Lars Harms: Der SSW steht für Fairness im Wahlkampf
Presseinformation Kiel, den 22. März 2017Es gilt das gesprochene WortLars Harms: TOP 42 Verbot der Wahlwerbung durch die Landesregierung einhalten Drs. 18/5346 „Teile der Schreiben sind inhaltlich über das hinaus gegangen, was eigentlich vertretbar ist.“Die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes sind eindeutig und eigentlichbräuchten wir hierfür nicht noch ein weiteres Urteil des Landesverfassungsgerichtes.Aber es schadet auch nicht, wenn eine im Landtag vertretene Partei von ihrem RechtGebrauch macht, dieses noch einmal verfassungsrechtlich durch das zuständige Gerichtbestätigen zu lassen.Wenn also von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, werden wir dies mit Sicherheitnicht kritisieren, denn es geht hier in der Sache um eine durchaus schwerwiegendeFallkonstellation. Dabei gehe ich davon aus, dass durch die beiden Minister nichtbeabsichtigt war, Wahlwerbung zu betreiben. Und ich glaube sogar, dass solcheSchreiben auch nicht unbedingt einen entsprechenden Effekt haben. Aber das kann jeder 2selbst beurteilen. Das Verfassungsgericht wird ja nicht nur anhand derwissenschaftlichen Analyse der Wissenschaftlichen Dienstes die Schreiben an sichbeurteilen müssen, sondern eben auch, ob eine entsprechende Absicht dahintergestanden hat. Meine Einschätzung hierzu haben sie ja schon gehört.Trotzdem bleibt, dass Teile der Schreiben inhaltlich über das hinausgegangen sind, waseigentlich vertretbar ist. So sieht es zumindest jetzt aus. Da ist das Gutachten desWissenschaftlichen Dienstes ziemlich eindeutig. Deshalb muss es doch nun unsereSchlussfolgerung sein, dass wir erstens die im Gutachten zur Kenntnis gegebenenGrundlagen eines fairen Wettbewerbs für uns anerkennen und dass wir zweitenszusagen, dass wir uns in Zukunft genau an diese Spielregeln halten werden. Für den SSWkann ich dies tun und wir haben uns glücklicherweise bisher hier auch nichtsvorzuwerfen.Aus unserer Sicht sollten wir vielmehr das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstesund auch den Inhalt des zukünftigen Urteils des Landesverfassungsgerichtes zum Anlassnehmen, gemeinsam über Spielregeln nachzudenken, die wir uns gemeinsam geben,damit solche Schreiben oder andere Aktionen so nicht mehr stattfinden.In einer Demokratie geht es auch um Fairness. Und diese Fairness darf auch nichtungewollt untergraben werden. Deshalb sind Spielregeln nötig. Und wir sollten unsgleich nach der Wahl zusammensetzen und hierfür die Regeln aufstellen. Bis dahin sinddie Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Richtschnur an der wir unsorientieren müssen und werden.