichte des Nordfriisk
Instituut, steht diese Einrichtung nicht am Rande der Existenz. Auch dies dank der
Küstenkoalition! 6
Und auch im Bereich der weiteren finanziellen Förderung der Minderheiten, haben wir
Einiges erreicht. Wir fördern aus Glücksspielmitteln erstmals auch Minderheiten. Da
sind zum einen die Friesen, die jährlich rund 280.000 Euro für das Gründungskapital
ihrer Friesenstiftung bekommen. Es ist jetzt möglich, eine Stiftung für das friesische
Volk zu gründen. Ein Wunsch, den es bei den Friesen und in der parteiübergreifenden
Politik seit 1990 gibt. Jetzt passiert etwas, Dank Küstenkoalition!
Ähnlich verfahren wir auch mit den Sinti und Roma. Auch sie werden aus
Glücksspielmitteln zusätzlich gefördert. Auch das gibt Sicherheit und Verlässlichkeit.
Auch hier hat die Küstenkoalition minderheitenpolitische Maßstäbe gesetzt.
Mit der Änderung der Landesverfassung, dem Schulgesetz, dem
Kindertagesstättengesetz, dem Friesisch-Gesetz und den vielen anderen Gesetzen
haben wir immer auch die Minderheitenpolitik im allgemeinen Gesetzgebungskontext
mitgedacht. Das gilt auch für die Kommunalverfassung, wo wir den Schutz und die
Förderung der Minderheiten als Aufgabenstellung mit aufgenommen und das Ganze
auch einer Berichtspflicht unterlegt haben. Wir haben das Politikfeld
Minderheitenpolitik als eine Querschnittsaufgabe angesehen und sie entsprechend
überall mitgedacht.
Betrachtet man jetzt die Bestimmungen aus der Sprachencharta, so kann man sich
jetzt schon auf den nächsten Sprachenchartabericht freuen. Wir haben eine Anzahl an
Bestimmungen erfüllt und manche erfüllen wir jetzt noch besser als bisher. Und
manche erfüllen wir nun, die bisher gar nicht für die Sprachencharta angemeldet
worden sind. Hier können wir also auch nachlegen!
Die Küstenkoalition hat in dieser Wahlperiode Maßstäbe in der Minderheitenpolitik
gesetzt und genau so werden wir auch in der neuen Wahlperiode weiter machen! 7
Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html