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22.03.17
14:54 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Verbot der Wahlwerbung durch die Landesregierung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 42 – Verbot der Wahlwerbung Düsternbrooker Weg 70 durch die Landesregierung einhalten 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die Parl. Geschäftsführerin der Fraktion Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 119.17 / 22.03.2017


Demokratische Grundregeln müssen immer neu austariert werden
Vor der Therapie kommt die Diagnose. Und vor der Abstimmung kommt die Analyse des Sachverhaltes. Was ist der Sachverhalt? Wir stellen fest, dass der Wissenschaftliche Dienst die Verfassungskonformität von Regierungsschreiben nicht bestätigt hat.
Nun hat die Opposition hat Klage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Wir ge- hen davon aus, dass das Ergebnis Leitlinie für die zukünftige Regierungsarbeit in den nächsten Legislaturperioden sein wird. Wir begrüßen von daher eine gerichtliche Klärung.
Es ist immer richtig und wichtig die demokratischen Grundregeln neu auszutarieren. Wir Grüne wollen das Ergebnis des Landesverfassungsgerichtes abwarten, bevor wir eine end- gültige Bewertung abgeben.
Den Antrag der Opposition lehnen wir ab, aber wir sagen zu, die Grundregeln der Aussa- gen des wissenschaftlichen Dienstes und das Ergebnis des Landesverfassungsgerichtes auch zukünftig zu beachten.

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