Lars Harms: Neue +Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt
Presseinformation Kiel, den 22. März 2017Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 66 Minderheitenbericht 2017 Drs. 18/5279 „Die Küstenkoalition hat Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt und genau so werden wir auch weiter machen!“Mit Fug und Recht kann man sagen, dass sich in der Minderheitenpolitik noch in keinerWahlperiode so viel zum Positiven verändert hat, wie in dieser Wahlperiode. Wir habendie grundlegenden Rechtsgrundlagen angepasst und wir haben Regelungen für Dingegeschaffen, die über Jahrzehnte für Konfliktpotential gesorgt haben.Die bedeutsamste Änderung war sicherlich die Reform der Landesverfassung. DieReform war in vielerlei Hinsicht bedeutsam – aber eben auch für die Minderheiten.Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind die Sinti und 2Roma als hier heimische Minderheit in eine Landesverfassung aufgenommen worden.Aus meiner Sicht war das schon ein historischer Schritt, dem hoffentlich noch das eineoder andere Bundesland folgen wird. Berichtet man im Ausland von diesem Schritt –insbesondere in Osteuropa – dann erntet man oft ungläubiges Staunen, dass dieseüberall immer noch diskriminierte Minderheit gerade in einem deutschen Bundeslandmit allen denkbaren Rechten ausgestattet wurde. Es kann einen schon ein bisschenStolz machen, bei diesem wichtigen Schritt dabei gewesen zu sein und auch die Handhierfür gehoben zu haben!Men ændringen af landsforfatningen har ikke kun haft en stor betydning forsinti/roma-mindretallet men også for det danske mindretal. Gennem ændringen aflandsforfatningen har vi løst et problem der var meget betydningsfuld for generationeraf mindretalsmenneker: nemlig de danske skolers ligestilling!Über Generationen wurde die mal stärker mal weniger stärker ausgeprägteUngleichbehandlung der dänischen Schulen kritisiert. Über Jahrzehnte war es nichtmöglich, hierfür eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Erst dieKüstenkoalition hat eine solche Lösung mit den Schulen erarbeitet und diese Lösunggilt in den Grundprinzipien auch für alle Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben imSchulgesetz diese Grundprinzipien festgeschrieben und in der Landesverfassung dieseschleswig-holsteinische Besonderheit auch verfassungsrechtlich abgesichert. Damit istklar, die dänischen Schulen werden auf die gleiche Art und Weise und in gleicher Höhegefördert, wie öffentliche Schulen. Ein riesiger Erfolg unserer Küstenkoalition, derendlich ein dauerhaftes Problem gelöst hat! 3Ein dritter Punkt in der Landesverfassung war, dass wir auch den Friesischunterricht ineiner Zielbestimmung mit aufgenommen haben. Bisher war nur der Schulunterricht fürdie dänische Minderheit in der Verfassung erwähnt und nun haben wir explizit auchdie Verpflichtung des Landes für die Erteilung von Friesischunterricht in die Verfassungaufgenommen. Hieraus entwickelt sich nun im Rahmen der Sprachenpolitik des Landesauch eine besondere Art der Förderung der friesischen Sprache an den Schulen. Bisherist der Unterricht in friesischer Sprache freiwillig und ein zusätzliches Angebot, ohneimmer richtig im Schulleben verankert zu sein. Jetzt sollen an den Grundschulen dieAngebote ausgeweitet und dann in den weiterführenden Schulen verstetigt werden.Hierfür werden die Schulen zusammengebracht und auch der Status des Friesischensoll Stück für Stück aufgewertet werden. In dieser Wahlperiode haben die erstenSchülerinnen auf Föhr ihr Abitur auch auf Friesisch abgelegt. Da geht also noch etwas!Und das gilt auch für die ganz Kleinen. Mit viel Engagement haben viele Träger vonKitas die Minderheitensprachen in ihr Programm mit aufgenommen. Als Belohnunggab es aber meist nur ein Schulterklopfen. Das ist jetzt anders. Seit diesem Jahr werdenAngebote in den Regional- und Minderheitensprachen in Kitas gefördert. Pro Gruppegibt es bis zu 2.000 Euro. Der Gesamttopf hierfür beträgt 500.000 Euro jährlich. Damitkönnen im Norden des Landes Kitas mit einem zusätzlichen dänischsprachigen oderauch friesischsprachigen Angebot gefördert werden. Wir wollen dabei nicht nur diebestehenden Angebote fördern, sondern wir wollen, dass es noch viel mehr werden! 4Wir wollen auch, dass die Benutzung unserer Minderheitensprachen immer mehr zumAlltag unseres Landes dazu gehört. Dabei geht man natürlich selbst mit gutem Beispielvoran. Wenn Kellner in unserem Land ihre Kunden in perfektem Dänisch bewirtenkönnen, warum sollten dann nicht auch Verwaltungen dänischsprachige Beschäftigtehaben? Das macht Sinn für Kunden aus Dänemark – zu Beispiel Firmen, die sich hieransiedeln wollen – aber es macht eben auch Sinn, einheimische Menschen in ihrereigenen Sprache zu bedienen. Und das gilt natürlich auch für das Friesische. Deshalbhaben wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass man dänisch- undfriesischsprachiges Personal einstellen kann und dass die Sprachen auch inVerwaltungen offiziell genutzt werden können. Wir hoffen, das möglichst vieleVerwaltungen davon Gebrauch machen und so eine besondere Nähe zu ihren Kundenzeigen!Am e spräke nuch mör tu wisen, hääwe we uk et friisk-gesäts änerd. Bloots wan enspräke oueråål brükd wårt än wan e spräke uk oueråål tu schüns as, koon e spräkelääwenti bliwe. Wan e spräke ingränsd wårt as et jüstsü slam as wan huum e spräkediräkt ferbiidje wörd. Deeram wan we sü maning möölikhäide as et mån jeeft brüke,am e spräke önj e öfentlikhäid tu brängen!Mit der Anpassung des Friesisch-Gesetzes haben wir die Grundlagen dafür geschaffen,dass die friesische Sprache in Gerichten und Verwaltungen genutzt werden kann, dassdie Sprache als Einstellungskriterium angewandt werden kann und dassfriesischsprachige Bedienstete im öffentlichen Dienst im Sprachgebiet eingesetztwerden können. Herausragend sind aber zwei weitere Dinge, die wir in das Friesisch-Gesetz mit aufgenommen haben. Zum einen haben wir die Verpflichtung des Landes, 5die wegweisende Beschilderung in Nordfriesland zweisprachig auszuführen,aufgenommen. Das erste Schild ist medienwirksam vor kurzen enthüllt worden undweitere Schilder, die abgängige Schilder ersetzen sollen, sind in Auftrag gegeben. Wirhaben für diese Maßnahme Geld im Haushalt eingestellt und es ist damit zu rechnen,dass wir in naher Zukunft dann die gesamte wegweisende Beschilderung aufZweisprachigkeit umgestellt haben werden. Das ist ein Meilenstein in derMinderheitenpolitik in unserem Land!Der zweite Punkt, der dort geregelt worden ist, ist eng mit der Beschilderungverknüpft. Zum ersten Mal werden die friesischsprachigen Ortsnamen in eineroffiziellen Liste im Anhang zum Gesetz aufgeführt. Dies schafft Rechtssicherheit, hataber auch einen großen sprachpflegerischen Effekt. Denn, weil die Ortsnamen bishernicht überall zu sehen waren, sind viele bei den einzelnen Sprechern in Vergessenheitgeraten. Und genau das ändern wir jetzt!Lassen Sie mich noch ein Wort zu den einzelnen Minderheitenorganisationen sagen.Wir haben die finanziellen Kürzungen unserer Vorgänger nicht nur rückgängiggemacht, sondern die Förderung für die Minderheiten verbessert. Da sei zum Beispieldie Dänische Zentralbibliothek genannt, die eine Ziel- und Leistungsvereinbarungbekommen hat. Damit wird einerseits Sicherheit in den vertraglich vereinbartenAufgaben gewährleistet, aber eben auch Sicherheit in deren Finanzierung gegeben.Eine Win-Win-Situation für beide Seiten!Auch das Nordfriisk Instituut hat eine solche Vereinbarung bekommen und derenZuschüsse sind mehr als verdoppelt worden. Erstmals in der Geschichte des NordfriiskInstituut, steht diese Einrichtung nicht am Rande der Existenz. Auch dies dank derKüstenkoalition! 6Und auch im Bereich der weiteren finanziellen Förderung der Minderheiten, haben wirEiniges erreicht. Wir fördern aus Glücksspielmitteln erstmals auch Minderheiten. Dasind zum einen die Friesen, die jährlich rund 280.000 Euro für das Gründungskapitalihrer Friesenstiftung bekommen. Es ist jetzt möglich, eine Stiftung für das friesischeVolk zu gründen. Ein Wunsch, den es bei den Friesen und in der parteiübergreifendenPolitik seit 1990 gibt. Jetzt passiert etwas, Dank Küstenkoalition!Ähnlich verfahren wir auch mit den Sinti und Roma. Auch sie werden ausGlücksspielmitteln zusätzlich gefördert. Auch das gibt Sicherheit und Verlässlichkeit.Auch hier hat die Küstenkoalition minderheitenpolitische Maßstäbe gesetzt.Mit der Änderung der Landesverfassung, dem Schulgesetz, demKindertagesstättengesetz, dem Friesisch-Gesetz und den vielen anderen Gesetzenhaben wir immer auch die Minderheitenpolitik im allgemeinen Gesetzgebungskontextmitgedacht. Das gilt auch für die Kommunalverfassung, wo wir den Schutz und dieFörderung der Minderheiten als Aufgabenstellung mit aufgenommen und das Ganzeauch einer Berichtspflicht unterlegt haben. Wir haben das PolitikfeldMinderheitenpolitik als eine Querschnittsaufgabe angesehen und sie entsprechendüberall mitgedacht.Betrachtet man jetzt die Bestimmungen aus der Sprachencharta, so kann man sichjetzt schon auf den nächsten Sprachenchartabericht freuen. Wir haben eine Anzahl anBestimmungen erfüllt und manche erfüllen wir jetzt noch besser als bisher. Undmanche erfüllen wir nun, die bisher gar nicht für die Sprachencharta angemeldetworden sind. Hier können wir also auch nachlegen!Die Küstenkoalition hat in dieser Wahlperiode Maßstäbe in der Minderheitenpolitikgesetzt und genau so werden wir auch in der neuen Wahlperiode weiter machen! 7Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html